ALG II und Pferd?
Ich weiß ähnliche Themen gab es schon viele ! Ich möchte aber gerne wissen , falls ich ALG II beantrage , ob man mich verpflichten kann mein Pferd zu verkaufen ? Bevor hier wieder alle los legen . Ich bekomme Momentan ( seit 1 Jahr ) ,kein Geld mehr , da ich einen Rentenantrag gestellt habe ! Und dem Pferd geht es gut , wird Momentan von meinen Eltern / Lebenspartner finanziert !
10 Antworten
Zunächst mal verstehe ich nicht, wieso Du so lange auf die Bearbeitung Deines Rentenantrages warten musst Wahrscheinlich bist Du tatsächlich krank. Denn in der Regel werden jene, welche nicht krank sind, gerne vom AA aufgefordert, einen Antrag auf Rente zu stellen und dieser wird dann oft schneller positiv bearbeitet als das Arbeitslosengeld. - Deutsche Realität seit vielen Jahren.
Deshalb gibt es sicher auch Sozialgerichtsurteile zum Thema. Schaust Du besser bei lexetius und dem Bundessozialgerichtshof unter Urteile. Das ist Aufwand, macht aber schlau.
Denn wie eingangs versucht dazustellen: Da steckt System hinter und das ist hier und da bekannt, wenn auch nicht in der Öffentlichkeit.
In dem Fall ist das ALG II ja sowieso eine stellvertretende Leistung.
Geh in einen Sozialverband. Es gibt mehrere. Der Beitrag ist gering, der Nutzen groß.
Meistens. Nach meiner persönlichen Erfahrung auch nicht mehr immer, leider.
VdK
Reagiert auf mich überhaupt nicht, obwohl ich nach meinen Informationen dort Mitglied bin. Die Frage, wieso die laut VDK von mit gezahlten Mitgliedsbeiträge auf meinem Konto nicht als abgebucht zu finden sind ist weder vom VDK noch von Juristen bis heute beantwortet. - Ob ich noch Mitglied dort bin oder dieser Verband ohne Information diese meine Mitgliedschaft aufgehoben hat ist mir unbekannt. Der Rechtsverstoß, wegen dem ich das letzte Mal den VDK aufsuchte, wurde noch vom zustängigen Gericht erweitert. Nun habe ich kaum noch Grundrechte. Nachweislich. Lebe unterhalb des Existenzminimums in menschenunwürdigen Verhältnissen. Rechtliches Gehör wird mir ebenso verweigert wie ärztliche Behandlung, ja ärztliche Wahrnehmung meiner Person. Nachweislich schriftlicher Antwort ZI Mannheim neben vielen mündlichen Bedrohungen an Leib und Leben durch Fachärzte in Karlsruhe.
So lange du kein Futtergeld für das Pferd beantragst, wird dir das niemand wegnehmen wollen. Bei einem Notverkauf käme ja auch nicht mehr heraus, als dein Mindestselbstbehalt an Vermögen. Bei Antrag auf Grundsicherung wird natürlich deine Bedürftigkeit geprüft. Hierbei kommt es darauf an, ob dein Lebenspartner mit dir eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Die Eltern werden nicht herangezogen. Aber wenn ein Rentenantrag gestellt ist, bekommst du die Grundsicherung sowieso nur vorläufig. Die wird dann mit der zu erwartenden Rentennachzahlung verrechnet.
Und was wäre , wenn der Rentenantrag nicht genehmigt wird ? Muss ich dann evtl.das Geld zurück zahlen ?
Nein. Dann ist es eine Regelleistung, die Dir zusteht. Aber dann kommt die Frage nach Pferd und Auto wieder auf und siehe oben
schau mal hier:http://www.erwerbslosenforum.de/ sonderfall, würde ich sagen, da pferd wahrscheinlich nicht als haustier durchgehen wird. solange es aber für dich keine kosten verursacht, können sie dich wohl auch nicht zwingen. falls sie probleme machen, wegen des wertes, sozialgericht.
Lässt sich nicht abschließen beurteilen.
Grundsätzlich ist ein Pferd ein Vermögensgegenstand, der veräußert werden kann.
Hier würden allerdings die Vermögensfreibeträge greifen (150 EUR pro Lebensjahr bis zu einer altersabhängigen Höchstgrenze + 750 EUR (§ 12 SGB II)).
Erst wenn der Wert des Tieres (zzgl. ggf. anderen Vermögens) diesen Freibetrag übersteigt, käme eine Veräußerung in Betracht, wobei allerdings die Frage nach der Zumutbarkeit einer Veräußerung zum Tragen kommt. Das heißt, kampflos würde ich das Pferd nicht aufgeben, sollte die ARGE den Verkauf verlangen. ;))
DANKE !
Wie Du siehst handelt es sich um eine doch relativ individuelle Frage, welche dann eben auch individuell bewertet wird vor der Beantwortung.
Dumme Fragen gibt es nicht, aber hier und da sehr auffällige Antworten, die um einen Spiegel bitten und nicht um eine Antwort.
Hast Du schon einen Anwalt stellt sich die Frage, ob er was taugt. - Die stellt sich heute in unserem Land immer, so lange es nicht die Bundesrichter sind aber das ist ein anderes Thema.
So oder so solltest Du Dich also so viel als möglich belesen. Nutze das Internet regelmäßig, vertraue dem Anwalt nicht blind, auch wenn er gut ist. Ist er gut freut ihn Deine Mitarbeit. Ist er schlecht fühlt er sich kontrolliert und will was verbergen. Wie halt überall im Leben.
Falls für Dich therapeutisches Reiten in Frage kommt, dazu ein Attest, ein Gutachten sicher von einem Arzt zu haben ist: Behindertensport/Reiten/Olympische Mannschaft
Gewiss wirst Du dann dort Hilfe erfahren. Schließlich wurden dort schon ohne Arme olympische Medaillien in Mengen im Reitsport geholt von der deutschen Mannschaft. - Buchtitel folgt demnächst.
Ansonsten noch hartz-IV-forum als Quelle.
Zu den Sozialverbänden: Da sollte zunächst bekannt sein, dass unsere Politiker in vielen Fällen vom Bundesverfassungsgericht wegen massiver Rechtsverstöße abgemahnt wurden, dies aber bis heute missachten. Also ihre kriminellen Machenschaften fortsetzen. Unterstützt von anderen öffentlichen Organen, welche ebenfalls - zumindest zum Teil - vom Bundesverfassungsgericht wegen Rechtsverstößen massiv abgemahnt wurden.
Denen stehen die Sozialverbände gegenüber. Und bilden sich nun mal in ihrer männlichen Denke ein, sie müssten mit dieser kriminellen Energie noch Kompromisse eingehen.
Die Qualität der Sozialverbände nimmt ab.
Grundsätzliches blindes Vertrauen ist also bei der Thematik allgemein nicht sinnvoll.
Oh anwaltonline.de hat Newsletter und immer interessante Informationen.
Danke für die Ibfo ! Werde da gleichmal nachschauen!
Danke ! Könntest Du mir einen Verband empfehlen ? Habe jetzt aber schon einen Anwalt mit der Vertretung meiner Interessen beauftragt !Kann ich dann trotzdem auch von denen Hilfe in Aunspruch nehmen ? Sorry das ich so blüd Frage , nur kenne ichmich Leider damit überhaupt nicht aus :) ! LG