Verstehe ich die Anklageschrift richtig?
Hallo ...
Am 17.05.19 erhielt ich eine Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.
verstehe ich es richtig das das Hauptverfahren noch nicht eröffnet wurde ?
ich werde die 50,00€ + Verzugszins an die Person am Donnerstag überweisen. Diesen Nachweis werde ich der Staatsanwaltschaft übermitteln.
Kann es demzufolge möglich sein das die Staatsanwaltschaft von einer Gerichtsverhandlung absehen kann ?
Vielen Dank :)
( Bitte keine Moral Aposteln .. mir ist bewusst das es falsch war. )
3 Antworten
Der zivilrechtliche Anspruch des Geschädigten ist unabhängig von der strafrechtlichen Verfolgung. Hier wird dir Betrug vorgeworfen. Eine Rückzahlung des Geldes kann sich höchstens strafmildernd auswirken.
Ob das Hauptverfahren eröffnet wird, entscheidet das Gericht, aber das wird hier mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit geschehen.
Unabhängig hiervon stellt sich natürlich die Frage, ob du wirklich einen Betrug begangen hast. Es wird dir vorgeworfen, dass du von vornherein nicht vorhattest, die Ware zu liefern und nur den Kaufpreis einstecken wolltest.
Ja ich habe tatsächlich leider einen Betrug begangen.
Das wirkt eher peinlich, aber besser spät als nie.
Das Verfahren wird auf jeden Fall durchgezogen; die Frage lautet nur, mit welchen Beweisen und Zeugen du dazu beitragen willst?
zeugen und Beweise habe ich nicht.
ich habe den Betrug begangen und werde dafür auch grade stehen wenn es zu einer Verhandlung kommt.
Warum das jetzt so unscharf ist weiß ich nicht , aber ich hoffe die Bilder können trotzdem gelesen werden ..