Schuldschein ohne Rückzahlungsvereinbarung, Verjährung?
Ab wann beginnt die Verjährungsfrist bei einem Schuldschein in dem nichts über die Rückzahlung vereinbart wurde? Im Schuldschein stehen: Höhe der Schuld (Geld), Gläubiger mit Geb. Datum, Schuldner mit Geb.Datum und eine Zinsvereinbarung. Habe irgenwo gelesen daß der Anspruch erst gilt , wenn er schriftlich eingefordert wurde. Beginnt in diesem Fall die Verjährungsfrist mit Forderung der Rückzahlung oder automatisch mit Ausstellung des Schuldscheins. Habe schon viel gelesen aber nichts genaues drüber gefunden Danke für Antworten
lg Andrea
3 Antworten
Hallo, also, ein Schuldschein ohne Rueckzahlungsdatum verjrt nie. Der Schuldschein kann ja auch nicht verjren, da nur der Anspruch aus dem Schuldschein der 3 jrigen Verjrungsfrist unterliegt. Hierzu ist es aber zwingend erforderlich, das der Darlehensbetrag schriftlich aufgekuendigt wird. Dann betraegt die Verjrungsfrist 3 Jahre, fuer das Darlehen und die Zinsen. Man kann ein Darlehen auch mit einer Aktie vergleichen, die auch nie verjaehrt.
Für Schuldscheine, in denen keine eindeutige Zahlungsfrist angegeben ist, gilt die Fälligkeit der Zahlung ab sofort, also auch die Verjährungsfrist gilt sofort. Also ist der Schuldschein drei Jahre nach der Erstellung des Schuldscheines verjährt und der Gläubiger hat kein Recht auf eine Rückzahlungsforderung mehr, wenn er den Schuldner in dieser Zeit an seine Zahlung nicht erinnert hat. Diese Regelungen sind in einem privaten Handel mit Geld sehr wichtig, um herauszufinden, ob eine entsprechende Forderung berechtig ist und damit niemand unfairerweise zu Schaden kommt.
http://www.schuldschein.org/verjaehrung.php
d.h. nach 3 Jahren verjährt - Ausstellungsdatum + 3 Jahre
Bei einem Schuldschein oder Darlehensvertrag kann nur der Anspruch verjaehren. Dieser Anspruch jedoch muss vorher durch Kuendigung des Vertrages erfolgen. Dann laufen die 3 jaehrige Verjaerungsfristen. Hast Du schon einmal gelesen, das eine Aktie verjaehrt???? Ein Darlehensvertrag oder Schuldschein ist im Prinzip dem gleich zu setzen