Mieter direkt mit Versorger (Fernwärme, Wasser, Strom) abrechnen lassen oder besser nicht?
Frage oben... WIr wollen ein Haus vermieten. Ist es besser die Abrechnung selber mit dem Versorger zu machen oder kann der Mieter die Kosten für Fernwärme,Wasser und Strom direkt mit den Stadtwerken abrechnen ?
Es kommt eigentlich immer eine gut nachvollziehbare Rechnung der Stadtwerke.
Allerdings, wenn der Mieter seinen monatlichen Abschlagszahlungen an die Versorger nicht nachkommt, was dann ?
5 Antworten
Das ist doch eine tolle Sache, wenn der Mieter selbst bestimmen kann, wieviel er verbraucht und er bekommt dann dierekt vom Lieferanten die Rechnung und zahlt an ihn die monatlichen Vorauszahlungen. Wenn Du nachher wieder mal vermieten solltest, weil sie ausziehen wollen, hast Du keine Daten über Wärmebedarf, den man ja dem neuen Mieter zu nennen hat...Ich habe die gleichen Probleme und finde das praktisch, wenn man als Vermieter nicht zwischen geschaltet ist.
Allerdings, wenn der Mieter seinen monatlichen Abschlagszahlungen an die Versorger nicht nachkommt, was dann ?
Dann wird dem Mieter der "Hahn abgedreht";-)
Was Du als Vermieter, wenn der Mieter seinen Zahlungen an Dich nicht nachkommt, nicht machen darfst.
Ich würde so weit wie möglich den Mieter direkt an den Versorger zahlen lassen.
Dann brauchst Du nur noch die "kalten" Nebenkosten, wie z. B. Grundsteuer und Versicherungen, mit dem Mieter abrechnen.
Ich würde auch so antworten und handeln.
Nur eines möchte ich zu bedenken geben. Wenn fuzzi001 böse Mieter hat, die die Energie- oder Stromkosten für die Heizung nicht zahlen und diese Energie abgedreht wird, dann frieren im Zweifelsfall ("worst case") die wasserführenden Leitungen seines/ihres Hauses ein. Das wäre dem Vermieter sicherlich auch nicht recht. Und wenn es erst zu diesem Schaden kommt, dann ist bei dem Mieter auch kein Schadensersatz mehr zu holen.
Das der Mieter einen Versorgungsvertrag für Strom bei den Stadtwerken abshcliessen muss, liegt auf der Hand.
Zu Fernwärme sowie Wasser solltest du zunächst bei den Stadtwerken anfragen, ob sie es zulassen. Das wird recht unterschiedlich von den einzelnen Stadtwerken betrachtet.
Durch Direktzahlungen seitens Mieters der Betriebsnebenkosten - soweit möglich - reduzierst du ein Ausfallrisiko.
Wenn der Mieter eigenständige Versorgungsverträge abschließt, dann haftet er im vollen Umfang auch bei einer Nichtzahlung.
Du hast Die Wahl.
Entweder hast Du im schlechtesten Fall einen Mieter der weder Miete noch Stadtwerke zahlt, dann kann es schon mal kalt werden in Deinem Haus, weil dem die Heizung und co. abgedreht werden mit allen Konsequenzen oder Du hast im schlechtesten Fall einen Mieter der weder Miete noch Nebenkosten an Dich zahlt und Du zahlst dem noch den warmen Arxxh.
AUF jeden fall denn dann hast du keine scherereien damit. und wenn der mieter nicht zahlt, wird abgestellt.