Wird Steuererstattung bei ALG II als Einnahme verrechnet?

7 Antworten

Ja - aufgrund eines, aus meiner Sicht, skandalösen Urteils des Bundessozialgerichtes, wird das angerechnet; das BSG hätte Spielraum gehabt, hier zwischen Erstattungen zu differenzieren, die vor dem Leistungsbezug entstanden sind.

Es ist eine Ungerechtigkeit sondergleichen, Steuererstattungsansprüche, die in einer Zeit vor dem Leistungsbezug entstanden sind, anzurechnen; man kann sich gegen den Steuerabzug beim Gehalt nicht wehren - es handelt sich lediglich um eine Erstattung zu Unrecht vom Fiskus einbehaltener Geldmittel.

Wenn Steuerrückerstattungen in der Zeit während des Leistungsbezuges entstanden sind (bei Aufstockern), dann ist das auch völlig in Ordnung, da man, durch das weniger Netto, ja auch zunächst erst einmal mehr Leistung erhalten hat.

Das würde dann auch für Erstattungen gelten, die nach dem Leistungsbezug zufließen - hier müsste eine Rückforderung entstehen - dazu sollte man eine Steuererklärungspflicht für Aufstocker einführen.

ALG-II-Empfänger haben aber keine Lobby, damit das endlich gesetzlich differenziert wird.

isomatte  12.06.2021, 09:22

Wäre das Urteil anders ausgefallen, dann hätte man das auch auf alle anderen Einkommen anwenden müssen, die zwar im Leistungsbezug zufließen, aber aus einem Zeitraum vor dem Leistungsbezug stammen, wie z.B. eine verspätete Lohnzahlung.

Regina3 
Beitragsersteller
 12.06.2021, 20:02

"es handelt sich lediglich um eine Erstattung zu Unrecht vom Fiskus einbehaltener Geldmittel." -> genauso sehe ich das auch ...

Ja!

Eine Steuerrückzahlung wird bei Hartz-4-Bezug komplett auf die Leistungen angerechnet und vermindert damit den Anspruch des Leistungsempfängers. Grundsätzlich gilt die Erstattung nicht als Vermögen, sondern als einmalige Einnahme und wird damit wie Einkommen gemäß § 11 SGB II behandelt.

https://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/steuerrueckzahlung-hartz-4/

Ja. Genau das tut es auch.

Wenn du zwischendrin arbeiten solltest, bitte das Finanzamt in diesem Monat auszuzahlen. Manchmal tun sie das.

Ja. Steuererstattungen sind Einkommen. Allerdings sind die für das Einkommen notwendigen Ausgaben vom Einkommen abzuziehen.

Woher ich das weiß:Recherche

Sicher, gilt als einmaliges Einkommen und so wird es auch auf den Leistungsanspruch angerechnet.

Regina3 
Beitragsersteller
 12.06.2021, 20:06

Muss es der Hartz 4ler von sich aus angeben? Oder nicht? Falls nicht - könnte es helfen, die Rückerstattung auf das Konto eines Freundes überweisen zu lassen?

isomatte  13.06.2021, 05:17
@Regina3

Alleine die Abgabe einer Steuererklärung muss meines Wissens nach nicht angegeben werden, denn dadurch treten ja noch keine Veränderungen in den wirtschaftlichen bzw. finanziellen Verhältnissen ein.

Erst wenn es dann eine Steuererstattung geben würde, ist diese dann natürlich umgehend zu melden und nachzuweisen.

Das dieses Vorhaben Betrug und strafbar wäre ist dir klar, sollte das überhaupt möglich sein und selbst wenn, würde das ganz sicher früher oder später durch einen Datenabgleich ans Licht kommen und dann gibt es richtig Ärger.