Klassenfahrt nicht teilgenommen, trotzdem zahlen?
Halli hallo liebe Community,
Ich bin 18 und gehe auf eine Fachhochschule. Diese fährt jedes Jahr mit jedem Jahrgang nach hübingen (Klassenfahrt) für 3 Tage. Eine Klassenfahrt ist keine Pflicht, solang man die Schule besucht. Ich habe dennoch einen Attest vorgelegt, da es bei mir gesundheitliche Gründe hat (wie im Jahr zuvor). Jetzt verlangt mein Lehrer 140€ den vollen Betrag, darf er das ich meine er kann ja nicht davon ausgehen das jeder Schüler mitkommt, wenn es laut Schulgesetze keine Pflicht ist mitzufahren, wenn man während dieser Zeit den Unterricht besucht.
Ps. 140€ sind für mich viel Geld. ( und heute meinte er ich würde vermutlich auch nichts zurück bekommen, da die Schule eh in den miesen ist durch die Fahrt, ...aber das ist doch nicht meine Schuld. )
4 Antworten
Ich würde mal davon ausgehen, dass eine Fachhochschule, die mit Klassenverbänden arbeitet und 3 Tage eine Exkursion macht, diese so wichtig nimmt, das ein Fehlen nicht vorgesehen ist. Mit der gleichen Begründung mit der man schon ein Jahr zuvor im Gymnasium oder in der FOS der Klassenfahrt die rote Karte gezeigt hatte wird man nicht schon wieder kommen können.
Du kannst während dieser zeit nicht den Unterricht besuchen, weil die Gruppe auf Fahrt ist.
Für die FH gilt nicht das Schulgesetz, sondern wenn es geht das Hochschulgesetz.
Wenn es eine private Fachhochschule (gibt es die) sein sollte gelten für so etwas die Geschäftsbdingungen der Schule.
Und ja, Schule und Lehrer können davon ausgehen, dass alle an den Exkursionen teilnehmen.
Was ist denn das für eine Fachhochschule mit 11. und 12. Klasse? Sport, Gruppenbildende Spiele können für eine Sportschule oder für eine pädagogische Schule durchaus sehr relevant sein, selbst wenn nicht alle Schüler und Lehrer das auch so sehen.
Ich mache meine Fachhochschulreife mit dem Schwerpunkt Wirtschaft und Verwaltung.
Aha, ganz andere Vorausetzung, keine Fachhochschule, hätte mich auch gewundert. Da gilt natürlich Schulgesetz und so. Was ich oben geschrieben hatte bezog sich auf Fachhochschule.
In der FOS sind Klassenfahrten natürlich nicht unbeding studiums- bedingt. Aber trotzdem wichtig. Auch für dich (Auch wenn du diese Erfahrung nie mehr machen kannst). Du willst keine Klassenfahrt. Du hast dich schon letztes jahr gedrückt und eine Magenschleimhautentszündung bekommen stattdessen.
Da du das nicht auf Klassenfahrt gehen ausdrücklich mit der Krankeit begründest konnte der Lehrer und die Gruppe bis zum Attest davon ausgegehen, dass du teilnehmen kannst und teilnimmst. Wenn du nicht zahlst muss das die Gruppe oder der Lehrer zahlen. Das finde ich nicht richtig. Auch wenn 140 Euro viel Geld für dich ist. Auch wenn du von Anfang an gesagt hast das du nicht mit willst.
Anständig und gut wäre gewesen, mitzufahren und während der Fahrt vorsichtig zu essen und kein Alk wegen deinem Magen. Das geht ja nun leider nicht mehr. Jetzt kannst du wenigsten dafür zahlen. Damit die anderen und der Lehrer nicht einen noch schlechteren Eindruck von dir bekommen als sie jetzt schon haben.
Wenn du das wirklich rechtzeitig(!) vor der Klassenfahrt mitgeteilt und attestiert hast, dass du nicht mitkommst, kann dir der Lehrer dafür gar nichts berechnen.
Haben deine Eltern eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich dem Lehrer mitteilen, das deine Eltern das dem Anwalt übergeben, falls du das bezahlen musst, denn du hast ein Attest, KANNST nicht mitfahren und besuchst ja den Unterricht in einer anderen Klasse.
