Mutter verstorben, Erbe ausgeschlagen - Was tun mit den Briefen, die für meine Mutter ankommen?
Hallo,
meine Mutter ist am 20.12.2012 leider verstorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen, weil der Nachlass überschuldet ist. Meine Mutter und ich haben in einem Haushalt zusammengelebt.
Ich habe nun ein paar wichtige Fragen:
Es kommen nach wie vor Briefe für meine Mutter an, welche ich allerdings nicht öffnen und lesen darf, da ich das Erbe ausgeschlagen habe. Heute kam allerdings ein Brief doppelt an, weshalb ich einen davon geöffnet habe. Darin war eine Zwangsvollstreckung vom Hauptzollamt Braunschweig, wo man eine Menge Mahngebühren etc sehen kann, weil man sich nie gemeldet hat. Meine Fragen lauten nun:
Kann das Hauptzollamt mir nun einen Vorwurf machen, weil ich dort nie Bescheid gesagt habe, dass meine Mutter verstorben ist? Also kann es nun passieren, dass ich nun für die ganzen Mahngebühren und Vollstreckungskosten (sind schon über 200 Euro) aufkommen muss, weil ich dem Hauptzollamt vom Tod meiner Mutter nie berichtet habe? Habe Angst davor.
Da ich das Erbe ausgeschlagen habe, habe ich eigentlich auch nichts mehr mit den Verbindlichkeiten meiner Mutter zu tun, oder? Kann mir irgendein Gläubiger meiner Mutter also einen Vorwurf machen, weil ich denen nie über den Tod meiner Mutter Bescheid gesagt habe?
Darf ein Gerichtsvollzieher bzw. Zwangsvollstrecker die Tür aufbrechen, falls ich nicht da sein sollte und die kommen?
Kann ich eigentlich irgendetwas tun, damit hier keine weiteren Briefe für meine Mutter ankommen? Weil eigentlich darf ich ja nichts machen, weil ich ja das Erbe ausgeschlagen habe.
Ich habe die ganzen Briefe, die seit dem Tod meiner Mutter hier angekommen sind, hier zuhause ungeöffnet aufbewahrt. Kann ich dafür von irgendeinem Gericht oder Amt bestraft werden bzw. kann es mir zum Vorwurf gemacht werden, dass ich mit den Briefen meiner Mutter nichts weiter gemacht habe?
Ich hoffe, ihr könnt mir meine Fragen beantworten. Mache mir grad wirklich große Sorgen, weshalb ich über jede hilfreiche Antwort von euch dankbar wäre.
Liebe Grüße
13 Antworten
Kann ich nicht glauben, daß Du dafür verantwortlich gemacht wirst, zumal Du das Erbe ausgeschlagen hast. Das einzige was ich an Deiner Stelle getan hätte..die Briefe mit dem Vermerk..Empfänger verstorben zurückgesandt hätte.
Denke aber, Du mußt Dir keine Sorgen machen.
Danke für's Sternchen
Du müsstest herausfinden, wer denn nun den Nachlass deiner Mutter verwaltet. Oder weißt du das schon? Wenn nicht, kannst du beim Nachlassgericht fragen (das ist ein Teil des Amtsgerichts), Telefonzentrale oder Pforte leiten dich schon richtig weiter.
Wenn du diese Stelle gefunden hast, besprichst du dort am besten alles, was zu tun ist. Die Briefe musst du ja auch weiterleiten oder es muss ein Nachsendeantrag gestellt werden oder du schreibst "verstorben" drauf und schickst sie zurück. Die Post kannst du jedenfalls nicht einfach behalten.
Da du keine Erbin bist, hast du mit den Verbindlichkeiten nichts zu tun. Wohnst du denn noch in der Wohnung? Als Nicht-Erbin trittst du auch nicht in den Mietvertrag ein, aber das hast du bestimmt alles schon geregelt.
Im Falle eines überschuldeten Nachlasses in der Regel niemand. Damit erübrigt sich auch alles weitere.
Es kommt nicht auf die Schulden, sondern nur auf die Vermögen an. Die Gläubiger haben ohne Verwalter ja keinen Zugriff auf das Vermögen, selbst wenn das nur einen Teil ihrer Forderungen deckt.
Kann das Hauptzollamt mir nun einen Vorwurf machen, weil ich dort nie Bescheid gesagt habe, dass meine Mutter verstorben ist?
Nein, ich bin allerdings in einer ähnlichen Situation dazu u ügegangen, die Briefe zu öffnen und abzuheften. dann weiß man wenigstens, woran man ist.
