Heizkostenabrechnung von techem, welcher versorger?
Hi, ich habe 2 Fragen zu meiner Heizkostenabrechnung, ich hoffe die Fragen sind nicht zu blöd^^
Ich habe meine Heizkostenabrechnung bekommen und wollte im Inet Preise vergleichen und evtl. den Anbieter wechseln, da ich sehr wenig verbrauche und man beim wechseln ja bei vielen Anbietern einen Neukundenbonus bekommt.
Beim Strom hat alles super geklappt und hat sich auch ordentlich gelohnt.
Aber bei der Heizkostenabrechnung sehe ich nicht so ganz durch. Diese ist von Techem.
- Ist mir überhaupt nicht ersichtlich wer der Gasversorger ist? Weil Techem ist ja nur für das "Ablesen" zuständig oder ist es dann überhaupt nicht möglich zu wechseln?
Ich würde mal von meinen Stadtwerken ausgehen, aber es steht nirgends.. habe auch nur eine eine "Nutzernummer" und eine "Techem Nutzernummer" gefunden. Zum wechseln bräuchte ich ja eine Kundennummer beim Anbieter.
- Die verbrauchten m³ für Warmwasser sind angegeben, aber bei den Heizkosten ist immer nur von "Einheiten" die Rede, ich weiß nicht was nun mein Gesamtverbrauch ist, da dieser nirgendswo (außer in Kosten in €) genau beschrieben ist.
Habe eine 32m² Wohnung und heize sehr wenig.
Der Warmwasserverbrauch ist 3,2m³ + "30,3 Einheiten Grundkosten" und bei den Heizkosten habe ich "30 Einheiten Grundkosten" + "60 Einheiten Verbrauchskosten"
Wie kriege ich jetzt raus in Kw oder m³ wieviel jetzt insgesamt verbraucht wurde um es zu vergleichen?
Hoffe kann mir jemand beantworten, wenn man nach dem Thema sucht findet man leider immer nur die sich Beschweren, dass die Kosten zu hoch sind, Abzocke etc.
Danke :)
5 Antworten
Du hast also keine Gastherme in Deiner Wohnung, wo Du selbst Heißwasser und Heizung steuern kannst. Es uß sich um ene Zentralheizung für das ganze Haus handeln und da kannst Du nicht den Anbieter wechseln, nur der Hauseigentümer.
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"Ist mir überhaupt nicht ersichtlich wer der Gasversorger ist? Weil
Techem ist ja nur für das "Ablesen" zuständig oder ist es dann überhaupt nicht möglich zu wechseln?" So ist es. Bei zentraler Versorgung mit Wärme und Warmwasser bestimmt der Vermieter den Heizenergieversorger. Bei Fernwärme hat er meist auch keine Wahl, da es regional i. d. R. nur einen Versorger gibt.
Wenn Du preisgünstiger Heizen und Warmwasser aufbereiten willst müßtest Du schon den Vermieter wechseln.
Einen der eine zentrale Heiz- und Warmwasseraufbereitungsanlage im Haus hat oder, noch besser, der die Wohnungen mit Gasthermen ausgestattet hat.
Fernwärme ist übrigens gleich nach Strom die teuerste Heizungsart.
Ihr habt wahrscheinlich eine Heizung und Warmwassererzeugung für das gesamte HAus im Keller. Da kannst Du nicht nur für Deine Wohnung den Gasversorger wechseln.
Die heizkostenverteiler messen "Einheiten". Alle Einheiten des gesamten HAuses stellen den Gesamtverbrauch dar, und die Gesamtkosten werden teilweise nach Grundkosten und verbrauchsabhängigen Kosten verteilt.
In der heizkostenabrechnung ist der verteilerschlüssel angegeben, Du kannst beim vermieter die Unterlagen zum Prüfen einsehen.
Das ist unterschiedlich-leider! Wenn 50% als Grundkosten angesetzt sind
kannst Du eh nichts machen! Die Messgeräte sind nun mal installiert und die bleiben auch! Du musst jedes Jahr genau vergleichen! Wir heizen fast auch nie und trotzdem sind 50% fällig!
Der Kunde der Stadtwerke/Gasversorger ist der Hauseigentümer. Das ist in diesem Ihr Vermieter. Sie sind sein Mieter. Daher können Sie nicht wechseln, da Sie gar kein Kunde sind. Ihren Verbrauch sehen Sie anhand der gemessenen Einheiten. Es wäre sinnvoll gewesen den genauen Betrag in Euro hier anzugeben, den Sie für Ihre Wohnung gezahlt haben.
Gemessene Einheiten sind für eine Beurteilung des Verbrauchs in Geld nicht geeignet, da diese immer in Bezug auf die Gesamteinheiten/Gesamtverbrauch gesehen werden müssen. Einen Vergleich haben Sie daher nur, wenn Sie den Gesamtverbrauch für das ganze Haus (das müsste in Ihrer Abrechnung stehen) in Relation zu Ihrer Wohnungsgröße sehen.
Wollen Sie noch mehr Vergleich, können Sie den Vermieter bitten frühere Abrechnungen aus der Wohnung, in der Sie wohnen oder die anderer Mieter einsehen können. Hierfür bedarf es aber der Zustimmung der anderen Mieter, bzw. Vormieter.