Rücktritt von der Klassenfahrt bei Schulwechsel
Unsere Tochter würde in acht Wochen auf Klassenfahrt gehen, wenn sie nicht die Schule gewechselt hätte. Die Zahlung der Fahrtkosten erfolgte bereits vor ein paar Monaten, als der Schulwechsel noch nicht abzusehen war. Die Klassenleitung teilt uns nun mit, dass wir uns mit unserer Unterschrift verpflichtet hätten, die Kosten auch dann zu übernehmen, wenn unsere Tochter nicht mitfährt. Das verstehen und akzeptieren wir auch im Grundsatz. Wir können aber nicht nachvollziehen, warum die vollen Kosten anfallen. Acht Wochen vorher muss es doch möglich sein, so einen 'Vertrag' zu kündigen, zumal ja ein wichtiger Grund vorliegt.
Wie gehen wir nun am besten vor?
1 Antwort
Bei Klassenfahrten ist das Budget meistens sehr eng, das heisst, dass so ziemlich alles Geld verplant ist, und zwar hauptsächlich für Sachen, die man nicht einfach absagen kann. Ich weiss nicht, was auf der Klassenfahrt so geplant war, aber Carmiete, Museumseintritte und so weiter sind 8 Wochen im Voraus bestimmt schon bezahlt.
Wie gross war denn euer Eigenanteil? Wenn ihr findet, dass es sich lohnt, dafür zu kämpfen, solltet ihr nochmal mit dem Klassenlehrer sprechen. Das Geld, das nicht ausgegeben wird, solltet ihr schon zurück bekommen (das wären zum Beispiel Kosten für Essen)
Der Eigenanteil beträgt 180€.
Die Klassenleitung sagt, dass eine Rückerstattung wegen des Schulwechsels nicht möglich sei, sie schlägt aber vor, dass wir unsere Tochter krank melden, damit wir das Geld von der Versicherung bekommen. Dieses Vorgehen nenne ich Versicherungsbetrug. Und ich finde es unmöglich, dass da ganze keine andere Lösung existiert. Da muss doch im Vorfeld daran gedacht werden, dass jemand umzieht oder sitzen bleibt.
Kennt jemand Paragraphen im Schulrecht, in denen das geregelt ist, wie man vorgeht? (Im Idealfall welch aus NRW)