Möglichkeiten bei Ausschluss von Klassenfahrt?
Jemand aus meiner Klasse soll von einer mehrtägigen Fahrt ausgeschlossen werden, da derjenige psychische Probleme hat und in geringem Maße hatte.Die Lehrer enpfinden das Risiko eines Zusammenbruchs allerdings zu groß, trotz Widerspruch des Betroffenen und dessen Eltern.Somit hat die Schulleitung entschieden,dass eben diese Person nicht teilnehmen darf.Welche Möglichkeiten gibt es, dagegen vorzugehen? Gibt es mögliche rechtliche Schritte, die eingeleitet oder zumindest angedroht werden könnten?
4 Antworten
Dagegen kann man nicht vorgehen. Die Lehrer tragen schließlich die Verantwortung für den Schüler bzw. die Schülerin und befürchten sie nicht ausreichend auf den Betroffenen eingehen zu können und nicht genügend Aufmerksamkeit und Zeit widmen können, dürfen sie besagte Person von der Klassenfahrt ausschließen. Dies dient letztendlich auch zum Schutz des Erkrankten.
Offenbar hat man mit den Zusammenbrüchen dieses Schülers mehr als genug Erfahrung!
Und vor allem: er HAT die Probleme immer noch!
Kein Lehrer muss gezwungen werden, diese Verantwortung auf sich zu nehmen! Im Falle eines Anfalls obliegt die Verantwortung für den Schüler bei den Lehrkräften. Diese sind Lehrer - keine Therapeuten oder Ärzte!
Wenn eine solche Entscheidung durch die Schule getroffen wird, dann zum Schutz der Lehrkräfte UND des Schülers!
Da gibt es keine Möglichkeiten. Die Lehrer haben die Verantwortung und dürfen nein sagen.
Der Schüler hat dann Unterricht in einer anderen Klasse.
Also wenn du nicht der Betoffene bist bzw. deine Eltern die Betroffenen sind, kannst DU gar nichts machen. Ich denke schon, dass es als einzige Möglichkeit gäbe, das die Eltern unterschreiben, das die Lehrer nicht verantwortlich gemacht werden können , wenn etwas passiert und die Lehrer aus der Aufsichtspflicht-Haftung rausgenommen werden.
Ob sowas geht, weiss ich nicht. Alternativ kann vielleicht auch ein Elternteil des Kindes mitfahren, als Betreuungsperson.