Schwanger unter 25, arbeitslos, Wohnhaft bei den Eltern - Steht mir ALG II zu?

5 Antworten

Hallo !

Ich würde dir raten, dich an eine Schwangerenbertungsstelle zu wenden (Diakonie, ProFamilia etc). Dort werden die dir helfen und ermitteln was für Rechtsansprüche du hast- Zudem gibt es auch die Möglichkeit einen Antrag für die Erstausstattung zu stellen. Die Beratung dort ist kostenlos.

Alles Gute für dich!

Was ist den  mit dem Erzeuger? 

Der muss ja auch zahlen,  oder du bekommst UVG

weiß ja nicht wieviel EGeld du bekommst. ,  aber das und Kindergeld und unterhalt sollte dir doch ausreichen wenn du daheim wohnst.

Wir hier können nix für deine Situation 

FckTheSystem 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 00:14

Der Erzeuger hat ein zu geringer Einkommen. 

ich bin jetzt schwanger und meine eltern können bis zum et weder für mich noch für das kind aufkommen. ich bekomme ja noch keine gelder.

Maleficent666  12.06.2017, 00:23
@FckTheSystem

Dann Probier es doch und stell nen Antrag ... aber unter 25 werden die Eltern noch mit einberechnet..  hab eben selber im Inet gelesen....

Wohnst schon die ganze zeit bei deinen Eltern? 

Du würdest auch ohne die klar kommen!  Du bist keine 15 mehr

FckTheSystem 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 00:25
@Maleficent666

ja ich wohne schon die ganze zeit bei meinen eltern

alleine würde ich schon ohne die klarkommen, aber alleine mit kind, keine ahnung. ich geh morgen zum jobcenter und schaue mal was die mir sagen können, im juli hab ich einen termin bei der schwangerschaftsberatung dort können die mir sicher nähere informationen geben.

FckTheSystem 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 00:40
@Maleficent666

Danke sehr nett!

Der Stand ist jedoch von 2014... werde aber trotzdem mal mein Glück versuchen

Maleficent666  12.06.2017, 00:41
@FckTheSystem

Viel Erfolg und alles Gute für euch zwei 

Stimmt !

Du hast dann unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern einen eigenen Anspruch,dadurch soll verhindert werden das junge Mütter zum Abbruch gezwungen werden können.

Ab dem 6 Monat hättet du sogar Anspruch auf die Übernahme der Kosten für eine eigene angemessene Wohnung und Erstausstattung für Wohnung und Kind.

Kindergeld und Unterhalt fürs Kind ist dann Einkommen des Kindes und wird vorrangig auch nur auf dessen Bedarf angerechnet,sollte der Kindsvater nicht leistungsfähig sein,dann kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.

Würde der Kindsvater leistungsfähig sein,dann stünde dir spätestens ab dem Mutterschutz für dich Unterhalt zu,nach der Geburt dann vorrangig erst mal fürs Kind,erst wenn er danach noch mehr als derzeit 1200 € Netto hätte stünde dir dann auch min. bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes Betreuungsunterhalt zu,der würde dann natürlich auch auf den Bedarf angerechnet.

Nach der Geburt steht dir dann auch das staatliche Mindestelterngeld von monatlich 300 € zu,dass dann für 12 Monate,du kannst es auch auf 2 Jahre beziehen,dann würdest du monatlich nur 150 € bekommen.

Das Jobcenter würde dann max. 30 € Versicherungspauschale berücksichtigen,wenn du min. 18 wärst,also 30 € theoretisch vom Elterngeld abziehen,dadurch würde sich dein anrechenbares Einkommen verringern und du würdest dann 30 € mehr ( Aufstockung ) vom Jobcenter bekommen.

Du solltest einen anderen Nick wählen - immerhin planst du, vom System zu leben...

Kindergeld und Elterngeld wird auf Hartz IV angerechnet. Ebenso wie der Unterhalt, den der Vater für das Kind UND für dich zahlt! (Da hoffen wir mal, dass er gut verdient...)

Hast du denn "nur" ein Zimmer bei deinen Eltern oder eine eigene Wohnung? 

FckTheSystem 
Beitragsersteller
 12.06.2017, 00:19

ja der nickname :D .. den habe ich versucht zu ändern aber das funktioniert irgendiwe nicht. muss mir wohl einen neues profil erstellen 

Ich habe nur ein Zimmer bei meinen Eltern.

nein, nein

erst mal ist der erzeuger jetzt für dich verantwortlich

wenn der auch kein geld hat, gibt es wohl h4