Erbe ausgeschlagen - Muss ich nun das Bankkonto meiner Mutter sperren lassen?
Hallo,
meine Mutter ist am 20.12.2012 leider verstorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen, weil der Nachlass überschuldet ist.
Ich habe nun eine wichtige Frage:
Muss ich nun das Bankkonto meiner Mutter auflösen/sperren lassen oder darf ich das sogar garnicht, da ich mit ihrem Konto nichts zu tun habe? Also ist es meine Pflicht, das Konto meiner Mutter kündigen zu lassen oder ist es eher meine Pflicht, garnichts zu tun? Es kam nämlich vor kurzem ein Brief von einem Gläubiger meiner Mutter, in der meiner Mutter die Kontopfändung angedroht wurde. Wenn ich das Konto nicht sperren/auflösen werde, dann wird die Kontopfändung vollzogen und meine Mutter hätte dann ca. 2000 Euro Schulden auf ihrem Konto. Ich habe nun Angst, dass die Bank mir dann dafür die Schuld gibt, weil ich das Konto nicht gesperrt habe und ich dann der Bank die Schulden meiner Mutter bezahlen muss. Wenn ich allerdings das Konto auflösen lasse, dann habe ich Angst, dass ich dann durch mein Handeln doch das überschuldete Erbe angenommen habe, weil ich ja durch die Ausschlagung das Konto nicht hätte sperren dürfen. Ich weiß nun also nicht, was ich tun soll: Konto sperren lassen oder nicht?
Ich hoffe, jemand von euch kann mir diese Frage beantworten.
Liebe Grüße
7 Antworten
Sie können da sie das Erbe ausgeschlagen haben das Konto nicht kündigen.
Sie können die Bank natürlich unverbindlich informieren. Ob die Bank darauf hin selbst kündigt, ist Ihr überlassen.
Es kam nämlich vor kurzem ein Brief von einem Gläubiger meiner Mutter, in der meiner Mutter die Kontopfändung angedroht wurde.
Die Post ihrer verstorbe Mutter geht sie, da sie keine Erbe sind, rein gar Nichts an. Die Post wäre ungeöffnet dem Nachlassverwalter / Gericht zu übergeben.
Wenn sie das Erbe beim Nachlassgericht schon ausgeschlagen haben, dann können sie es gar nicht mehr annehmen, selbst wenn sie wollen. Die Ausschlagung erfolgt nämlich unwiderruflich. Das wurde Ihnen beim Nachlassgericht aber mit Sicherheit gesagt.
Ungeachtet dessen kann es sein, das sie im Rahmen der Unterhaltspflicht die Kosten der Beeridung tragen müssen.
Hallo,
ruf am besten beim Rechtspfleger des Nachlaßgerichtes an...
Emmy
Erstmal mein Beileid.
Nun da du das Erbe ausgeschlagen hast kann man dir gar nichts wollen du hast ja auch gar keine rechtliche Handhabe das Konto zu schliessen, die Bank wird sicher den Tot deiner Mutter bereits vom durch das Gericht eingesetzten Nachlassverwalters erfahren haben und dem Gläubiger dann mitteilen das nichts zu holen ist des weiteren greift eine Kontopfändung nur auf das Guthaben auf dem Konto zu
Ich kann dir das zwar nicht beantworten, aber du kannst dich an das zuständige Nachlassgericht wenden und deine Frage dort anbringen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass du nach einer Erbausschlagung noch etwas mit allem zu tun hast, also besteht kein Handlungsbedarf. Aber ich weiß es eben auch nicht genau.
Eine Erbausschlagung muss man ja über einen Notar beglaubigen lassen, sofern du das gemacht hast, kannst du dem Gläubiger dies auch mitteilen und bist damit aus der Sache heraus.
Nein zur Erbausschlagung benötigt man keinen Notar, das macht man beim Nachlassgericht
wenn du das erbe ausgeschlagen hat, beim amtsgericht, dannbrauchst du dir keine sorgen machen. du bist dann nicht für die schulden verantwortlich,egal wieviele es sind. geh mal zu ihrer bank und lass dich dort beraten.