STROMNACHZAHLUNG rechtens?Jetzt wird es trikki?

2 Antworten

Das sind Fragen, die du dem Vermieter stellen musst. Vorher ist eine Antwort hier nicht möglich.

  1. Wie hat der Vermieter den Verbrauch von 4470 kWh ermittelt, wenn es doch keinen Stromzähler gibt?
  2. Und wie kann es sein, dass dem Vermieter Kosten entstehen, obwohl der Strom im Haus erzeugt wird?

Melde dich doch wieder zurück, wenn du die Antworten hast. Dann können wir es uns anschauen. Außerdem wäre es dann noch interessant, was bezüglich dem Strom genau in deinem Vertrag steht.

Wenn es nach 3 Jahren die erste Nachzahlung ist würde ich den Vermieter mal darauf ansprechen wie er auf diese Werte kommt.