Ehemaliger Mieter lügt bei Abrechnung?

9 Antworten

Kündigung zum 29.2., Auszug aber schon am 01.02.2020.

Sie behauptet also, dass Dein Partner schon am 1.2. eingezogen ist. Dafür wird sie sicherlich Beweise oder Zeugen haben. Wenn das der Fall ist - wieso sollte sie das sonst behaupten -, wirst Du Dich nicht auf Besuch des Partners raus reden können, der dann rein zufällig am 1.3. in ein Wohnverhältnis übergeht.

Ich denke Dein Betrugsvorwurf lastet auf sehr dünnem Eis und umgekehrt könnte man genauso auch Dir vorwerfen, dass Du zwar Nebenkostenanteile (und Miete) verlangst, aber ab 1.2. schon jemand anders bei Dir eingezogen ist.

Wenn sie die Miete bis einschließlich Februar bezahlt hat und nun nicht zurück fordert, sei zufrieden und zahle ihr für den Februar den Anteil, den sie definitiv nicht verbraucht hat. Sollte sie auf ihrer Forderung bestehen, könnte es ansonsten eng werden. Falls sie zu einem Rechtsanwalt geht, wird dieser wohl auch die Miete zurück fordern, denn das wäre die logische Konsequenz. Es wird Dir wohl kein Gericht glauben, dass Dein Freund im Februar "nur zu Besuch war".

Für mich hört sich alles nur wirr an.

Kann ich in der Frage nicht ersehen, in welcher AR sollte der lügen?

Und 01.10.2020 irritiert mich auch.

Du bist Mieter, Du bist Vertragspartner der Lieferanten.

Betrug wurde bisher vom Gericht nicht bestätigt, es gibt also keinen.

Ein Einwohnermeldeamt gibt fremden Personen am Telefon keine Adressen bekannt.

Und die AR wurde geprüft und für ordnungsgemäß empfunden, ich vermisse den Zeitraum von 12 Monaten.

Wird denn überhaupt eine BK-Abrechnung für den Untermieter geschuldet und wie wurde sein Zimmer erfasst und abgerechnet?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Kommt auf die Höhe der Summe an, ob sich der ganze Stress lohnt, auf sein Recht zu bestehen.

Ich vermute Mal, dass du mit dem 29.7. in deinem Text auch den 29.2. meinst. Und dass die Nebenkosten ab dem 1.10.19 gerechnet wurden und der Einzug auch am 1.10.2019 - nicht 2020 war.

Wenn der Mietvertrag zum 29.2. gekündigt wurde, muss sie an sich auch bis zum 29.2. zahlen. Ob sie in der Zeit anwesend war oder schon ausgezogen ist, ist egal. Man muss Miete und Nebenkosten beispielsweise auch dann bezahlen, wenn man einen Monat im Urlaub ist.

Wenn dein Mitbewohner bevor er offiziell eingezogen ist, erstmal einen Monat "zu Besuch" war, muss er dadurch nicht die Miete zahlen. Er steht ja nicht im Vertrag.

Betrug ist es wohl nicht. Vermutlich ist die ja tatsächlich zu diesem Datum ausgezogen. Vielleicht hast sie da auch schon ihren Schlüssel abgegeben. Der Mietvertrag läuft halt weiter, aber das widerspricht ihrer Aussage auch nicht. Im Übrigen gehört Betrug zum Strafrecht. Du hast also keine Vorteile, wenn sie eine Strafe bekommt.

Die Strom und Warmwasserkosten werden dann komplett von deinem Freund und die verursacht worden sein. Die einzigen Nebenkosten, die sie anteilig hätte, wären Heizkosten, die ja auch angefallen wären, wenn sie im Urlaub gewesen wäre. Insofern ist es durchaus nachvollziehbar, wenn sie nicht die Nebenkosten deines Freundes übernehmen möchte. Rein rechtlich habt ihr aber vermutlich die Nebenkosten immer nur durch zwei geteilt ohne zu gucken wer wie viel geduscht hat o.Ä. Von daher wird sie die Kosten wohl zahlen müssen. Rechtlich gesehen kannst du die Zahlung also wahrscheinlich zivilrechtlich durchsetzen.

Dazu müsstest du dir an besten einen Anwalt, der das macht, nehmen. Da man sich vor Gericht nicht sicher sein kann wie entschieden werden wird und da der Verlierer des Verfahrens die Kosten übernehmen muss, wird der Anwalt deine Chancen einschätzen und sich dann ggf. umso Verfahren kümmern.

Wenn sie zum 29.2. gekündigt hat, tatsächlich am 1.2. ausgezogen ist und dein Freund da schon eingezogen ist, würde ich persönlich mich einfach freuen, dass sie noch einen Monat länger die Miete zahlt und die Sache mit den Nebenkosten nur bis zum 1.2. berechnen und auf den einen Monat, dafür aber auch auf den Stress, verzichten. Tatsächlich wären das ja zu einem großen Teil Nebenkosten, die sie tatsächlich nicht verursacht hat - auch wenn es rechtlich vielleicht anders aussieht.

Vor Gericht wäre es möglicherweise möglich (für die Wahrscheinlichkeiten und die Einschätzung ob das tatsächlich zu beachten ist brauchst du aber einen Anwalt), dass der Richter das Ausziehen deiner Mitbewohnerin und das Einziehen deines Freundes als mündlichen Vertrag wertet - insbesondere wenn im Vertrag kein Satz steht, der explizit sagt, dass mündliche Absprachen ungültig/nicht vorhanden sind. Hat sich dein Freund damals schon umgemeldet/angemeldet und hat deine Mitbewohnerin damals schon ihren Schlüssel abgegeben, würde das diese These untermauern.

Hat er sich nicht an-/umgemeldet, kann dies an aber Stelle ein Problem sein, da man dafür eine Frist von 2 Wochen hat. Sonst kann es (muss nicht) ein Bußgeld geben.

Es wäre auch möglich, dass die Nebenkostenrechnung formal falsch ist und du deshalb über den gesamten Zeitraum weniger erhältst und zudem im Fall eines Prozesses auch noch einen Teil der Prozesskosten übernehmen muss.

Möchtest du tatsächlich das ganze rechtlich durchsetzen, wäre der Ablauf wohl: Du nimmst dir einen Anwalt. Dieser schreibt deine ehemalige Mitbewohnerin an. Wenn sie dann nicht zahlt, nimmt sie sich möglicherweise ebenfalls einen Anwalt. Dann könnte dieser möglicherweise an der Art der Nebenkostenabrechnung herumkritisieren oder nochmals darauf hinweisen, dass der tatsächliche Tausch der Mieter ja schon einen Monat früher stattfand. Könnt/wollt ihr euch nicht außergerichtlich einigen, wäre dann der nächste Schritt der Gang vor Gericht. Dort konnte dir Klage theoretisch abgewiesen werden. Passiert das nicht, gibt es dann irgendwann eine Entscheidung.

Deine Daten stimmen nicht zusammen.

Nehmt euch einen Anwalt, wenn ihr es ohne nicht auf die Reihe kriegt.

TinaFragtSich 
Beitragsersteller
 06.07.2020, 08:17

Sorry hab's gerade gesehen die Kündigung wurde zum 29.2.20 geht geschrieben. Änderung schon beantragt. Danke