Schule sagt Fahrt ab, wir sollen Stornokosten übernehmen?
Hallo ich habe da mal eine Frage, auf die ich in den Weiten des Internets bis jetzt keine zutreffende Antwort finden konnte.
Meine Tochter war dieses Jahr zu einer Klassenfahrt angemeldet, alles geschah von unserer Seite her fristgerecht und vollständig. wenige Tage vor Antritt der Reise kam die Schulleitung auf uns zu und meinten, sie können es unserer Tochter nicht gestatten an der Klassenfahrt teilzunehmen. Nicht dass sie etwas schlimmes angestellt hätte! Sie hat psychische Probleme und angefangen sich zu ritzen, was auch die Mitschüler mitbekommen haben. Dies war der Schulleitung Grund genug, sie nicht mit auf die fahrt zu nehmen. Sie verbrachte die Woche dann in einer anderen Klasse.
Da aber die Absage so kurzfristig war, vielen nun Stornierungskosten an, die wir tragen sollen, obwohl die Fahrt von Seite der Schule abgesagt wurde.
Ehrlichgesagt sehe ich das nicht ein! Meine Tochter hat nichts falsch gemacht! Und wir haben die Reise nicht abgesagt, sondern die Schule. Also sollen auch die die Stornokosten übernehmen!!!
Kann mir irgendjemand sagen, ob ich da irgendwas machen kann?????
14 Antworten
Es liegt keine Ordnungsmaßnahme und auch keine erzieherische Maßnahme vor, da Deiner Tochter kein vorsätzliches Verschulden vorzuwerfen ist; es liegt eine psychische Störung in Form des selbstverletzenden Verhaltens vor.
Der Ausschluß kann dennoch gerechtfertigt sein, wenn mit einer Selbstverletzung gerechnet werden muß.
Stornokosten - es gibt wahrscheinlich eine Kostenübernahmeerklärung
Es ist ein Vertrag einerseits zwischen Veranstalter und Schule zustande gekommen - andererseits aber auch zwischen Schule und Eltern.
Der Vertrag zwischen Schule und Eltern ist nun entscheidend - die Stornokosten des Veranstalters werden der Schule in Rechnung gestellt und die Schule wiederum stellt das den Eltern in Rechnung.
Die Nichtteilnahme einzelner Schüler aus persönlichen Gründen, zum Beispiel Krankheit, lässt allerdings die Pflicht zur Zahlung von Stornokosten unberührt. Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck der Anmeldung zur Klassenfahrt unter Berücksichtigung der Interessenlage der am Schulverhältnis Beteiligten.
Die Kostenübernahmeerklärung der Eltern dient nicht nur dazu, die Kostentragungspflicht festzulegen, sondern es soll zugleich sichergestellt werden, dass die Kostenbelastung für die Teilnehmer möglichst gering und überschaubar bleibt (Grundsatz der Kostensicherheit).
Daher kommt es bei den Stornokosten grundsätzlich nicht auf den Verursacher an; da die Schule das Risiko selbstgefährdender Verletzungen während ihrer Aufsichtspflicht, nicht riskieren kann und darf, ist der Ausschluß gerechtfertigt - aber die vertragliche Kostenübernahmeerklärung ist für die Eltern immer noch bindend.
Etwas anderes würde nur gelten, wenn bereits zum Zeitpunkt der Buchung die Schule von der psychischen Erkrankung der Tochter gewußt hätte - dann hätte sie die Anmeldung nicht entgegennehmen dürfen - in diesem Fall bräuchten auch die Stornokosten nicht durch die Eltern getragen werden.
Das kann unterscheidlich sein (ggf. auch als Infoblatt zur Anmeldung) - am besten Du fragst in der Schule nach den rechtlichen Grundlagen für die Forderung - Du hättest keine Erinnerung eine Stornovereinbarung unterschrieben zu haben...
