Makler stellt 2 unterschiedliche Mietverträge für Mieter und Vermieter aus. Welcher gilt?
Hallo!
Ein MIeter hat im Rahmen der Betriebskostenabrechnung erfahren, dass der Eigentümer einen "ganz anderen Vertragsinhalt" vorliegen hat, als er selbst. Man gehe davon aus,
der Hausverwalter bei dem er seinerzeit den Mietvertrag unterschrieb, habe sein Mandat im Rahmen der Geschäftsaufgabe niedergelegt. Die MIete wurde von Anfang an komplett und direkt an die Bankverbindung des Eigentümers gezahlt.
Überraschenderweise erhielt der MIeter die erste Abrechnung nach 26 Monaten Mietzeit dann auch direkt vom Eigentümer.
Dieser erhebt darin eine etwas andere Kostenrechnung, als laut mieterseitigem Mietvertrag zu erfüllen wäre. Im Grunde geht man zahlenmäßig davon aus, dass genau der Betrag der Nebenkosten seit 2 Jahren nicht gezahlt wird... Was der MIeter seines Wissen rechtmäßig "warm" zahlt., steht im Exemplar des Eigentümers als Kaltmiete.
Dem Sachverhalt geschuldet, sieht dann auch die BK-Nachzahlung des Mieters aus. ^^
Bekräftigt wird dieses Vorgehen sowohl fernmündlich, als auch schriftlich durch den Eigentümer persönlich mit §XY des beidseitig unterzeichneten MIetvertrages, der mieterseitig etwas ganz anderes als den Mietzins und Nebenkosten regelt.
Interessant beim Mieter, die Vereinabrungen:
§xx Mietgegenstand: ....... "eine bestimmte Wohnfläche wird nicht vereinbart." ...... und ferner
§xy Miete, NK; Zahlungsweise "Soweit Betriebskosten nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen sind, wird von einer Wohnfläche der Wohnung von xx m² ausgegangen."
Hier erfolgt die einzige zahlentliche Nennung einer Wöhnfläche zum Zwecke der BK-Abrechnung.
Mittlerweile weiß man, dass die Wohnung ca 35 % größer ist.
Ich habe nun schon einige Tage mit der Suche im www zugebracht. Kein Suchergebnis ist mir konkret genug, da der Fall doch recht speziell scheint..
Noch immer stellen sich mir einige Fragen:
Wie sieht es rechtlich bei diesem Vorgang der "Urkundenmanipulation" aus?
Welcher Mietvertrag hätte Gültigkeit, welche Bestandteile, ab wann und warum?
Gilt zum Beispiel die 10 % Regelung bei der Wohnflächenberechnung, sodass der Vermieter die Miete einfach anpassen kann?
Muss der Mieter die Nebenkostenrechnung tatsächlich nachzahlen, vielleicht sogar ab Einzug?
Wie kann man sich generell vorteilhaft verhalten?
Mit bestem Dank für Eure rechtskundigen Antworten.
Valenzetti
10 Antworten
sorry, ich habs mir nicht komplett durchgelesen, aber vorneweg:
man unterschreibt deshalb 2 Mietverträge: einen für den Vermieter und einen für sich selbst. Diese sollte man auch vergleichen, dass die identisch sind. Der Vermieter unterschreibt auch auf Beiden.
Gibt es einen zweiten Mietvertrag ohne die eigene Unterschrift, ist es kein gültiger Mietvertrag.
Der jetzige Gläubiger (Eigentümer) hat die Existenz des anders lautendenden, von ihm gegengezeichneten Exemplars bestätigt.
alle Antworten weisen mich in die selbe Richtung. Und Danke! ich hätte ne Kopie feilgeboten. Auf genau dieses Signal habe ich gewartet... ;o)
Nochmals... Herzlichen Dank!
Das klingt alles sehr merkwürdig. Auf jeden Fall spielen die Eigentümer nicht mit offenen Karten. Insofern ist Vorsicht bei denen geboten. und Du solltest Dir wirklich fachliche Unterstützung holen (Mieterschutz oder sowas).
Wenn der Eigentümer einen Mietvertrag mit der Unterschrift des Verwalters hat (und nicht Deiner), ist der Mietvertrag völlig wertlos. Wenn Du bzw. der Mieter damals wirklich einen anders lautenden Vertrag unterschrieben hast, warst Du bzw. der Mieter sehr luschig und hat sich übers Ohr hauen lassen. Aber auch das ergibt keinen Sinn, wenn das jetzt plötzlich erst beanstandet wird. Ich vermute nach wie vor, dass der Vermieter keinen Mietvertrag hat und aus Einschüchterungsgründen einfach was behauptet. Aber es sei wie es sei: bitte holt Euch fachliche Unterstützung!
Dein Vermieter soll Dir mal eine Kopie seines Mietvertrags zusenden, weil Du davon ausgehst, dass es sich dabei nicht um dem mit Dir abgeschlossenen Mietvertrag handelt. (Und falls Du in dessen Büro gehen solltest, nimm nur eine Kopie deines Mietvertrags und nicht das Original mit!)
