Anzeige wegen Falschaussage was hab ich zu erwarten?

9 Antworten

Solange du deine Aussage nicht vor Gericht als Zeuge machst, gibt es keine Strafen für falsche Aussagen. Du kannst Lügen, dass sich die Balken biegen. Ich frage mich nur, warum du in deinem besoffenen Kopp noch den Dicken machst der Polizei gegenüber. Die sind nüchtern, du betrunken, und damit sind sie dir haushoch überlegen, was Rhetorik betrifft.

Ich muss immer aufpassen, dass ich mich vor Lachen nicht nass mache, wenn ein Betrunkener versucht, "alles ins rechte Licht" zu rücken.

Da du nicht vor Gericht ausgesagt hast und auch keinen unbeteiligten Dritten mit deinem Geschwurbel belastet hast, kannst du gar keine Anzeige "wegen Falschaussage" bekommen. Versuchte Strafvereitelung würde ich auch zu weit hergeholt empfinden.

Vielleicht mal in Zukunft nachdenken, in welchem Zustand man sich selber zu einem bekifften/zugedröhntem Autofahrer ins Auto setzt.

kommt drauf an, ob vorsätzlich oder fahrlässig und vor allem, ob eidlich oder uneidlich.

Hallo.

Da das nicht vor Gericht war kommt auch keine Falschaussage.

Wahrscheinlich hast du die Worte der Polizei nicht so richtig mitbekommen.

Strafvereitelung war es auch nicht.

Mit Gruß

Bley 1914

Das Delikt der "uneidlichen Falschaussage" (§ 153 StGB) kann bei der Polizei nicht begangen werden. Was infrage kommen kann wäre Strafvereitelung und/oder falsche Verdächtigung. Nur, aufgrund Deines Zustandes, der ja auch den Polizeibeamten nicht verborgen geblieben ist, wird da insoweit wohl nichts nachkommen.