wird eine steuerrückzahlung immer als einkommen angerechnet bei ALG 2?
hallo habe meine steuerrückzahlung erhalten und die ist nicht so hoch, nur etwa 234€ und da ich alg2 also hartz4 beziehe habe ich die befürchtung das diese steuerrückzahlung als einkommen angerechnet würde. und ich daduch weniger anspruch habe auf leistungen aus hartz4
stimmt das?? oder richtet sich das nach der höhe der zurückzuzahlenden lohnsteuer
5 Antworten
Hast du außer ALG - 2,keine weiteren Einkünfte aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit und bekommst darauf schon Freibeträge,hast du auf deine Steuerrückzahlung eine Versicherungspauschale,von 30 €,alles darüber,wird dir als Einkommen angerechnet und von deinen Leistungen abgezogen!!!
Steuererstattung ist EINMALIGES EINKOMMEN, das entweder im Zufluss- oder Folgemonat voll angerechet wird oder, falls die einmalige Anrechnung zum Wegfall der Leistung führte, ZWINGEND auf exakt sechs Monate zu verteilen ist.
Zur Versicherungspauschale hat isomatte schon etwas gesagt: im Idealfall hast du sie 6x, im ungünstigsten Fall gar nicht, weil sie schon woanders berücksichtigt wurde.
Jeder Geldzufluss ist im Monat des Zuflusses Einkommen. Du hast darauf einen Freibetrag von 30 € als Versicherungspauschale.
Ja, das wird als Einkommen angerechnet.
ja die wird natürlich als Einkommen, wie jede andere Zuwendung auch gewertet