Muss ich das Geld für die Klassenfahrt an das Jobcenter zurückzahlen?
Die Klasse meiner Tochter (12) hat Anfang Januar eine Klassenfahrt gemacht, die Kosten hierfür hat das Jobcenter übernommen. Nun ist meine Tochter leider vor der Fahrt krank geworden (mit Krankenschein) und konnte nicht teilnehmen. Nach der Fahrt haben wir von der Schule die Bestätigung der Nichtteilnahme unserer Tochter und die Kopie vom Krankenschein bekommen. Die Schule hat keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen, somit bekommen wir kein Geld zurück. Müssen wir nun das Geld dem Jobcenter zurückzahlen oder nicht? Wer kann uns helfen?
4 Antworten
Eher wohl doch, da Du im Endeffekt mehr € hast als bewilligt im Bescheid
Hast du das dem Jobcenter schon gemeldet,dass deine Tochter durch Krankheit nicht Teilnehmen konnte ?
Wenn dir keine Rückerstattung geleistet werden muss,dann wirst du auch nichts ans Jobcenter zurück zahlen müssen.
Hallo erstmal,
Ich bin Abiturient eines Gymnasiums und den Abläufen in Schulen sehr vertraut. Normalerweise muss die Schule dafür aufkommen, dass das Geld zurückkommt bzw eine Entschädigung fällig ist, da ihre Tochter die Exkursion nicht wahrnehmen konnte. Am besten wäre es, wenn sie sich an den Schulleiter wenden, da dieser den besten Überblick über die Angelegenheit hat und auch am Besten dort eingreifen kann.
Viel Glück und beste Grüße
Nein, da deine Tochter nachweislich krank war.
PS: Bitte die Schule nächstes Mal, doch bloß eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen! Kinder werden so schnell krank.