Soll ich den Namen von meinem Freund bei der Polizei angeben?
Hallo,
ich war vor 2 Wochen mit einem Kumpel unterwegs nachts. Dann wurden wir von einem betrunkenen Typen blöd angemacht (er hat einen Ausdruck gesagt, der mit Hu.. anfängt). Jedenfalls hat dann mein Freund den Typen eine ziemlich harte Schelle gegeben und der hatte dann eine aufgeplatze Lippe. Dann haben wir Blaulicht gesehen (anscheinend standen die Polizisten direkt daneben mit dem Streifenwagen) und mein Kumpel hat gesagt "Los, weg hier!", er ist dann weggerannt, ich bin jedoch nur langsam weg gegangen. Jedenfalls ist dann die Polizei augestiegen, hat den Vorfall aufgenommen und mich als Zeugen notiert.
Jetzt habe ich für morgen eine Vorladung bei der Polizei als "Zeuge". Soll ich den Namen von meinem Kumpel nennen oder sagen, dass ich ihn nur flüchtig kenne und seinen Namen garnicht kenne? (ich kenne seinen Namen natürlich)
Das Problem ist halt, ich will keinen Stress mit der Polizei haben, weil wenn ich lüge, dann ist es ja Falschaussage.. Andererseits ist es ein sehr guter Freund.
Was meint ihr dazu?
12 Antworten
Eine Falschaussage ist es natürlich, aber mal im Ernst...der Typ hat eins auf die Lippe verdient, wenn er Dich entsprechend beschimpft hat und Dein Freund hat für mich relativ verständlich gehandelt. Wenn Du der Polizei sagst, dass Du den Jungen nur vom sehen her kennst, nur weißt, dass er "Krolli" genannt wird, oder so etwas müssen die sich damit zufrieden geben, sofern Du dabei bleibst, denn das Gegenteil wird man Dir nicht beweisen können. Ich würde nicht mal im Traum daran denken den Freund zu verraten
Ich lach mich gleich weg....eine schwere Straftat....Du solltest wirklich mal nachdenken, ehe Du Deine ratlosen Kommentare verbreitest...fang mal mit der Recherche an, was schwere Straftaten sind, arbeite Dich dann durch die StPO und lasse Dir danach erklären, was Du nicht verstanden hast, aber bitte von jemandem, der das notwendige Verständnis hat.
Keine Ahnung, aber kriminelle Energie. Wird bös enden.
Schlimm genug, dass man Freundschaft kriminell nennt. Ich würde meine Freundin, oder einen Freund, der für mich eintritt immer decken und halte es für selbstverständlich...diese Gesetze habe ich nicht gemacht, sie zu kennen bedeutet nicht sie zu akzeptieren...selbst der Unterschied zwischen verlobt, oder nicht....echt Blödsinn....meine Freundin würde mir was erzählen, wenn ich sie Anzeige...lach...kaputte Menschheit
Es gibt das Zeugnisverweigerungsrecht.... und genau dazu solltest du dem Fragesteller raten.
Bei der Polizei muss man nicht aussagen und dürfte zur Not auch lügen (wäre aber dumm).
Nur vor Gericht muss man aussagen udn darf auf keinen Fall lügen.
Da es im Zweifel ohnehin dazu kommen wird, also gleich bei der Polizei die Wahrheit sagen.
Deinem Kumpel passiert ja auch nicht viel. Er wurde beleidigt und hat mit der Faust zugeschlagen. einfache Körperverletzung. irgendeine Geldstrafe. Mit Glück sogar Einstellung des Verfahrens.
Es sollte Deinem Kumpel auch eine Lehre sein, nicht gleich so aggressiv zu reagieren und zuzuschlagen.
du darfst als Zeuge auch bei der Polizei nicht lügen. wäre eine Straftat.
§ 153 StGB Falsche uneidliche Aussage Wer vor Gericht oder vor einer anderen zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle als Zeuge oder Sachverständiger uneidlich falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Die Polizei ist kein Gericht, oder eine zur eidlichen Vernehmung von Zeugen zuständige Stelle.
Ergo, eine Falschaussage vor der Polizei ist nicht strafbar.
Die Polizei ist keine "zur eidlichen Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen zuständigen Stelle". Eine Falschaussage würde hier daher auch nicht als Falsche uneidliche Aussage nach § 153 StGB verfolgt werden, sondern als Strafvereitelung nach § 258 StGB.
Das sehe ich auch so, ist aber sehr eng gesehen, wird kaum praktiziert bei einfachen Fällen
Ich schätze mal für willst wissen ob du bei der Polizei eine Aussage machen musst beziehungsweise dort erscheinen muss.
Als Zeuge kann man nicht zum Erscheinen bei der Polizei und erst recht nicht zur Aussage bei dieser gezwungen werden (Lutz-Meyer – Goßner, Kommentar zur Strafprozessordnung, § 163 Rdnr. 37), d.h. eine entsprechende Verpflichtung besteht nicht.
Es kann aber sein das er von der Staatsanwaltschaft vorgeladen wird. Dann muss er dies auch nachkommen und eine Aussage tätigen ( § 161 a STPO ) Vor Gericht muss er natürlich auch aussagen.
Kannst du genauso machen, wie du es vorschlägst. Ich war mal in einer ähnlichen Lage, hab nen anderen Vornamen genannt & gesagt dass ihn erst seit dem Tag kannte & mich seit der Aktion von dem fernhalte. Musst halt den Vernünftigen mimen, dann wird es fallen gelassen. ;p
Was soll denn durch seine Aussage fallen gelassen werden? Er ist Zeuge und nicht mutmaßlicher Täter oder Verdächtiger
ja aber ohne Zeuge der den Täter bestätigt wird man nix machen können. Ist ne Tatsache.
Das ist eine Entscheidung die man "im stillen Kämmerlein" für sich alleine trifft und über deren Ergebnis man mit niemandem spricht. Erst recht schreibt man nichts darüber in einem öffentlichen Forum.
Wieso das?
Weil, wenn man eventuell eine Straftat begehen will, man sowas nicht herausposaunt.
Was Du hier machst ist Anstiftung zu einer schweren Straftat