0 Euro diesen Monat und nächsten Monat- Arbeitslosgengeld I und Arbeitslosengeld II Fragen, Hilfe!
Guten Tag,
erstmal erkläre ich kurz meine Situation damit ihr nen Einblick bekommt.:
Ich war 30Monate (zwischendurch ein Afganistan Einsatz von 4,5 Monaten) lang als Soldat auf Zeit beschäftigt und wurde aber wegen einer Privaten Anzeige im Zivilen gekündigt, quasi ohne weitere Dienstbezüge bzw Sold zu erhalten.
Ich bin 22, wohne alleine im Ort meiner Eltern.
Da die Kündigung so kurzfristig kam, habe ich leider keinen Ausbildungplatz bekommen und muss wahrscheinlich bis nächsten August arbeitslos bleiben.
Ich bin seit dem 28.06 Arbeitslos, habe mich rechtzeitig gemeldet etc. nun läuft gerade der Antrag auf ALG I (gestellt am 1.7) und es hörte sich so an, als würde ich kein ALG I bekommen im Telefongespräch mit dem Bearbeiter. Genau bekomme ich aber erst am 23.07 bescheid.
Da ich das letzte mal am 1.6 vom Bund Lohn bekommen hatte, sitze ich jetzt schon auf Mietschulden und komme kaum bis gar nicht über die Runden --> 0euro diesen Monat und nächsten vorraussichtlich auch.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich denn ALG II beantragen könnte um meinen Lebensunterhalt bzw die Wohnung bezahlen zu können. Wie läuft das dann ab wenn ich 2 Verschiedene Anträge am laufen habe? Habe ich überhaupt Anspruch auf ALG II wenn nebenbei ein ALG I Antrag läuft? Bekomme ich ne rückzahlung falls einer der Beiden Anträge durch geht? Wenn ja, vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit, oder ab dem Tag der Antragstellung?
Ich habe echt Angst das ich aus der Wohnung fliege und quasi auf die Straße gesetzt werde! Und das nachdem ich mein Leben für dieses Land im Krieg reskiert habe!
Ich hoffe ihr könnt mir irgendwie helfen!
LG
5 Antworten
Wenn du dir vor deiner Bundeswehrzeit keinen Anspruch auf ALG - 1 erworben hast,steht es dir auch nicht zu !!! Da du bei der Bundeswehr von deinem Sollt keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast.Du kannst natürlich einen Antrag auf dem Jobcenter stellen um ALG - 2 zu bekommen.Es wird aber auf jeden Fall geprüft werden,ob deine Eltern dir gegenüber noch zu Unterhalt verpflichtet sind,zum Beispiel,weil du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast.Würdest du dann doch Anspruch auf ALG - 1 haben,würde das Jobcenter bei der Agentur für Arbeit einen Erstattungsanspruch geltend machen und das eventuell an dich gezahlte ALG - 2 zurück fordern,bevor du einen eventuellen Rest überwiesen bekommen würdest.Wenn du also aufs Jobcenter gehen möchtest,nehme am besten gleich deinen Mietvertrag,aktuelle Kontoauszüge und wenn vorhanden Sparbuch / Bücher mit um deine Bedürftigkeit ( Mittellosigkeit ) belegen zu können.Hast du schon Mahnungen wegen Miet oder Heiz / Energierückständen bekommen,nehme diese am besten auch gleich mit.Besteht dadurch eine hohe Wahrscheinlichkeit,das du Obdachlosen werden könntest,ist deine Chance groß,das du von dem Jobcenter auf Antrag zumindest ein zinsloses Darlehn bekommst,damit du deine Rückstände ausgleichen kannst.Das müsstest du dann in monatlichen Mindestraten von 10 % der Darlehnssumme an das Jobcenter zurück zahlen.
Du solltest auf jeden Fall Alg 2 beantragen - bei der Antragstellung musst du natürlioch angeben, dass Du bereits einen Antrag auf Alg 1 gestellt hast (und dass der vermutlich abgelehnt wird) wenn nicht werden die Zahlungen dann zwischen den Behörden verrechnet ...
Wichtig: bei Alg 2 zählt das Antragsdatum ... rückwirkend gibt es nichts .. also gleich am Montag hingehen
ich glaube aber auch nicht, das Du als ehemaliger Soldat (?) Anspruch auf Alg 1 hast, weil für Soldaten (die Sold erhalten) keinerlei Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.
Der grundsätzliche Anspruch auf ALG2 wirkt rückwirkend zum Monatsersten (d.h. wenn du deinen Antrag noch vor Ablauf Juli stellst: rückwirkend zum 1.7.). ALG2 wird dann gewährt, wenn man seinen Bedarf (=seinen Regelsatz und seine angemessenen Unterkunftskosten) nicht aus eigenem Einkommen inkl. ALG2-vorrangiger Ansprüche decken kann. Bekommt man kein ALG1 bzw. reicht das ALG1 nicht zur Bedarfsdeckung aus, hat man grundsätzlich Anspruch auf (ergänzendes) ALG2. Wenn die Antragsbearbeitung voraussichtlich länger dauert bzw. wenn der zuständige Leistungsträger noch unklar ist, muss das Jobcenter den Bedarf ggf. auf vorläufiger bzw. auf Darlehns- Basis sichern -> http://hartz.info/index.php?topic=10.0 Die Formulare für den Antrag, Ausfüllhilfe und Merblatt SGB II findest du auf arbeitsagentur.de, Formulare, ALG II.
""Und das nachdem ich mein Leben für dieses Land im Krieg reskiert habe""
was ist das für ein Schwachsinn.
wenn du dich so verhalten hättest wie es sich gehört wärst du noch bei der Bundeswehr.
Also trägst DU die Schuld für deine Situation
Wenn du unehrenhaft aus der Bundeswehr entlassen wurdest, ist das doch deine eigene Schuld.
Wieso hast du denn keinen Antrag auf AlG 2 gestellt?- Ganz ohne Geld kann man dich nicht lassen.
Und das du dein Leben für dein Vaterland "reskiert" hast, wage ich zu bezweifeln. Wenn ja, berechtigt dich das trotzdem nicht zu Straftaten. (Nur deswegen wird man aus der Bundeswehr unehrenhaft entlassen)