Schuldschein, was wenn Gläubiger der Erber ist?

4 Antworten

aus dem Erbe sind erstmal die Verbindlichkeiten zu bezahlen, der Rest wird zwischen den gesetzlichen Erben (in diesem Fall Kinder) geteilt - außer es gibt ein Testament

das heißt du bekommst zuerst Dein Darlehen aus der Erbmasse

der Rest wird geteilt

Um es kurz zu fassen, meine Mutter bat mich um eine größere Menge Geld, die ich ihr auch Leihen möchte.

OK.

Sie ist, mittlerweile sehr Alt, sodass ich schon eine Versicherung für mein Geld haben möchte mittels Schuldschein.

Kein Schuldschein, sondern ihr macht einen ganz normalen Darlehensvertrag.

Ich und meine Schwester sind sowieso Erben

Woher willst du das wissen? Ein Testament kann sie auch noch am Tag ihres (hoffentlich in weiter Ferne liegenden) Ablebens rechtswirksam aufstellen. Außerdem kann das Haus auch verkauft oder gepfändet werden zu Lebzeiten.

was würde mit dem Schuldschein passieren, in welchem ich der Gläubiger bin, wenn meine Mutter verstirbt?

Das Darlehen fällt dem Nachlass insgesamt zur Last. Es wird nun aber gerade *nicht* zu 100% aus dem Nachlass getilgt, sondern würde in diesem Szenario mit dem aktuellen Saldo nur hälftig dem Erbteil der Schwester zur Last fallen, sodass du aus deinem eigenen Erbteil die andere Hälfte selbst beglichen sehen wirst.

Wie würde das mit den Steuern aussehen?

Steuerlich ist das nicht relevant. Die Zinsen wären natürlich zur Laufzeit ESt-pflichtige Einkünfte.

PaulPeter44  25.09.2018, 21:24
Das Darlehen fällt dem Nachlass insgesamt zur Last. Es wird nun aber gerade *nicht* zu 100% aus dem Nachlass getilgt, sondern würde in diesem Szenario mit dem aktuellen Saldo nur hälftig dem Erbteil der Schwester zur Last fallen, sodass du aus deinem eigenen Erbteil die andere Hälfte selbst beglichen sehen wirst.

Warum ist das so? Weil der Darlehnsgeber der Sohn und Erbe ist?

Wenn nur die Tochter erben würde, würde dann das Darlehen komplett aus dem Nachlass bezahlt?

FordPrefect  26.09.2018, 08:20
@PaulPeter44

Jupp, genau so ist es. Der Sohn hat sich als Erbe 50% (bei hälftiger Teilung) des Saldos selbst als Nachlassverpflichtung anrechnen zu lassen. Wäre nur die Tochter Erbin, dann fiele die gesamte Summe in die Nachlassverbindlichkeit in voller Höhe, und wäre durch die Erbin zu erstatten.

FALLS eure Mutter keine Schulden bei anderen GL hat UND es keinerlei "Streit" zwischen Den Geschwistern gibt bzw zu befürchten ist spielt das eigentlich keine Rolle.

Die Erbschaft wird angenommen ,und Darlehen wird halt privat verrechnet und Gut ist

Ansonsten , falls es doch in finanzieller Sicht etwas delikater ist lieber das Ganze vom Anwalt checken lassen.

Aus dem Erbe müssen erst einmal die Schulden beglichen werden.

Weil es sich auch noch um Geschwister und Eltern handelt, würde ich einen solchen Vertrag ausschließlich über einen Notar machen...sonst verstirbt die Mutter und die Schwester gibt es auch nicht mehr....