Verstehe ich die Anklageschrift richtig?

3 Antworten

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Der zivilrechtliche Anspruch des Geschädigten ist unabhängig von der strafrechtlichen Verfolgung. Hier wird dir Betrug vorgeworfen. Eine Rückzahlung des Geldes kann sich höchstens strafmildernd auswirken.

Ob das Hauptverfahren eröffnet wird, entscheidet das Gericht, aber das wird hier mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit geschehen.

Unabhängig hiervon stellt sich natürlich die Frage, ob du wirklich einen Betrug begangen hast. Es wird dir vorgeworfen, dass du von vornherein nicht vorhattest, die Ware zu liefern und nur den Kaufpreis einstecken wolltest.

Richi008 
Beitragsersteller
 19.05.2019, 23:11

Ja ich habe tatsächlich leider einen Betrug begangen.

Das wirkt eher peinlich, aber besser spät als nie.

Das Verfahren wird auf jeden Fall durchgezogen; die Frage lautet nur, mit welchen Beweisen und Zeugen du dazu beitragen willst?

Richi008 
Beitragsersteller
 19.05.2019, 23:12

zeugen und Beweise habe ich nicht.

ich habe den Betrug begangen und werde dafür auch grade stehen wenn es zu einer Verhandlung kommt.

Warum das jetzt so unscharf ist weiß ich nicht , aber ich hoffe die Bilder können trotzdem gelesen werden ..