Sport-und Schwimmunterricht in Gymnasium - getrennte Umkleidekabinen Pflicht?
Hallo,
ich habe eine Frage. Auch wenn ich mich rechtlich doch ziemlich gut auskenne, komme ich hier in dieser Sache nicht weiter bzw. würde gerne mal eure Meinungen hören.
Folgender Sachverhalt:
Meine Tochter 8 Jahre geht auf eine Grundschule. Dieses hat in der Schule wöchentlich 1x 2 Stunde Sport, 1x 1 Stunde Sport und 1x 3 Std Schwimmen.
Die Sportstunden und Schwimmstunden werden in der Sporthalle und eigenen Schwimmhalle der Schule abgehalten.
Jedoch ist es bei dieser Schule anscheinend normal, dass sich Schüler und Schülerinnen gemeinsam in einer Sammelumkleide zum Sportunterricht umziehen solange sie keine 10 Jahre alt sind(Aussage der Schule). Erst ab der 5.Klasse würde dies getrennt stattfinden.
Im Schwimmunterricht gibt es getrennte Duschen und für diese Zeit können sich Mädchen in der Dusche umziehen nach dem Duschen, wenn die Jungs fertig sind. Diese ziehen sich in der Sammelumkleide um.
Jedoch geschieht es hier immer wieder, wie die Kinder in dem Alter sind, dass die Jungs in die Dusche reinplatzen wenn die Mädchen duschen, oder am umziehen sind.
Die Lehrerin entgegnet hier zu, das Schamgefühl sein noch nicht in dem Alter so ausgeprägt und es wäre halt kindliches Verhalten
Fakt ist nun, dass unsere Tochter sich seit einem Monat weigert am Sportunterricht teilzunehmen weil sie sich nicht umziehen möchte vor den Jungen. Ein Gespräch mit der Schulleitung hat nichts gebracht. Ebenfalls gibt es bezüglich anderer Mädchen ebensolche Verhaltensweisen.
Im Schwimmunterricht blockt meine Tochter seit zwei Wochen ab.
Die Mutter meiner Tochter mit der ich getrennt lebe,aber das gemeinsame Sorgerecht ausübe und auch über alles rede, möchte nun, dass ich juristisch gegen die Schule vorgehe.
Was haltet ihr davon? Bzw. wie würdet ihr als Eltern reagieren. Ich denke schon, dass man mit 8 eine eigene Selbstbestimmung haben sollte, was den Körper angeht, kann und will meine Tochter nicht zwingen sich nackt vor Jungs zu präsentieren und auch nicht, dass sie mit einer Ungenügend abgestraft wird wegen Weigerung.
Macht eine Klage vor Gericht gegen die Schule Sinn?
4 Antworten
Also, zum Thema Sammelumkleide weiß ich leider nichts. Aber das mit den Duschen gehört eigentlich zur Aufsichtspflicht des Lehrers, das zu unterbinden, dass die Jungs in die Dusche der Mädchen gehen.
Ich käme nichtmal auf die Idee, Jungs und Mädchen zusammen irgendwo in eine Umkleide zu stecken... Zumal manche Mädchen auch schon vor der 5. Klassen anfangen sich körperlich zu Entwickeln. Das ist totaler Quatsch was die Schule da sagt mit dem Schamgefühl.
Ich würde mal mit den anderen Eltern darüber reden, die du so kennst, wie die darüber denken, vllt wissen das viele auch nicht, weil Ihnen das nicht erzählt wird von den Kindern und gemeinsam steht man immer besser da.
Vllt könntest du vorerst Entschuldigungen schreiben, dass deine Tochter nicht am Sport teilnehmen kann? Dann könnte sie zumindest keine schlechte Note wegen Leistungsverweigerung bekommen.
Aber das ist echt unerhört mit der Privatsphäre der Kinder so umzugehen anstelle der Schule
Dumme Sache, ich weiss, dass es ein Problem wegen der Aufsichtspflicht geben kann, wenn nur eine Lehrperson da ist. und die Kinder in verschiedenen Umkleiden beaufsichtigt werden müssen.
Das kann man mit Hilfspersonen regeln, auch mit älteren Schülern die Pausenaufsicht haben, zum Beispiel.
Dass aber Jungs an der Aufsicht der Lehrperson vorbei in die Duschen der Mädchen können ist nicht normal.
Die Reaktion der Schulleitung ist auch nicht normal. Liegt aber oft daran, dass man sich die Reinigung der Räume sparen will.
Wenn sie nicht einsichtig sind gibt es die Schulpflege (so heisst das bei uns), den Schularzt und die Presse.
Da es immer wieder 9-jährige Mädchen gibt die schon deutliche Entwicklungsanzeichen und die Periode haben, geht die Haltung der Schule gar nicht.
Seid ihr denn die einzigen Eltern die das stört bzw. die Kinder? Bevor man klagt, kann man sich doch zusammentun.
Ich selbst finde es auch nicht in Ordnung und ich kenn das auch nicht mit dem gemeinsamen Umziehen. Weder bei mir damals und jetzt bei meiner Tochter auch nicht.
Ich würde mich vor einer Klage an das Schulamt wenden und den Fall dort vortragen.
Ansonsten bin ich deiner Meinung. Wenn das gemeinsame Umziehen ein Kind stört, muss es Möglichkeiten zum getrennten Umziehen geben. Ich würde mein Kind in diesem Falle dort nicht mehr hinlassen.