Schülerpraktikum im angrenzenden Bundesland?

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Nach dem entsprechenden Runderlass bedürfen Praktikumsplätze "außerhalb der Region" der Genehmigung der Schule. Allerdings ist nicht definiert, was "außerhalb der Region" bedeutet.

In dem Erlass ist davon die Rede, dass die Praktikumsplätze entweder am Wohnort des Schülers oder "in der Nähe der Schule" sein sollen. Es kommt also nicht darauf an, in welchem Landkreis oder Bundesland sich der Betrieb befindet, sondern wie weit er entfernt ist. Hier könnte man sicherlich argumentieren, dass der Betrieb in niedersachsen nicht weiter entfernt ist, als andere Betriebe, die von der Schule als "innerhalb der Region" angesehen werden. Da aber der Antrag - wenn er richtig gestellt wird - wohl auch zwingend zu genehmigen ist, würde ich den einfacheren Weg gehen und einfach einen solchen Antrag stellen, der auch nicht großartig zu begründen ist.

SuperMama71 
Beitragsersteller
 29.09.2013, 14:29

Ich möchte noch hinzufügen, dass meine Tochter ihr erstes Praktikum in eben diesem Betrieb gemacht hat (vor ca. 6 Monaten, Ergotherapie). Da habe ich schon eine Begründung abgegeben. Nun soll das Praktikum in einem anderen Berufszweig (Altenpflege) dort gemacht werden.