stornokosten bei einer klassenfahrt obwohl ich nicht mehr schüler bin. geht das?

4 Antworten

Hallo Annchen96,

zunächst mal die Rechtsgrundlagen:

BASS 14 – 12 Nr. 2Richtlinienfür SchulfahrtenRdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 19. 3. 1997(GABl. NW. I S. 101) *1.  (Andere Bundesländer ähnlich)

Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten

5. Vertragsabschluss

5.1 Verträge mit Beförderungs- und Beherbergungsunternehmen werden im Namen der Schule und nicht im eigenen Namen der Lehrerin oder des Lehrers oder im Namen der Eltern abgeschlossen.

5.2 Bei mehrtägigen Veranstaltungen und bei Veranstaltungen, die mit erhöhtenfinanziellen Belastungen verbunden sind, ist vor Vertragsabschluss von allen Eltern – auch von den Eltern der volljährigenSchülerinnen und Schüler – eine schriftliche, rechtsverbindliche Erklärungeinzuholen, dass sie der Teilnahme an der Veranstaltung zustimmen und sich verpflichten, die entstehenden Kosten zu tragen. Dabei ist auf die Möglichkeit hinzuweisen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

Und das heißt: Nicht du, sondern deine Eltern bezahlen die Stornogebühren. Die Reiserücktrittsversicherung tritt ein, wenn deine Eltern eine abgeschlossen haben. Aus dem Protokoll der Klassenpflegschaftssitzung müsste also deutlich sein, dass die Eltern auf diese Möglichkeit hingewiesen worden sind. Falls das nicht der Fall war, könnten deine Eltern versuchen, wegen dieses Formfehlers die Schule zur Erstattung heranzuziehen.

Weiterhin: Ist die Reise auf den Namen der Schule abgeschlossen, hätte sich die Schule auch um die rechtzeitige Stornierung kümmern müssen.

Annchen96 
Beitragsersteller
 30.03.2015, 21:02

Ja aber die Post die ich jetzt bekomme läuft direkt auf meinen Namen, also ich werde direkt angeschrieben. Und hier steht auch das der Vertragspartner meine ehmalige Tutorin ist. Ich habe auch rechtzeitig (november 2014) bescheid gegeben das ich da nicht mit fahre da kann ich mir die Stornokosten die mehr als 50% der eigentlichen gesamt reise betragen nicht erklären (die reise soll im Juli 2015 statt finden).Aber danke dir für eine Mühe. LG

Wenn du die Reise nicht rechtzeitig storniert hast, kommst du um die Zahlung nicht herum! Reiserücktrittversicherung greift hier nicht.

Annchen96 
Beitragsersteller
 30.03.2015, 21:15

Ich hatte aber meiner damaligen Tutoren rechtzeitig bescheid gegeben (november 2014) da die vom reise büro wollten das man das über den vertragspartner macht und nicht über sie selber.

Da Deine Eltern es versäumten, die Reise wegen des Umzugs, zu stornieren, bleibt nur die Zahlung der No show-Rechnung (wenn die Reise schon stattgefunden hat) oder der Strono-Rechnung,(wenn die Reise noch stattfindet)

Die Reiserücktrittversicherung übernimmt in einem solchen Fall nicht.

Schreibe an die Schule, dass Deine Eltern hier der Ansprechpartner und Zahlungsverpflichtete sind.

Du hast da nix unterschrieben.