Klassenfahrt Teilnahme Pflicht? Kosten zahlen trotz Nicht-Teilnahme?

13 Antworten

Deine Tochter ist nicht verpflichtet, an der KLassenfahrt teilzunehmen. Meiner Meinung nach hätte die Schule auch vor der Planung der Fahrt die Eltern befragen müssen, ob sie damit einverstanden sind, dass der Sohn/ die Tochter an der Fahrt teilnimmt. Deine Tochter wird an diesem Tag vermutlich trotzdem zur Schule gehen müssen, sie sitzt dann eben ausnahmsweise in einer anderen Klasse. Was die Kosten angeht: Die Schule kann nicht einfach fordern, dass alle Eltern zahlen, selbst wenn das Kind nicht mitfährt. Wie sollte das sonst bei Familien funktionieren, die sich solche Fahrten aus finanziellen Gründen nicht leisten können und auch keine Unterstützung vom Staat erhalten?

Wie das rechtlich ist weis ich zwar nicht, aber ich glaube schon dass es Pflicht ist an der Klassenfahrt teilzunehmen (ausser im Krankheitsfall) .

Normalerweise ist es so, dass auf den Elternabenden"ewig" um die Klassenfahrten/Ausflüge diskutiert wird und die Kinder das auch einige Zeit vorher wissen, so dass man noch genügend Zeit hätte mit dem Lehrer rechtzeitig darüber zu reden.

Ich denke es ist schon ok, dass der/die Lehrer nicht auf die Befindlichkeiten jedes einzelnen Schülers eingehen, es sei denn es spricht wirklich eine Krankheit dagegen.

.......abgesehen davon ---Warum hat deine Tochter keine Lust auf die Attraktionen dort, muss ja auch einen Grund geben ?

familiejuchem 
Beitragsersteller
 02.05.2014, 12:55

Es gab keinen Elternabend auf dem die Klassenfahrt besprochen wurde. Und dass die Fahrt stattfindet wussten wir, aber nichts über die Kosten usw. Und es gibt natürlich dort auch Dinge, die unsere Tochter machen kann, aber das Meiste mag sie nicht. Sie war halt noch nie ein Kind, das gern auf Karuselle ging oder sonst was.....

sonnymurmel  02.05.2014, 13:11
@familiejuchem

...ok wenn Ihr das nicht vorher gewusst habt, dann würde ich auf jeden Fall die Klassenlehrerin kontaktieren.

Wenn deine Tochter die Sachen nicht mag (was auch ok ist) gibt es sicher die Möglichkeit, dass sie an dem Tag am Unterricht in einer anderen Klasse teilnimmt.

Das kannst du ja auch im Gespräch mit der Lehrerin abklären...und klar dann würde ich auch nicht bezahlen.

Mit Befindlichkeiten der Schüler meinte ich übrigens : ein Teil will in den Freizeitpark, der andere will wandern und einige wollen in Spassbad.....je nach Alter wird das dann schon von den Lehrern gesteuert und festgelegt.

....aber in jedem Fall sollten/müssen die Kosten vorher bekannt sein.

Prinzipiell kenne ich es auch so, dass man verpflichtet ist, an einer Fahrt teilzunehmen, sofern man nicht krank ist. Der Ausflug gehört eben zum Schulprogramm. Dass der Bus schon geordert wurde ohne eure Erlaubnis, dann seid ihr auch nicht verpflichtet, die Kosten zu tragen. Wozu auch, eure Tochter bleibt ja Zuhause. Wenn man ein Einverständnis geben kann, dann kann man das auch eben NICHT geben. Das ist bei euch der Fall.

Fragt mal die Lehrerin und redet erst mit ihr. Wenn sie nicht zu einer Diskussion bereit ist, würde ich erst im nächsten Schritt zum Rektor gehen. Kinder verstehen ja auch manchmal vielleicht etwas falsch (will eurer Tochter nicht zu Nahe treten!!! Aber ist ja manchmal so ;) ). Daher würde ich als Elternteil mit der Lehrerin reden. Immer schön den Dienstweg einhalten, im Öffentlichen Dienst ist das besonders wichtig ;)

Ich kenne die Situation übrigens sehr gut. Ich war auch immer Taschen-Aufpasser für die anderen. Total blöd, dass man Kindern sowas zumutet. Alle haben Spaß und man selbst langweilt (und friert sich z.T.) zu Tode... Manche Dinge ändern sich wohl leider nie...

So kenne ich das nicht. Bei uns wurden die Eltern erst informiert bzw. gefragt, wenn es teure Ausflüge waren. Erst dann wurde entsprechend gebucht. Die Teilnahme ist aber genauso Pflicht, wie es bei einem Unterricht auch ist.

Eyesonme1  02.05.2014, 12:50

Bei mir in der Schule war das genauso wie bei der Tochter vom Fragesteller :)

Zum Thema Klassenfahrt befanden Richter bislang: Die Teilnahme ist keine Pflicht. Eltern haben daher auch grundsätzlich das Recht, ihren Kindern das Mitfahren zu verbieten. Und Schüler können auch von sich aus sagen: "Ohne mich". Extra-Ferien bedeutet das für Daheimgebliebene aber nicht. Sie müssen in dieser Zeit dann in eine andere Klasse gehen. Und welche das sein wird, legt die Schule fest.

Quelle:

http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/streitfaelle-an-schulen-klassenfahrt-ist-kein-pflichtprogramm-a-565357.html