Sind klassenfahrten pflicht in BW?

5 Antworten

Ich halte die Aussage der Schulleitung für rechtlich nicht haltbar. Wer aus nachvollziehbaren Gründen an einer mehrtägigen Studienfahrt nicht teilnehmen kann, kann auch nicht dazu gezwungen werden. Ich würde die Teilnahme schrifltich verweigern (Eltern) mit Verweis auf die Verwaltungsvorschrift vom 6.10.2002 AZ: 41-6535.0/323 des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport des Landes BW. Dort steht unter Abschnitt II Punkt 10 wörtlich:

(Zitat):

"Grundsätzlich sollen alle Schüler einer Klasse oder eines Kurses teilnehmen. Wenn dies einzelnen Schülern nicht möglich ist, muß dafür gesorgt werden, daß sie am Unterricht weiter teilnehmen können."

(Zitat Ende, Hervorhebung editiert).

Quelle: http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVBW-2206-8-KM-19850717-SF&psml=bsbawueprod.psml&max=true

Des Weiteren ist anzumerken, dass Studienfahrten wohl generell nicht unter die Schulpflicht fallen können, weil es üblicherweise sich um privatrechtliche Verträge der Lehrkräfte mit privaten Reiseunternehmen handelt. Da die Lehrkraft hier aber als Beamter respektive Angestellter des Staates (Bundesland BW) tätig wird, wird hier ein Reisevertrag zwischen Land und Veranstalter geschlossen. Dem müssen die Eltern respektive die Schüler (bei Volljährigkeit) aber zustimmen, da das Land (respektive die Lehrkraft) keine Verträge zu Lasten Dritter abfassen kann, sofern diese nicht explizit zustimmen. Zitiert nach SchulrechtPlus, Luchterhand DE, Fundstelle u.a. http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/wir-als-schueler-haben-kein-recht-auf-meinung-50917.

Hi nein sie können dich nicht zwingen. Wenn es aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich ist, dann muss das die Schule akzeptieren. Eine andere Möglichkeiten, haben Sie nicht. Natürlich musst du in der Zeit eine andere Klasse besuchen aber das ist dir ja bewusst. Wie gesagt es gibt dafür keine Pflicht, wenn dafür die wirtschaftlichen Mittel zur Verfügung stehen. Natürlich wäre eine Möglichkeit das Geld über Bildung und Teilhabe zu bekommen, aber selbst dass würde eine ganze weile dauern und bedeitet einen großen Papierauffand. Sprich mit deinen Lehrern. Das müssen sie akzeptieren! LG Florian

Nein, sie können dich nicht zwingen mitzufahren. Wie du schon gesagt hast: Dann nimmst du halt am Unterricht der Parallelklasse teil.

Was das Geld angeht: Es gibt unterstützung von staatlicher Seite. Und oft auch vom Schulförderverein. Schade, dass man dich hierbei nicht berät.

DEIN Geld musst du dafür jedednfalls erst mal nicht aufwenden.

Schulpflicht bedeutet nicht das du mit musst. Du musst stattdessen zum Unterricht in eine andere Klasse.

Wenn du denen klarmachst, dass du dir das nicht leisten kannst sehe ich keinen Grund, warum die so einen Aufstand machen - vor allem wenn du anbietest, eine Parallelklasse zu besuchen.

Das wird ja wohl nicht das erste Mal sein, dass sich Schüler eine Klassenfahrt nicht leisten können.

h4ngoverx 
Beitragsersteller
 19.01.2018, 15:09

das habe ich mehrmals versucht mit der unterstützung müsste ich noch ca. 150€ bleiben als ich versucht habe ihnen zu erklären das ich so viel geld zurzeit einfach nicht habe kam die antwort,, dann musst du halt dieses jahr auf urlaub verzichten jeder hat ja wohl 150€“

Chipo386  19.01.2018, 15:11
@h4ngoverx

Total lächerlich.. Stehen deine Eltern hinter dir? Wenn ja, Gespräch zusammen mit denen. Die können sowas nicht verlangen.