Schülerpraktikum im angrenzenden Bundesland?
Meine Tochter ist jetzt in der 9. Klasse und wird in der übernächsten Woche ihr Schülerpraktikum absolvieren. Hier gibt es immer wieder Diskussionen mit der Schulleitung. Wir wohnen in Sachsen-Anhalt an der Landesgrenze zu Niedersachsen. Unsere Kinder fahren ca. 15 km zur Schule, der nächstgelegene Ort in Niedersachen ist nur 4 km entfernt. In jedem Jahr gibt es Diskussionen um den Praktikums-Standort. Gibt es eigentlich die Vorschrift/Gesetz das solch ein Praktikum nur im eigenen Bundesland durchgeführt werden darf ? Ich muss jedesmal einen Antrag stellen und diesen begründen (Ich habe dies bereits bei 2 Kindern durch, aber es nervt!) Es heißt "liegt nicht im Einzugsgebiet der Schule". Andere die ebenfalls auswärtig ihr Praktikum machen wollen - allerdings im eigenen Bundesland-, haben diese Probleme nicht, obwohl die Fahrt auch ca. 150km sind. Gut, zum Praktikumsort sind es 70 km, aber sie kann bei ihrer großen Schwester schlafen die dort wohnt. Ich finde es ist "Behördenwillkür". Weiß jemand rechtlich Bescheid ?
2 Antworten
Nach dem entsprechenden Runderlass bedürfen Praktikumsplätze "außerhalb der Region" der Genehmigung der Schule. Allerdings ist nicht definiert, was "außerhalb der Region" bedeutet.
In dem Erlass ist davon die Rede, dass die Praktikumsplätze entweder am Wohnort des Schülers oder "in der Nähe der Schule" sein sollen. Es kommt also nicht darauf an, in welchem Landkreis oder Bundesland sich der Betrieb befindet, sondern wie weit er entfernt ist. Hier könnte man sicherlich argumentieren, dass der Betrieb in niedersachsen nicht weiter entfernt ist, als andere Betriebe, die von der Schule als "innerhalb der Region" angesehen werden. Da aber der Antrag - wenn er richtig gestellt wird - wohl auch zwingend zu genehmigen ist, würde ich den einfacheren Weg gehen und einfach einen solchen Antrag stellen, der auch nicht großartig zu begründen ist.
Ich möchte noch hinzufügen, dass meine Tochter ihr erstes Praktikum in eben diesem Betrieb gemacht hat (vor ca. 6 Monaten, Ergotherapie). Da habe ich schon eine Begründung abgegeben. Nun soll das Praktikum in einem anderen Berufszweig (Altenpflege) dort gemacht werden.
Hallo, da musst du leider durch. Hier ein Link, der auf Seite 34 einen Antrag vorgibt:
http://www.mk-intern.bildung-lsa.de/Bildung/be-schuelerbetriebspraktikum_sek.pdf