STROMNACHZAHLUNG rechtens?Jetzt wird es trikki?

2 Antworten

Das sind Fragen, die du dem Vermieter stellen musst. Vorher ist eine Antwort hier nicht möglich.

  1. Wie hat der Vermieter den Verbrauch von 4470 kWh ermittelt, wenn es doch keinen Stromzähler gibt?
  2. Und wie kann es sein, dass dem Vermieter Kosten entstehen, obwohl der Strom im Haus erzeugt wird?

Melde dich doch wieder zurück, wenn du die Antworten hast. Dann können wir es uns anschauen. Außerdem wäre es dann noch interessant, was bezüglich dem Strom genau in deinem Vertrag steht.

Trebor1983 
Beitragsersteller
 14.01.2019, 16:48

Alles klar, danke erstmal für die Mühe, ich werde mal versuchen da mehr in Erfahrung zu bringen 👍

Trebor1983 
Beitragsersteller
 14.01.2019, 16:36

Richtig genauso steht es bei mir in den Vertrag und unter Punkt 2 wo die 50€ aufgeführt sind ist halt noch handschriftlich vermerk Elektro Kosten + -, ansonsten habe ich wie schon geschrieben nichts anderes mit dem Vermieter unterschrieben

Renick  14.01.2019, 16:44
@Trebor1983

Dann ist es also eine Vorauszahlung, keine Pauschale. Aber wenn der Vermieter es als Pauschale ansieht, solltest du nichts sagen. Denn bei einer 93 qm Wohnung sind 50€ Nebenkosten sehr wenig. Bleiben nur die Fragen wegen dem Strom. Du brauchst zuerst mehr Infos vom Vermieter. Vorher kommen wir nicht weiter damit.

Trebor1983 
Beitragsersteller
 14.01.2019, 15:50

Ok danke erstmal, ich werde auf jeden Fall eine detailliertere Abrechnung anfordern👍Aber sehe ich das Richtig das ich davon ausgehen kann das meine Grundmiete eigentlich inklusive Wohnungsstrom ist wenn ich keinen gesonderten Vertrag mit dem Vermieter geschlossen habe und in den Betriebskosten lediglich der Allgemeinstrom aufgeführt wird oder kann man das so noch nicht pauschalisieren?

Renick  14.01.2019, 16:22
@Trebor1983

Ja. Du hast grundsätzlich recht. Wenn der Vermieter zugesagt hat, dass der Wohnungsstrom über ihn geht, und nichts über eine Stromabrechnung im Vertrag steht, dann ist der Strom in der Grundmiete enthalten.

Aber es ist nicht so einfach und bedarf einer genaueren Prüfung. Und zwar aus 2 Gründen. In der Mietvertrag Vorlage von wohnungsboerse.net steht

Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenverordnung (Betr.KV s. Anlage 1)

und

Auf diese Betriebskosten ist eine monatliche Vorauszahlung von...

Dies beides wäre eine Vorauszahlung und keine Pauschale. Und der 2. Grund, es ist unklar, was im Vertrag mit Elektro Kosten gemeint sein soll. Die Bezeichnung kann viel bedeuten.

Trebor1983 
Beitragsersteller
 14.01.2019, 14:26

Es ist ein Mietvertrag von Wohnungsboerse. Net. Es ist nur die Grundmiete mit 600€ eingetragen sowie bei den Betriebskosten von 50 Euro wurde schriftlich drunter geschrieben Elektro Kosten (+ -)

Renick  14.01.2019, 15:31
@Trebor1983
dieses Jahr mehr Strom verbraucht wurde und dadurch eventuell nicht genug Strom verkauft werden konnte

Ich denke eher umgekehrt. Die Anlage im Haus hat nicht genug Strom produziert und es musste Strom vom Versorger zugekauft werden.

Es kann aber auch sein... und das ist meine größere Vermutung... dass der Vermieter sich wie ein Stromversorger sieht, bzw. wie ein Stromproduzent, der aus dem Verkauf des Stroms einen Gewinn ziehen will.

Anstatt dem Vermieter die Fragen zu stellen kannst du auch im einen persönlichen Termin bitten, um dann dein Recht auf Belegeinsicht in Anspruch zu nehmen. Dort kannst du die die Rechnungen zeigen lassen und siehst, welche Kosten der Vermieter tatsächlich hatte.

Trebor1983 
Beitragsersteller
 14.01.2019, 14:21

Es gibt einen Stromzähler für das ganze Haus aber nicht explizit für die Wohnungen. Ich gehe davon aus das dieses Jahr mehr Strom verbraucht wurde und dadurch eventuell nicht genug Strom verkauft werden konnte so das sich die Kosten decken

Wenn es nach 3 Jahren die erste Nachzahlung ist würde ich den Vermieter mal darauf ansprechen wie er auf diese Werte kommt.