Riesterrente aufgelöst- Geld als Einkommen auf ALG II anzurechnen?
Hallo an Alle!
ich habe folgende Frage. Ich und meine Frau bezogen ALG II in voller Höhe. Dann habe ich eine Teilzeitstelle gefunden und wir haben uns entschieden den RIesterrente-Vertrag abzuschliessen. Der Beitrag war nicht so hoch (erstmal 20 und danach 25 Euro). Dann aber gab es keine Arbeit mehr, sodass wir nichts mehr einzahlen konnten und schliesslich haben wir die Risterrente gekündigt. Kann uns das Jobcenter jetzt auffordern, dieses Geld zur Sicherung des Lebensunterhalts einzusetzen und im Endeffekt und die Leistungen für ein Paar monate zu kürzen? Wir habe sonst keine Ersparnisse oder Vermögen.
5 Antworten
Hi,
ich glaube, der Knackpunkt ist das "Zuflussprinzip". Angespartes Vermögen darf bis zu einer gewissen Höhe nicht angerechnet werden (s. Sushi84).
Allerdings ist es so, dass alles an Vermögen angegeben werden muss. Wenn du aktuell ALG II beziehst, dann wird auch erspartes Vermögen vom JobCenter erst mal als "Einkommen" bewertet, da es in der Zeit zufließt, in dem du Leistungen beziehst = Zuflussprinzip. Die werden also versuchen, das Ersparte als Einkommen anzurechnen, weil es in dem Monat an Euch gezahlt wird, in dem ihr auch Leistungen bezieht. Das versuchen die fast immer!
Da kann ich nur empfehlen, dass du dich an eine unabhängige Sozialberatung vor Ort wendest, die dich unterstützt und einen Widerspruch gegen die Anrechnung einlegst. Es handelt sich um angespartes Vermögen, welches schon vor Leistungsbezug vorhanden war.
LG
Man kann bei einer Riester-Rente die Beiträge auf den Sockelbeitrag von 5,- € monatlich reduzieren, oder den Vertrag beitragsfrei stellen. Was ihr gemacht habt war die unklügste Entscheidung. Durch die Kündigung wird das hartz-4 geschützte Kapital inkl. der vlt bis dahin erwirtschafteten gewinne zum einkommen und wird angerechnet.
freigrenzen natürlich im hinterkopf zu behalten.
Ja, das können sie mit Hilfe des Zuflussprinzip !!!!!! Es sei denn ihr könnte grössere Anschaffungen , die ihr gekauft habt, belegen.........oder, dass ihr Schulden in der Familie oder einer Person in eurem Umfeld zurückzahlen musstet!!!!!.......es ist vollkommen egal, ob ihr pro Lebensjahr 150 € SPAREN könnt......wird es auf euer Girokonto transferiert schlägt das Amt in Punkto Zuflussprinzip zu.
Alle Einnahmen müssen angegeben werden beim Amt, egal ob es angerechnet wird oder nicht. Ihr müsst die staatlichen Zuschüsse der Risterrente wieder zurückzahlen, das wird übers Finanzamt gemacht, die melden sich bei euch.
ISt ja klar, das haben wir gemeldet. Die Frage ist, ob die das jetzt anrechnen. Meiner Meinung nach sollte es egal sein, ob ich die 20 Euro im Monat beiseite lege oder aufs KOnto einzahle oder als Riesterrentebeitrag verwende, oder?
Ihr habt zusammen Anspruch auf ein Barvermögen von mindestens 6.200 €, die nicht angrechnet werden dürfen. Dass ihr den Vertrag gekündigt habt, hat euch schon Geld genug gekostet.