Wasseranschluß im Mehrfamilienhaus
Ich wohne in einer Mietwohnung mit Balkon ,in einer kleinen Siedlung. Bei zwei Häusern von 6 , wurden jeweils ein Wasserhahn im Außenbereich angebracht. Dieser Wasseranschluss wird von Mietern des Erdgeschosses genutzt, von allen 6 Mietshäusern. Als ich mal eine Bewohnerin fragte, wie diese Wasserkosten berechnet werden, hatte ich gleich Streit . Ich nutze mein eigenen Wasserhahn für meine Pflanzen auf dem Balkon! Und diese Bewohner nehmen das günstige Gemeinschaftswasser ! Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Jeder Mieter hat seine eigene Wasseruhr, der Gemeinschaftsanschluss erscheint nie auf der Abrechnung der jährlichen Betriebskosten. Auf Nachfrage beim Vermieter gibt es keine Rückmeldung ?! Wie kann ich diese Problem lösen ? Sollte ich jetzt auch mit einem Eimer Wasser vom Hausanschluss holen ? Im Mietvertrag stehen keine Zusatzvermerke Zwecks Wasseranschluss. Bei der Betriebskostenabrechnung steht kein Hinweis .
4 Antworten
Da alle Wohnungen mit KWZ ausgestattet sind, ist der V. gesetzlich verpflichtet, alle nach gemessenem Verbrauch abzurechnen. Sind Außenventile für die Gartenbewässerung installiert, müssten diese mit sep. WZ ausgestattet werden (durch den Versorger).. Für diese würden dann keine Abwasserkosten anfallen. Da jetzt teilweise illegal unter Umgehung des Wohnungszählers Mieter vom Außenventil Wasser für ihren Haushalt entnehmen, ist das ein erheblicher Mangel, der zur Mietminderung bzw. zumindest (auch) Reduzierung der Zahlung deines errechneten Anteiles für Frisch- und Schmutzwasser führt. Lege also zum einen gegen die Abrechnung Einspruch ein und fordere eine Korrektur derselben. Zum anderen melde den Sachverhalt als Mangel und fordere Abstellung binnen zwei Wochen (Rückbau der Außenventile oder Installation sep. Wasserzähler). Da eine Selbstvornahme bei fruchtlosem Fristablauf nicht in Frage kommt, kündige an, dass du ab Zugang deines Schreibens (Einwurfeinschreiben!) die Bruttomiete um 5% mindern wirst.
Die Wasseruhr des Hausanschlusses misst den Gesamtwasserverbrauch, die WU der einzelnen Wohnungen den Wasserverbrauch der Mieter. Durch Installation einer Außenentnahme für Wasser an 2 Häusern, deren Wasserverbrauch nicht durch eine WU festgestellt wird, entsteht mit Sicherheit eine Differenz zwischen Gesamtwasserverbrauch und der Summe des Wasserverbrauches der Mieter. Diese Differenz kann durch den Vermieter auf die Einzelmieter nach deren Verbraucherschlüssel in der Jahresabrechnung der Betriebskosten umgelegt werden. Damit entsteht ein Wassermehrverbrauch für Einzelmieter, den diese nicht zu verantworten haben. Da auch die Abwasserkosten durch den Trinkwasserverbrauch bestimmt werden, wird die Belastung noch höher. Fazit: Der Vermieter ist unter Fristsetzung aufzufordern, für die Wasserentnahmestelle im Außenbereich der Grundstücke verschließbare Wasserhähne einzubauen und diesen Wasseruhren vorzuschalten. Alternativ sind die Außenanschlüsse zu entfernen. Der Zweck der Außenwasserhähne sollte dargestellt werden: z.B. Hofreinigung, Gartenbewässerung, Hausmeistertätigkeiten. Da im Mietvertrag keine Kosten für die Entnahme von Wasser für Hauszwecke vereinbart wurde, muss der Vermieter diese Kosten selbst tragen. Unter Umständen können die Wasseruhren beim Trinkwasserversorger als separate Uhren für Gartenbewässerung gemeldet werden, damit die Abwassergebühren entfallen.
wird sicherlich auch im gefragten Fall so berechnet, kann bei intensiver Nutzung um die 30€ für den Geschädigten ausmachen p.a. Wenn man jedoch dagegen vorgeht, was man kann, ist man schnell der >buh mann< der Hausgemeinschaft, obwohl man Recht hat (moralisch als auch juristisch)
Sie sollten einmal auf dem Teppich bleiben. Juristisch haben Sie recht, es darf niemand vom Gemeinschafts Anschluss Wasser April private Zwecke entnehmen. Aber es kann gar nicht so viel Wasser privat entnommen werden, als dass sie auch nur einen Cent dafür im Jahr bezahlen müssten. Der Gemeinschafts Anschluss hat nur den Sinn, dass das dort entnommene Wasser Sprengwasser ist und kein Brauchwasser. Das hat nur eine Bedeutung gegenüber den Wasserbetrieben. Für Brauchwasser wird nämlich in gleicher Menge auch Abwasser berechnet, für Springwasser entfällt dieses. Sie werden also durch diesen privaten Gebrauch des Springwassers nicht ärmer werden.
Frage jemanden, der da schön länger wohnt und dem du vertraust, wer dieses Wasser zahlt.