Schöffengericht, Erfahrungen?
Hallo,
ich habe demnächst eine Hauptverhandlung vor einem Schöffengericht wegen räuberischen Diebstahl.
Im Internet lese ich überall eine Strafmaß angabe von mind. 6Monaten bis zu 4Jahren Haft.
Ist dies generell immer so in einem Schöffengericht, oder ist theoretisch auch möglich, dass ich eine Strafe erhalte die nichts mit einer Freiheitsstrafe zu tun hat?
damit meine ich keinen Freispruch, da ich alles eingeräumt habe.
3 Antworten
Selbstverständlich kann ein Schöffengericht auch unter der von dir genannten Mindeststrafe bleiben, wenn geringe Schuld vorliegen würde. Nur nach oben geht es nicht. Sollten sich während einer Verhandlung Tatbestände ergeben, die die Strafgewalt des Schöffengerichts sprengen würde, wird das Verfahren abgegebenen.
Das was du meinst ist die Strafgewalt des Schöffengerichts. Natürlich kann dieses auch eine Geldstrafe verhängen oder freisprechen. Allerdings kommt eine Geldstrafe beim räuberischen Diebstahl nicht in Betracht, sondern Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr. Bei einem Schuldspruch aber höchstwahrscheinlich zur Bewährung ausgesetzt.
Ist es deine erster Diebstahl?
Denk du wirst Bewährung bekommen.
2 ,5 jahre auf 4 jahren Bewährung mit Geldstrafe.
Sei nicht frech. Zeig Reue! Und sag auch:
Es tut mir leid Herr Richter. War ein riesen Fehler!
Bringt auf jedenfall was !
Anwalt hast hoff ich...Strafverteidiger !
2 ,5 jahre auf 4 jahren Bewährung mit Geldstrafe
Was für ein Blödsinn. Bitte halte dich raus. Und für diesen Müll bedankt sich der FS noch. Eine Gefängnisstrafe von 2,5 Jahren kann niemals gar nie nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.
Hast du arbeit?
Nein, aber mein Anwalt riet mir auch dazu jetzt was zu machen.. eventuell ein langzeitpraktika oder ähnliches... vorraussetzungen für eine festanstellung sind bei mir momentan nicht gegeben, da depressionen, psychische probleme und werdegang...
habe natürlich auch alles Attestiert vom Psychologen.
Diese attests alle zum Anwalt. Bewährung wirst noch keine gehapt haben. Drum denk ich das es auf jedenfall eine Bewährungsstrafe wird. Aber du bist frei. Vll hilft Dir die Bewährung keinen mist mehr zu machen sonst fährst ein.
Ich hatte noch keine Bewährung richtig, dies ist auch meine erste Verhandlung unter dem Erwachsenen Strafrecht. Also meine alten Auffäligkeiten waren alle im alter von 14-17jahren.
Ja packst du schon.
danke dir.
Danke ihm nicht für diesen Müll.
Ich habe ein paar Schuhe geklaut und bin weggerannt und habe mich versucht weiter loszureißen. auf frischer tat ertappt. Ich habe in meinem Teenie Alter mehrere dinge auch darunter ein Diebstahl... ich bin nun 22 und habe angst ins Gefängnis gehen zu müssen...