Wie lange darf ein ALG II Empfänger woanders übernachten?
Hallo,
wie lange darf ein über 25 Jähriger ALG II Empfänger (wohnhaft bei einem Elternteil --> bezieht also nur die Grundsicherung und KEIN Wohngeld) am Stück bei jemand anders übernachten?
Soweit ich bisher herausfinden konnte, gibt es da keine feste Regelung?
Der Betroffene hat, als er noch ALG I bezog, auch schon mal nachgefragt wie das mit dem Übernachten außerhalb der gemeldeten Wohnung sei. Hier wurde ihm gesagt, dass es kein Problem darstelle. Es müsse nur sichergestellt werden, dass man unverzüglich auf die Post vom Amt reagieren kann, was ja durch die Anwesenheit des Elternteils gegeben sei.
Hat hier eventuell jemand schon Erfahrungen sammeln können?
Am besten wäre natürlich etwas schriftliches (Gesetzestext, etc.).
Danke schon mal.
4 Antworten
da dürfte es keine feste Regelung geben.
na ja, wenn er dauerhaft woanders (gratis) wohnt, dann könnte vater staat sich die unterstützung sparen..
Er wohnt da ja nicht "gratis". Er versorgt sich selbst und ist dort eigentlich nur weil er sonst daheim "alleine" wäre.
"Der ALG 2 Bezieher muss für die ARGE erreichbar sein, er
muss sich grundsätlich mindestens einmal an jedem Werktag unter seiner
Adresse aufhalten. Die Betonung liegt auf tatsächliche Erreichbarkeit.
Das bedeutet, es muss ein Namensschild, eine Klingel und ein Briefkasten
mit seinem Namen vorhanden sein." (quelle:http://www.ig-soziale-gerechtigkeit.wg.am/erreichbarkeit/)
sorich er sollte wissen wann post kommt und termine zeitnah wahr nehmen können.
Du hast dir doch deine Antwort schon selber gegeben! Dir kann keiner vorschreiben wo du zu übernachten hast. Auch das Arbeitsamt nicht.
Du musst eben lediglich sicherstellen, umgehend auf Post vom Amt reagieren zu können.
Siehst du dann also auch so.
Das Amt zahlt ja auch nichts für eine Wohnung, wodurch man ja auch nicht von Leistungserschleichung, etc. reden kann.
Hab ihm (geht hier um einen Kumpel) aber trotzdem mal geraten bei seinem zuständigen Bearbeiter nachzufragen, vllt. kann der es ihm genau beantworten.