Heizkosten = Wasserkosten?
Hallo,
ich ziehe um 01.11 um und habe so eben den Mietvertrag erhalten. Dort steht die Miete setzt sich zusammen aus:
- Grundmiete Wohnung
- Betriebskosten
- Heizkosten
Nun meinte die Vormieterin, dass ich mich selbständig bei den Stadtwerken für Wasser anmelden und die Kosten direkt an den Versorger zahlen müsse. Ich dachte, mit Heizkosten sind Wasserkosten abgedeckt ? Bei mir im jetzigen Mietvertrag steht genau das gleiche und eine Anmeldung und Zahlung direkt an die Stadtwerke war nicht nötig.
Den neuen Vermieter erreiche ich momentan leider nicht, daher die Frage :)
4 Antworten
In den Heizkosten sind meistens die Kosten der Warmwasseraufbereitung enthalten, nicht aber die Kosten für Kaltwasser.
Und nicht alle Betriebskostenarten sind in den BK die man an den Vermieter zahlt enthalten.
Wie hier z. B. die Kosten für Kaltwasser. Dann muß man selbst einen Vertrag mit dem Versorger abschließen.
Was sind "Betriebskosten", ist das genauer erklärt?
Heizung ist "Warmwasser"
du verbrauchst aber auch zusätzlich Wasser, nicht nur durch die Heizung!
Setz dich mit den Stadtwerken in Verbindung, die können dir sicher Auskunft geben!
Es gibt doch auch sicher eine Wasseruhr?
Genau das meinte ich damit!
Danke auch dir für die Erklärung. unter dem anderen Kommentar habe ich noch etwas aufgeführt.
Betriebskosten sind im allgemeinen Sache des "Vermieters", zumindest ein großer Teil davon, was du aufgeführt hast!
Wenn du kein Haus sondern eine Wohnung gemietet hast, laufen die Wasserkosten über den Vermieter. Dafür ist also deinerseits keine Anmeldung erforderlich. Der Vermieter legt dann deine Verbrauchskosten anteilg nach Messung (wenn alle Wohnungen Zähler haben) oder nach anteiliger WF oder nach Personen (je nach mietvertrgl. Vereinbarung) auf dich als Mieter um.
Lediglich für deinen Haushaltsstrom Strom (mit eigenem HZ) musst du dich bei einem Anbieter deiner Wahl anmelden.
Was die Vormieterin schwätzt ist Unsinn.
Nein, Heizkosten sind keine Wasserkosten. Heizkosten sind nur die Kosten für die Heizung, also Brennstoff. Manchmal werden darunter auch noch die Kosten für Warmwasser gezählt. Damit ist aber nicht das Wasser selbst gemeint, sondern nur die Erwärmung des Wassers.
Wasser und Abwasser gehört bei dir zu den Betriebskosten. Heizkosten sind extra.
Vielen Dank für deine Erklärung. Weiter habe ich gefunde:
Vorauszahlung Heizkosten (Wärme- und Warmwasserkosten gem. Abs. 4)
(4)
Neben der Miete werden die nachstehenden Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung vom 25.11.2003 bzw. ihrer jeweils gültigen Fassung - bei preisgebundenen Wohnungen zzgl. des
Umlageausfallwagnisses - umgelegt.
a) die laufenden öffentliche Lasten des Grundstücks
b) die Kosten der Wasserversorgung
c) die Kosten der Entwässerung
d) die Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage und Abgasanlage
e) die Kosten des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage
f) die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch
aus Anlagen im Sinne des Buchstabens d)
g) die Kosten der Reinigung, Wartung und CO-Messung von Etagenheizungen und
Gaseinzelfeuerstätten
h) die Kosten des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage
i) die Kosten der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser,
auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens h)
j) die Kosten der Reinigung, Wartung und CO-Messung von Warmwassergeräten
k) die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
.....
Demnach ist doch alles bis auf Strom, Internet in der Miete enthalten, oder ? Habe gerade einen kleinen Knoten im Kopf :D
Internet musst du selbst anmelden und bezahlen. Da der Strom hier nicht mit aufgeführt ist, wirst du den wahrscheinlich direkt an die Stadtwerke bezahlen, ist auch üblich so. Den musst du also auch bei Einzug dort anmelden. Der Rest ist in den Betriebskosten enthalten und läuft über den Vermieter, von dem du dann jährlich eine Abrechnung bekommen wirst.
Was ist mit Gartenpflege, Treppenhausreinigung usw? Das kann auch umgelegt werden, falls ihr das nicht selbst machen müsst. Aber das sollte auch im Vertrag stehen.
Aber am besten fragst du den Vermieter einfach bei der Übergabe nochmal, was du jetzt selbst anmelden musst. Der wird dir das sagen.
Alles klar, vielen Dank.
Ja, dass Strom und Internet meine eigene Sache sind, war bis jetzt auch immer so.
Das ist lediglich eine Auflistung der umlegbaren Betriebskostenarten. Ob die auch wirklich in denen die Du an den Vermieter zahlst enthalten sind kann Dir nur der Vermieter beantworten.
Der Vermiete kann/darf nur die BK die auch tatsächlich anfallen umlegen.
Das ist im § 2 der Betriebskostenverordnung erklärt.
Wenn dann bestenfalls Heizung + Warmwasseraufbereitung. Kaltwasser hat nur soviel damit zu tun das sich der Gesamtwasserverbrauch aus Verbrauch Kalt- und Warmwasser zusammensetzt.
Können aber, wenn vertraglich vereinbart, auf den Mieter umgelegt werden.