Ansprüche gegenüber Dritten - Bedeutung?
Ich fülle gerade einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Hartz 4) aus wegen meiner finanziellen Situation - verursacht durch die Pandemie.
Unter einem Punkt steht, ob ich (mögliche) Ansprüche gegenüber Dritten (z.B. Arbeitgeber, Unterhaltsverpflichtete, Schädiger) habe.
Das verstehe ich nicht.
Ich bin Taxifahrer (Arbeitnehmer) und habe zwei Kinder (1x minderjährig und 1x unter 25 Jahren), sowie eine Ehefrau. Gehören meine Familienangehörige zu Unterhaltspflichtigen, auch wenn sie selbst einen (geringen) Einkommen haben?
Und hab ich ein Anspruch ggü Dritte als Arbeitnehmer?
Danke im Voraus
5 Antworten
Für einen Arbeitgeber, der dir noch Gehalt schuldet, oder für eine getrennt lebende Gattin oder Ex-Gattin, die dir noch Unterhalt schuldet, oder für einen Zocker, der dir noch deinen Spielgewinn schuldet, oder für einen Bösewicht, der dir noch Schadensersatz schuldet, gilt Absatz 1 § 33 Übergang von Ansprüchen SGB II:
(1) Haben Personen, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beziehen, für die Zeit, für die Leistungen erbracht werden, einen Anspruch gegen einen Anderen, der nicht Leistungsträger ist, geht der Anspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf die Träger der Leistungen nach diesem Buch über, wenn bei rechtzeitiger Leistung des Anderen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht erbracht worden wären. [...]
Das Jobcenter holt sich also Geld von denen, soweit es dir Leistungen gezahlt hat.
Für die bei dir mitwohnenden Gatten, Kinder und Eltern gilt das aber nicht, schreibt Absatz 2 ebenda:
"(2) Ein Unterhaltsanspruch nach bürgerlichem Recht geht nicht über, wenn die unterhaltsberechtigte Person
- mit der oder dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft lebt [...]"
Gruß aus Berlin, Gerd
Ansprüche gegenüber Dritten? Die hast Du, wenn jemand Schulden bei Dir hat. Deine Familie ist nicht verpflichtet, Dir Unterhalt zu zahlen.-
Gehören meine Familienangehörige zu Unterhaltspflichtigen
Deine Frau und das minderjährige Kind in jedem Fall.
Und hab ich ein Anspruch ggü Dritte als Arbeitnehmer?
Das hat nichts damit zu tun, daß Du Arbeitnehmer bist. Als Arbeitnehmer jedoch hast Du Anspüche gegenüber Deinem Arbeitgeber - nämlich auf Lohnzahlung, Urlaub, etc..
Deine anderen Ansprüche gegenüber anderen Personen = ob diese Dir Geld schulden, kenne ich nicht. Das mußt Du schon selbst wissen :)
Das Jobcenter will das wissen, da es solche Einnahmen/Einkommen auf Anrechnungsmöglichkeit prüfen wird.
Ob du Anprüche gegenüber anderen hast:
- Arbeitgeber muss noch Lohn zahlen
- Nach einem Unfall oder anderen Sachen steht dir Geld in irgendeiner Sache zu.( jemand müsste dir einen Schaden erstatten)
Im Grunde sollst du angeben ob du noch Geld von jemand anderen erhältst aus irgendwelchen Gründen.
Falls du noch Lohnansprüche hast, würden diese dahinein gehören.