Heizkosten trotz Gastherme in der Wohnung?
Hallo,
ich habe eben meine Betriebskostenabrechnung bekommen, und werde aufgefordert, Heizkosten nachzuzahlen. Die Sache ist, mein Haus hat keine Zentralheizung, stattdessen habe ich eine Gastherme/Boiler in meiner eigenen Wohnung, die mir Wasser und Heizung aufheizt. Und für das Gas zahle ich bei einem gewerblichen Anbieter (in dem Fall Vattenfall) jeden Monat 'ne gute Summe Geld. Insofern hat der Vermieter mir ja eigentlich nichts geleistet... oder verstehe ich das falsch?
Was ist hier das Missverständnis? Hat Vattenfall meinem Vermieter und /oder der Netzgesellschaft einfach nicht Bescheid gesagt, dass sie das Gas liefern? Ist das möglich? Denn die Sache ist, ich habe alle anderen Betriebskosten durch meine Miete vorausgezahlt, nur die Heizkosten dieses Jahr angeblich gar nicht. Oder beziehen sich Heizkosten noch auf was anderes?
In meinem Mietvertrag werden die Heizkosten nicht erwähnt. Und das Problem ist, dass ich gerade nicht an meine früheren Betriebskostenabrechnungen komme, und deshalb nicht vergleichen kann. Darum frage ich euch, weil ich wissen will, bei wem ich mich jetzt am ehesten beschweren oder melden soll.
Danke!
7 Antworten
Am besten du meldest dich erst einmal bei niemandem und beschwerst dich auch nicht.
Führe ein freundliches Gespräch mit deinem Vermieter, dann wird sich das sicher aufklären.
Viele Grüße
Michael
Gern geschehen ;-)
Deine Nachfrage hier und beim Vermieter ist vollkommen verständlich. Doppelt bezahlten will und muss niemand.
Gruß Michael
Ist es das 1. Jahr seit du in dieser Wohnung wohnst?
Möglich wäre, dass du nicht den richtigen Gaszähler umgemeldet hast und dein Vermieter immer noch dein Gas zahlt.
Daher kann nur ein Gespräch mit dem Vermieter weiterhelfen.
Das wäre möglich, aber ich wohne schon ein paar Jahre hier und habe erst einmal den Anbieter gewechselt und mich vom Anbieter ummelden lassen. Eventuell ist da was schiefgelaufen. Danke für deine Antwort!
Du solltest der Betriebskostenabrechnung im Kostenpunkt Heiz- und Warmwasserkosten ganz offiziell und daher sachlich widersprechen. Den Widerspruch kannst du auch begründen. Nachzahlungen sind nur unter Vorbehalt zu leisten. Da wird sich der Vermieter irgendwann schon melden.
Du hast einen eigenen Liefervertrag für den Brennstoff. Insofern kann der Vermieter dir keine Kosten berechnen. Was er berechnen darf, ist die Wartung der Therme. Das müsste aber so konkret in der Abrechnung stehen.
Was wird denn genau in der Abrechnung berechnet?
Kurz gesagt: Es war ein Schreibfehler. Die Kosten sind eigentlich meine Wasserkosten, wurden aber versehentlich vermerkt als Heizkosten. Alles gut also. Danke für deine Antwort!
Du solltest deinen Vermieter darauf ansprechen, was er genau damit meint.
Doppelte Zahlungen musst du natürlich nicht hinnehmen.
Du hast natürlich Recht, das mit dem Beschweren war eher eine Floskel - ich bin sehr dankbar über das gute Verhältnis zu meinem Vermieter. Hatte nur eher Sorge, dass mir etwas "sehr offensichtliches" nicht klar war. Aber ja - ich melde mich beim Vermieter. Danke für deine Antwort!