Hartz 4 Anspruch trotz "Zuhause-wohnen"?

11 Antworten

Du bist bereiz 25 Jahre alt,wenn du dann dein Studium beendet hast,sind dir deine Eltern laut SGB - ll, nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet,es würde dann nur noch die Unterhaltspflicht laut BGB - in betracht kommen !

Demzufolge darf auch das Einkommen der Eltern nicht mehr auf deinen Bedarf angerechnet werden,weil du ab dem 25 Lebensjahr deine eigene BG - Bedarfsgemeinschaft begründest.

Sollte das dann doch vom Jobcenter vermutet werden,das dich deine Eltern weiterhin unterstützen,können sie dieser Vermutung wahrheitsgemäß schriftlich widersprechen. Dir würde dann zumindest dein Regelsatz von 391 € zustehen,wenn du nicht auch einen Anteil der Miete zahlen müsstest.

Das du Miete zahlen musst,würde natürlich eines Nachweises bedürfen,evtl.durch einen Untermietvertrag und mit Kontoauszügen über die Mietzahlungen.

Ich meine, ab 25 nicht mehr.. Da hast du also Anspruch, egal ob du Zuhause wohnst und was deine Eltern verdienen.. Ruf einfach mal unverbindlich da an, und frag

maaliane 
Beitragsersteller
 06.12.2013, 10:02

Wird wohl das Beste sein. Im Internet habe ich auch etwas von einer Grenze mit 25 Jahren gehört, allerdings noch nicht genaustens recherchiert. Danke für den Tipp. Hatte nur Angst schlafende Hunde zu wecken :D

maaliane 
Beitragsersteller
 06.12.2013, 10:02

Wird wohl das Beste sein. Im Internet habe ich auch etwas von einer Grenze mit 25 Jahren gehört, allerdings noch nicht genaustens recherchiert. Danke für den Tipp. Hatte nur Angst schlafende Hunde zu wecken :D

Bemühe dich doch erst mal eine Arbeitsstelle zu finden, Nachweise sammeln nicht vergessen. Das muß du nachweisen wenn du Hartz4 beziehen willst. Wenn du keinen Job findes muß du dich beim Jobcenter melden und einen Antrag stellen.

maaliane 
Beitragsersteller
 06.12.2013, 10:22

Danke für den Tipp - da kann ich jetzt schon 20 Bewerbungen vorweisen :D Ich werde alles aufheben

Nun zur Frage: Habe ich Anspruch auf Hartz4, obwohl ich noch zuhause wohne?

Möglicherweise.
Der Abschluss des Studiums mit nachfolgender Arbeitslosigkeit alleine begründet noch keinen Anspruch. (zu den Voraussetzungen siehe § 7 ff. SGB II.

Wird das Einkommen meiner Eltern mit angerechnet?

Grundsätzlich nicht, es sei denn, deine Eltern sind dir Nach BGB-Recht unterhaltspflichtig oder geben dir freiwillig etwas, denn eine sognannte Bedarfsgemeinschaft ist formal vollkommen ausgeschlossen. Gleichwohl darf das Jobcenter eine Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II anstellen, wobei ggf. eine wahrheitsgemäße Erklärung reicht, um der entgegenzutreten.

Oder gibt es andere Möglichkeiten vom Staat unterstützt zu werden bis ich eine feste Arbeitsstelle gefunden habe?

Nein

Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft, deshalb kommt es auf das Einkommen deiner Eltern an, ob du einen Anspruch hast.