Die Stornokosten müßten auch nicht gezahlt werden, wenn anstelle Deiner Tochter jemand anders mitgefahren wäre, der sonst nicht hätte mitfahren können - dann ist weder dem Hotel/Reiseunternehmen o.ä. noch der Schule ein Schaden entstanden.
Es gäbe ggf. noch die Möglichkeit einen Antrag auf Übernahmen der Kosten aus besonderem Grund an einen Förderverein zu stellen, sofern die Schule einen solchen hat - oder die Schule spricht mit dem Hotel/Reiseunternehmen o. ä., ob sie aus Kulanz auf die Stornokosten verzichten - wenn das Beherbergungsbetriebe oder Reiseunternehmen sind, die häufig von der Schule gebucht werden, zeigen sie sich meist kulant.
Oder die Schule aufgrund der besonderen Situation um Kulanz bitten.
Stornokosten halt nicht bezahlen (bzw die Schule muss halt den Ausfall zahlen, denn ich vermute ich habt die Überweisung für die Klassenfahrt schon durchgeführt), Geld zurück gibts aber vermutlich nicht wenn keine Versicherung abgeschlossen worden ist.
Ihr habt das "nicht mitfahren dürfen" ja auch so hingenommen, als Außenstehende können wir nicht beurteilen wie gravierend die Situation ist und ob die Lehrer sich eventuell die Befürchtung hatten die Betreeung ganztags für sie übernehmen zu können. Der Grund ist also legitim.
Ich finde das sehr schade, dass die Schule die Kosten nicht übernimmt.
Die Schule macht sich sicherlich Sorgen um deine Tochter und ist mit der Situation überfordert. Die Lehrer möchten nicht gerne Verantwortung übernehmen in so einem Fall. Das kann ich verstehen. Da ist aber einfach auch viel Unsicherheit der Lehrer dabei.
Ich denke du solltest mit der Schule ins Gespräch gehen und mit den Lehrern/Schulleitung darüber reden, dass du durch die psychischen Probleme deiner Tochter schon eine sehr schwere Zeit hast und dass durch die Stornokosten die Situation ja nicht leichter wird.
Du kannst der Schule also Sagen, dass sie eure Situation dadurch nicht gut unterstützt.
Pass aber gut auf dich auf, dass du dich nicht im Kampf für das Geld verlierst, sondern Nutze die Zeit lieber um dir selber und deiner Tochter ein paar schöne Momente zu ermöglichen. Das ist mehr wert als Geld.
Ganz ehrlich? Das ist eine Frage für einen Anwalt und nicht für dieses Forum. Ich denke, eine Rechtsberatung ist hier unumgänglich. Du kannst damit so lange warten, bis die Schule ein schriftliche Forderung an Dich stellt. Mit der gehst Du dann zur Rechtsberatung.
Es wäre allerdings von Vorteil, jetzt schon alle relevanten Informationen zu sammeln und chronologisch zu sortieren, damit sich ein Anwalt ein möglichst objektives Bild machen kann.
Gruß Matti
Die Regeln über die Durchführung und Finanzierung von Klassen-/ Kursfahrten sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Jedenfalls der Ausschluss von der Klassenfahrt und die Zuteilung in eine Parallelklasse während dieser Zeit, ist ein Verwaltungsakt, der ggf. im Einstweiligen Rechtsschutz zu überprüfen gewesen wäre. In NRW ist bestimmt, dass den Eltern der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung nahe zu legen ist. Diese wäre hier ggf. einstandspflichtig. Ansonsten gelten natürlich die allgemeinen Schadensersatzregeln gegen das Bundesland, wenn der Ausschluss von der Klassenfahrt rechtswidrig gewesen wäre.
Zunächst einmal vielen Dank für deine ausführliche Antwort! aber ich hätte da noch eine Frage bzgl. der Kostenübernahmeerklärung. Ist das ein separates Schriftstück, dass man unterzeichnen muss, oder befindet sich sowas in der allgemeinen Schulordnung? Soweit ich weiß habe ich nie etwas derartiges unterschrieben...