Und wenn es laut den Schulrichtlinien nicht mal verpflichtend ist, da mitzugehen, na, was will der Lehrer den da als Grund angeben, dass du bezahlen musst. Da ist keiner! - An anderen Schulen sind Klassenfahrten Pflicht, weil es eine schulische Veranstaltung ist. Aber wenn das bei euch nicht so ist, dann musst du auch kein Geld dafür hinlegen. Das wäre ja nochmal schöner!
Deine Eltern sollten gleich morgen mal eine Rechtsberatung einholen... . Schon mal, damit dem Lehrer hier etwas flau wird, da er sich Dinge erlaubt, die sicher nicht rechtens sind... .
Viel Erfolg!
Erstmal danke für die Antwort. Es ist schon eine Schulpflichtveranstaltung, die mir aber dennoch laut Schulgesetz die Möglichkeit offen lässt als erwachsene Person zu sagen ich besuche lieber den Unterricht statt auf eine Klassenfahrt mit zu fahren und Spielchen zu spielen... Ich werde denke ich mal dem Rat nachgehen und meine Ärztin darauf ansprechen. Letztes Jahr habe ich meiner Klassenlehrerin mitgeteilt das ich auch dieses Jahr nicht mitfahren kann, nun habe ich einen neuen Klassenlehrer, aber auch dem habe ich am 1. Tag nach den Sommerferien gesagt das ich nicht teilnehmen kann.
Das sollte genügen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Geht deine Schule noch ein Jahr? Dann teile das am besten gleich schriftlich mit, dass du auch in Zukunft nicht an Klassenfahrten teilnehmen wirst, und dir das rechtzeitig vorher ärztlich attestieren lassen wirst, da du langzeitkrank bist. Schriftlich ist man immer auf der besseren Seite. Und wenn du das Schreiben an den Schulleiter richtest, falls du dann wieder einen anderen Lehrer hast... .
Für mich liest sich das, als hättest du alles richtig gemacht. Der Lehrer kann dir kein Geld abknöpfen. Bezahle auf keinen Fall! Wenn du mal was abgegeben hast, siehst du es sicher nicht mehr.
Und mit dem Anwalt drohen hilft immer, auch wenn man´s nachher nicht tut ;o) .
lass es darauf ankommen und zahle nichts oder nur sehr geringen Betrag. Du hast ärztliche Entschuldigung. Wenn Lehrer versucht den Betrag bei dir einzuklagen hast du den Arzt gegen ihn sprich er hat keine rechtliche Handhabe gege dich
Wenn der Lehrer schon sagt das er gar nichts zurückbekommen würde dann würde ich nicht mal 1 Euro zahlen.
So siehts aus ... Weiß das sie mich eh als erwachsene Person nicht zwingen können, er begründete es mit " das wird pauschal gebucht". Was soll das wie kann man etwas pauschal buchen, was nicht verpflichtend ist. Ich habe eine chronische Magenschleimhautentzündung und reagiere stark auf Stress, wenn das so weiter geht erhalten die nämlich ein schreiben von meiner Ärztin.
mach das mit deiner Ärztin
Nein du mußt es nicht zahlen wenn du nicht mitfährst.
Das Einzige was du machen mußt ist das du für die 3 Tage in Schule gehst aber das weißt du ja eh selber.
Hast du schon was bezahlt? War denn die Klassenfahrt schon?
Hast du letztes Jahr was gezahlt?
Ja die war schon und habe noch nichts gezahlt, allerdings hat er mich heute wieder angesprochen. Und das sehe ich nicht ein, meine Mutter weigert sich da ich nicht mit war und das wäre die Hälfte von meinem Gehalt und ich streite mich sicher nicht mit meiner Mutter, weil die Schule das Geld möchte. Vorallem letztes Jahr, als ich noch 17 war hat meine Mama auch nichts gezahlt die haben irgendwann aufgegeben.
Und wunderest du dich das die Schule in den roten Zahlen steckt?
Wenn ich mich nicht anmelde und sogar abmelde und die mich trotzdem einplanen ist das nicht mein Bier.
Na ja, es handelt sich um eine stinknormale Klassenfahrt und ich war während dieser Zeit in einer parallel klasse und habe den Unterricht besucht. Meine Klasse war klettern und sie haben Spiele gespielt, nichts relevantes für die Schule eher kontraproduktiv. Dieser Meinung sind auch einige andere Lehrer. Es sind immer 3 Klassen aus 11 und 12 bunt zusammen gewürfelt, um den klassenzusammenhalt zu stärken, was aber auch ganz gut auf dem Schulhof klappt.