Sport-und Schwimmunterricht in Gymnasium - getrennte Umkleidekabinen Pflicht?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also, zum Thema Sammelumkleide weiß ich leider nichts. Aber das mit den Duschen gehört eigentlich zur Aufsichtspflicht des Lehrers, das zu unterbinden, dass die Jungs in die Dusche der Mädchen gehen. 
Ich käme nichtmal auf die Idee, Jungs und Mädchen zusammen irgendwo in eine Umkleide zu stecken... Zumal manche Mädchen auch schon vor der 5. Klassen anfangen sich körperlich zu Entwickeln. Das ist totaler Quatsch was die Schule da sagt mit dem Schamgefühl.
Ich würde mal mit den anderen Eltern darüber reden, die du so kennst, wie die darüber denken, vllt wissen das viele auch nicht, weil Ihnen das nicht erzählt wird von den Kindern und gemeinsam steht man immer besser da.

Vllt könntest du vorerst Entschuldigungen schreiben, dass deine Tochter nicht am Sport teilnehmen kann? Dann könnte sie zumindest keine schlechte Note wegen Leistungsverweigerung bekommen.

Aber das ist echt unerhört mit der Privatsphäre der Kinder so umzugehen anstelle der Schule

Dumme Sache, ich weiss, dass es ein Problem wegen der Aufsichtspflicht geben kann, wenn nur eine Lehrperson da ist. und die Kinder in verschiedenen Umkleiden beaufsichtigt werden müssen.

Das kann man mit Hilfspersonen regeln, auch mit älteren Schülern die Pausenaufsicht haben, zum Beispiel.

Dass aber Jungs an der Aufsicht der Lehrperson vorbei in die Duschen der Mädchen können ist nicht normal.

Die Reaktion der Schulleitung ist auch nicht normal. Liegt aber oft daran, dass man sich die Reinigung der Räume sparen will.

Wenn sie nicht einsichtig sind gibt es die Schulpflege (so heisst das bei uns), den Schularzt und die Presse.

Da es immer wieder  9-jährige Mädchen gibt die schon deutliche Entwicklungsanzeichen und  die Periode haben, geht die Haltung der Schule gar nicht.

Seid ihr denn die einzigen Eltern die das stört bzw. die Kinder? Bevor man klagt, kann man sich doch zusammentun.

Ich selbst finde es auch nicht in Ordnung und ich kenn das auch nicht mit dem gemeinsamen Umziehen. Weder bei mir damals und jetzt bei meiner Tochter auch nicht.

Ich würde mich vor einer Klage an das Schulamt wenden und den Fall dort vortragen.

Ansonsten bin ich deiner Meinung. Wenn das gemeinsame Umziehen ein Kind stört, muss es Möglichkeiten zum getrennten Umziehen geben. Ich würde mein Kind in diesem Falle dort nicht mehr hinlassen.