Geld vom Konto eines Sterbenden abholen?

6 Antworten

Ich habe für alle Konten eine Vollmacht & soll jetzt -nach seiner Aussage- das Geld abheben, damit meine Kinder & ich versorgt sind. Er hat jedoch kein Testament & ist nicht mehr in der Lage, selbst eins zu verfassen.

Beides widersprich sich ein wenig. Wenn er so klar bei Verstand ist, das er ihnen noch klare Anweisungen geben kann, dann ist er testtierfähig. Es gibt zwei Möglichkeiten ein Testament zu errichten. Die schnelle ist Zettel und Papier und er schreibt handschriftlich auf:

Testament

Hiermit setze ich XY zu meinen alleinigen Erben ein.

Datum, Ort, Unterschrift.

Besser und sinnvoller ist es das über einen Notar zu machen. Dazu muß er nicht mal schreiben, sondern sich nur klar äußern können. Ein klares notariellen Testament ist auch insoweit günstiger als ein handschriftliches, als das man dann in der Regel keinen Erbschein braucht.

Meine Geschwister sollen nicht mehr als den Pflichtanteil bekommen, den Rest möchte er mir "vererben"

Der Pflichtteil ist ein Anspruch in Geld gegen den / die Erben. Er muß im Testament nicht explizit erwähnt werden.

Meine Frage ist nun, ob ich mich -wenn ich jetzt das Geld abhebe- irgendwie strafbar mache, obwohl er mich vor Zeugen darum bat.

Strafbar nicht unbedinkt, aber es führt in jeden Fall zu Streitigkeiten.

Du solltest AUF JEDEN FALL einen Anwalt oder einen Notar und eine unabhängige Dritte Person (z. B. eine Nachbarin, eine Krankenschwester oder eine Pflegeheimleiterin) als Zeugen hinzuziehen. Vor diesem Notar/Anwalt muss er seinen Willen nochmals mündlich wiederholen. Der Notar kann dies dann niederschreiben und im Notfall vor Gericht bezeugen, dass dies tatsächlich der Wille des Vaters war. Ansonsten könntest du dir ziemlich viel Ärger und böses Blut mit deinen Geschwistern einhandeln - und zwar bis ans Lebensende. Ich glaube nicht, dass das im Sinne deines Vaters sein kann.

MONTANAMAUS 
Beitragsersteller
 07.04.2014, 18:40

Das beantwortet meine Frage nicht. Das Familienverhältnis besteht quasi nur auf dem Papier & ist eher als schlecht einzustufen. Ist es prinzipiell verboten?

GoetheDresden  07.04.2014, 18:43
@MONTANAMAUS

Natürlich beantwortet das deine Frage! Du machst dich ggf. strafbar wenn du seine Konten leerräumst und die Geschwister evtl. sogar noch um ihren Pflichtteil bringst weil dann nichts mehr da ist. Denke mal bitte an die Beerdigungskosten! Da bist du schnell bei 5000,- bis 10000,- Euro! Oder willst du ihn auf dem Armenfriedhof ohne Kreuz und ohne Namen bestatten lassen? Mensch Kind! Denke mal bitte nach bevor du so einen Blödsinn anfängst!

frodobeutlin100  07.04.2014, 18:43
@MONTANAMAUS

Deine Geschwister können Dich zivilrechtlich und evtl. sogar strafrechtlich belangen ... wenn man will, dass eine Person alles bekommt und andere nichts oder nur den Pflichtteil ist die sauberste Lösung ein Testament ....

MONTANAMAUS 
Beitragsersteller
 07.04.2014, 18:52
@frodobeutlin100

Super, ich danke dir!

GoetheDresden  07.04.2014, 18:40

PS. Im Moment liest sich deine Frage für mich wie: "Schnell alles vom Konto räumen, damit ich nichts teilen muss!" Klingt sehr egoistisch. Nur weil du eine Vollmacht hast bedeutet das nicht, dass du seine Konten leerräumen und das Geld für dich benutzen darfst. Du sollst sein Geld verwalten! Nicht klauen!

MONTANAMAUS 
Beitragsersteller
 07.04.2014, 18:42
@GoetheDresden

Darum geht es gar nicht. Es ist der Wille meines Vaters, den ich erfüllen möchte. Mit Gier oder Egoismus hat das sehr wenig zu tun.

GoetheDresden  07.04.2014, 18:46
@MONTANAMAUS

Ohne Zeugen (Notar/Anwalt) kannst du überhaupt nichts erfüllen. Das muss Hand und Fuß haben. Ohne Anwalt/Notar landest du am Ende vor dem Gericht!

Die Geschwister werden sich einen Überblick über den Nachlass machen, haben auch das Recht, die Kontoauszüge einzusehen- dann kommen sie in Erklärungsnot- oder wie will ein Sterbender noch mal schnell 20.000,--€ ausgeben? Schenkt er ihnen das Geld, fällt es vollumfänglich in die Erbmasse zurück, von denen, schafft er es noch ein Testament zu errichten, nach Abrechnung der Kosten der Bestattung, Wohnungsauflösung etc. diesen der Pflichtteil zusteht. Ohne Testament bilden sie eine Erbengemeinschaft und da haben die Erben auch das Recht zu fragen, was mit dem Geld geschehen ist- und sie sollten alles, was sie jetzt noch für ihn ausgeben, sauber belegen können. Mündliche Erklärungen haben vor Gericht kaum Chance auf Erfolg im Falle einer Klage- er hatte genug Zeit, sich über seinen letzten Willen Gedanken zu machen- nun ist es wohl zu spät.

Er kann auch ein mündliches Testament unter Zeugen machen. Das ist in dem Fall gültig.

Es kann durchaus angehen, dass deine Geschwister dich verklagen, wenn sie die letzten Kontoumsätze ansehen und das ein hoher Posten ist.

frodobeutlin100  07.04.2014, 18:40

Das ist ein Nottestament - das gilt abe rnur wenn kein Notar erreichbar war ....

http://dejure.org/gesetze/BGB/2250.html

GoetheDresden  07.04.2014, 18:44
@frodobeutlin100

Da der Vater aber noch lebt ist ein Notar definitiv noch erreichbar. Ich glaube Fragestellerin sieht hier nur das Geld.

MONTANAMAUS 
Beitragsersteller
 07.04.2014, 18:51
@GoetheDresden

Sehr unsensibel, danke dir dennoch für deine Mühe.

GoetheDresden  07.04.2014, 19:35
@MONTANAMAUS

Du bist gierig. Ich bin unsensibel. Dann haben wir ja beide etwas, woran wir arbeiten können.

Ob sich deine Geschwister in den letzten 10 jahren um euren Vater gekümmert haben oder nicht spielt keine Rolle.Vor allem hat er dann ja 10 Jahre Zeit gehabt seine Angelegenheit zu regeln.