Ich muss jetzt doch noch was loswerden. Also kann sein, dass der Vermieter einfach nur auf diesem Weg zu einem Mietvertrag kommen will, den er nicht mehr hat und darauf hofft, dass Du ihm eine Kopie von Deinem schickst. Was ich damit sagen will, meine vorherige Ansage: ich würde ihm keine Kopie schicken, ist jetzt auch nicht unumstösslich. Nein, ich würd ihm keine schicken von mir aus, aber kann sein, dass der Mieterschutz was anderes sagt. Ich würde vom Vermieter die Einsicht in den angeblichen (also der, der beim Vermieter vorliegt) Vertrag fordern (z.B. als Kopie), dann siehst Du Wer darauf unterschieben hat und wer nicht.
einer wurde von der Hausverwaltung gegengezeichnet. Der Eigentümer erhielt scheinbar ein Blanko - Exemplar mit des Mieters Unterschrift....
Na aber ein Mieter unterschreibt doch kein Blankoblatt. Die Unterschrift muss doch irgendwie entstanden sein. Wenn die Hausverwaltung ihre eigene Vertragsausführung nicht unterschreibt, ist das doch egal, das kann doch jederzeit von denen nachgeholt werden, wichtig ist die Unterschrift auf der Gegenseite.
HAST DU bzw. DER MIETER DENN DEN MIETVERTRAG, VON DEM DER VERMIETER SPRICHT GESEHEN? ODER WIRD NUR DAVON GEREDET?
Wie sieht es rechtlich bei diesem Vorgang der "Urkundenmanipulation" aus?
Hier ist nicht erkennbar, inwieweit eine Urkunde "manipuliert" bzw. gefälscht worden sein soll...
Welcher Mietvertrag hätte Gültigkeit, welche Bestandteile, ab wann und warum?
Derjenige, welcher von beiden Mietparteien unterzeichnet wurde. Im Zweifel zunächst beide. Nach meiner Einschätzung gilt bei sich widersprechenden Klauseln keine der beiden und die gesetzliche Regelung tritt in Kraft (vorausgesetzt beide Mietverträge sind vollständig unterschrieben)
Gilt zum Beispiel die 10 % Regelung bei der Wohnflächenberechnung, sodass der Vermieter die Miete einfach anpassen kann?
Nein, sicher nicht...
Muss der Mieter die Nebenkostenrechnung tatsächlich nachzahlen, vielleicht sogar ab Einzug?
Das hängt davon ab, welche Vertragsregelung gültig ist und ob die Abrechnung formal korrekt oder verfristet ist. Mit Deinen Angaben ist das nicht zu beurteilen. Nach Gesetzeslage muss er dies jedenfalls nicht...
Wie kann man sich generell vorteilhaft verhalten?
Zunächst mal eine Kopie des anderen Mietvertrags zusenden lassen...
Da hilft nur ein FACHANWALT MIETRECHT Erst zum Amtsgericht und dort einen Beratungsschein abholen und dort sagen das du noch keinen anwalt hast Dann nix wie zum fachanwalt in deiner nähe PS Nimm alle unterlagen auch zum amtsgericht mit
Also ganz ehrlich: Bei der Frage würde ich mich nicht auf eine Antwort aus einem Internetforum verlassen, sondern sofort einen Anwalt aufsuchen!
- Urkundenfälschung kann man anzeigen.
Der Mietvertrag den Ihr und der Vermieter unterschrieben habt ist gültig.
Nebenkostenforderungen seitens des Vermieters sind nur bis 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum erlaubt,danach hat er Pech gehabt.
Da sind so viele Ungewisse Dinge,dass ich Euch nur raten kann zum Mieterschutzbund oder zur Verbraucherzentrale zu gehen.
Ich habs mir nun doch mal durchgelesen. Urkundenmanipulation wäre höchst kriminell, darüber sollte sich der Vermieter im Klaren sein. Vielleicht pokert er auch nur, weil er nämlich gar keinen Mietvertrag vorliegen hat. (Das kommt öfters vor.) Mieterschutz wäre trotzdem sehr zu empfehlen bzw. ein Anwaltsbrief an den Vermieter, der sich gewaschen hat. Ich würde den eigenen Mietvertrag wahrscheinlich nicht gleich kopieren und dazu legen, sondern würde sachlich schreiben, dass der Vermieter von einer Fehlannahme hier ausgeht und dass im Mietvertrag folgendes ... dann und dann festgelegt wurde und sich daran zu halten ist. Ansonsten müsse der Vermieter eine Mieterhöhung, nach dem üblichen Mietrecht anstreben. Ich würde dem sachlich und emotionslos und möglichst knapp antworten. Aber Mietschutz wäre schon nicht ganz abwägig, wenn das so ein Heinz ist.