Vermieter behauptet es gäbe keinen Zählerstand für die Wohnung?

16 Antworten

Hier ist zunächst wichtig zu schaun, was im Mietvertrag zu Betriebskosten und speziell Strom (der Haushaltstrom gehört nicht zu Betriebsstrom, nur der Allgemeinstrom) vereinbart ist. Außerdem: sind für Betriebskosten monatliche Vorauszahlungen oder eine Pauschale vereinbart? Oder gibt es eine Bruttomiete in welche sämtliche Betriebskosten incl. Strom inbegriffen sein sollen?

Dann sollen sie den Brief der Stadtwerke beantworten und denen mitteilen dass es für sie gar keinen Zähler gibt. Evtl. hat dieser Vermieter dort eine Wohnung ausgebaut, die gar nicht genehmigt ist. Das sollen die Stadtwerke überprüfen.

Wie Du schreibst gibt es 5 Wohnungen im Haus, aber nur 4 Zähler.

Jetzt frage ich mich, haben die kein Treppenraum oder Kellerflur oder eine Heizungsanlage oder Türklingel?

Dafür müsste doch auch ein Zähler vorhanden sein.

Ist dort vielleicht einmal eine (ggf. zwei) Wohnungen geteilt worden? Dann würden 4 Zähler wieder sinnig sein.

Aber auch, bzw. wiederum daraus folgend eine weitere der 5 Wohnungen keinen eigenen Zähler besitzen.

Eine sehr interessante Geschichte.

Der fehlende Allgemeinzähler macht mich stutzig. ;-)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Natürlich kann Deine Freundin nur dann einen Zählerstand an die Stadtwerke melden, wenn es zu der Wohnung auch einen Stromzähler gibt. Einfache Antwort somit: "Wir haben keinen separaten Zähler für die Wohnung, bitte wenden Sie sich an den Vermieter (Name, Adresse etc.)."

Der Vermieter ist zunächst einmal dafür verantwortlich, dass der Stromverbrauch des Hauses erfasst und an einen Versorger bezahlt wird. Ob es dann zu jeder Wohnung einen eigenen Zähler gibt, den er dann samt Mieter wiederum an die Stadtwerke zur direkten Abrechnung melden kann, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Wenn ich als Vermieter vergesse, einen neuen Mieter zu melden, wollen die Versorger von mir das Geld. So ist das nun mal. Aber darum geht es hier nicht.

Wenn nun der Vermieter mitteilt, dass die Wohnung keinen eigenen Zähler hat, ist natürlich die Frage, ob er berechtigt ist, für den Strom, den die Mieter verbrauchen, aber er bezahlen muss, von den Mietern Ersatz zu verlangen. Zum Beispiel diese 50 € monatlich. Die Vergleichsportale gehen bei 1 Person von einem Verbrauch von 1500 kwh pro Jahr aus und das ergibt eine Vorauszahlung von knapp 50 € bei den günstigsten Anbietern. Der Verbrauch von 2 Personen in einem Haushalt dürfte auf jeden Fall darüber liegen. Insofern würden 50 € auch bei sparsamem Verbrauch ausreichen.

Aber ist der Vermieter in diesem Fall berechtigt, die 50 € nun auf einmal zu verlangen?

Dazu hilft sicher ein Blick in den Mietvertrag. Darin gibt es eine Vorauszahlung für Nebenkosten oder eine Nebenkostenpauschale. Die Auflistung der Betriebskosten steht sicher auch irgendwo und darin der Verweis auf die Betriebskostenverordnung. Darin ist Strom nicht eigens aufgeführt und fällt allenfalls unter den Satz 17 des §2 - sonstige Betriebskosten, was aber dem Vermieter kaum weiter helfen wird.

  1. darf er sowieso nur das verlangen, was im Mietvertrag an Euros steht und eine Erhöhung ist frühestens nach 1 Jahr möglich. Egal ob Pauschale oder Vorauszahlung oder die Miete selbst.
  2. darf er die Position "Stromverbrauch" nur dann in die Jahresabrechnung der Betriebskosten aufnehmen, wenn er nachweisen kann, wieviel die Mietpartei tatsächlich verbraucht hat. Zum Beispiel über einen Zwischenzähler. Oder der Verbrauch wird über einen Zähler der Stadtwerke für mehr als eine Wohnung ermittelt, dann muss dieser nach einem sinnvollen Schlüssel, zum Beispiel Wohnflächenanteil aufgeteilt werden.

Fazit: Die 50 € jetzt gar nicht zahlen und abwarten, was weiter passiert. Kommt irgendwann die Jahresabrechnung und darin die Position "Stromverbrauch der Wohnung", diese genau prüfen, inwieweit sie korrekt berechnet und ausgewiesen wurde.

Dann kann man immer noch entscheiden, ob man bereit ist, den niedrigen Betrag von 50 € zu akzeptieren, was gar nicht so verkehrt wäre.

Wenn Du beim Mieterschutz bist, würde ich mich dort beraten lassen, ansonsten einmal zu einem Rechtsanwalt gehen der sich mit Mietrecht auskennt. Ich vermute mal, dass der Vermieter gezwungen ist, einen Zähler nachzurüsten. Alternativ zuerst noch einmal die Situation mit den Stadtwerken besprechen was Du tun kannst.

BlutJen 
Beitragsersteller
 30.11.2021, 09:44

Ok vielen Dank, die Stadtwerke meinen nur, sie selber können ja nix machen muss der Vermieter machen..:/

Huflattich  30.11.2021, 09:48
@BlutJen

Nun dann muss er halt machen - drohe ihm mit dem Rechtsanwalt. Du bist sicher im Recht denn es gibt das Recht das Mieter den eigenen Verbrauch zu kennen und darauf zu reagieren. So ist ja noch nicht einmal der Wechsel des Stromanbieters möglich ..

Huflattich  30.11.2021, 09:51
@Huflattich

Es sei denn, er hat das vertraglich irgendwie anders geregelt da muss man dann die Formulierung im Vertrag kennen.