Da ich das Erbe ausgeschlagen habe, habe ich eigentlich auch nichts mehr mit den Verbindlichkeiten meiner Mutter zu tun, oder?
Richtig.
Kann mir irgendein Gläubiger meiner Mutter also einen Vorwurf machen, weil ich denen nie über den Tod meiner Mutter Bescheid gesagt habe?
Nein, du hast damit nichts mehr zu tun.
Darf ein Gerichtsvollzieher bzw. Zwangsvollstrecker die Tür aufbrechen, falls ich nicht da sein sollte und die kommen?
Hierzu braucht er einen richterlichen Beschluss, den er bekommen wird, wenn das Gericht davon ausgeht, dass deine Mutter noch lebt. Deshalb solltest du die Briefe entweder lesen oder zumindest zurückschicken.
Auch bei mir hat es Zwangsvollstreckungsversuche wegen meines verstorbenen Vaters gegeben. Diese wurden dann auf Antrag vom Gericht für unzulässig erklärt. Der Gläubiger haftet dann für den Schaden bzw. im Falle des Hauptzollamts der Staat.
Kann ich eigentlich irgendetwas tun, damit hier keine weiteren Briefe für meine Mutter ankommen?
Du kannst dies der Post mitteilen bzw. einen entsprechenden Vermerk an deinem Briefkasten anbringen.
Ich habe die ganzen Briefe, die seit dem Tod meiner Mutter hier angekommen sind, hier zuhause ungeöffnet aufbewahrt. Kann ich dafür von irgendeinem Gericht oder Amt bestraft werden bzw. kann es mir zum Vorwurf gemacht werden, dass ich mit den Briefen meiner Mutter nichts weiter gemacht habe?
Solange es keinen Nachlassverwalter gibt, nicht. Die Briefe sind ja zu dir gekommen, ,ohne dass du etwas dazu beigetragen hast.
Das einfachste ist, die Briefe mit dem Vermerk "Adressat verstorben" wieder an den Absender zurückzusenden. Dann müssen die Absender sich weiter kümmern. Man wird dann sicher an Dich herantreten wegen des Erbes und wenn Du dann nachweisen kannst das Du das Erbe ausgeschlagen hast wird man Dich sicher nicht zur Verantwortung ziehen können. Aber reagieren musst Du. Du kannst auch beim Amtsgericht eine Rechtsauskunft dazu einholen.
Ich gehe davon aus, daß es keine weiteren Erben gibt.
Natürlich kannst Du, als nahe Angehörige die Briefe öffnen; alternativ können die Briefe auch mit dem Vermerk "Adressat verstorben" zurückgehen.
Es macht natürlich Sinn die Briefe zu öffnen, damit nicht unnötig Beitreibungsversuche der Gläubiger stattfinden.
Unterrichte die Gläubiger vom Tod der Mutter; Du selbst brauchst nichts zu befürchten, da Du das Erbe ausgeschlagen hast.
Einige werden versuchen auf eine moralische Pflicht eines Kindes anzuspielen um Dich dazu zu bringen, die Schulden trotz Erbausschlagung zu begleichen.
Laß´ Dich da auf keine Unterhaltungen ein; Du brauchst auch zunächst nichts zu belegen; gib einfach den Hinweis, daß die Gläubiger sich an das Nachlaßgericht wenden sollen.
Sie könnte aber zumindest - um wirklich keine Missverständnisse aufkommen zu lassen - eine Kopie der Sterbeurkunde mitsenden (also an alle Absender). Es muss ja keine beglaubigte Kopie sein!
Wenn nämlich keine Briefe zurückgehen bzw. nicht beantwortet werden, wird irgendwann wirklich ein Gerichtsvollzieher kommen und dann muss Fragestellerin ihm alles erklären und er wird fragen, warum sie das nicht einfach mitgeteilt hat. Das spart nämlich Zeit und Ärger.
und er wird fragen, warum sie das nicht einfach mitgeteilt hat
Fragen darf er, Anspruch auf eine Antwort hat er aber nicht.
Das spart nämlich Zeit und Ärger.
Wem? "Mein" Gerichtsvollzieher hat wegen sowas jetzt ein Disziplinarverfahren am Hals und es sieht eher böse für ihn aus.
Im Falle eines überschuldeten Nachlasses in der Regel niemand. Damit erübrigt sich auch alles weitere.
In § 563 BGB steht das Gegenteil.