Ladendiebstahl 55 Euro wert?
Hallo,
Ende April dieses jahres wurde ich (M/16 Türkischstämmig)beim Bauhaus von einem Ladendetektiven aufgehalten da wurden dann auch die gestohlenen waren in wert von 55€ gefunden der Ladendetektiv meinte zu mir ds das höchstwahrscheinlich nicht zur anzeige kommt da der der wert nur 55 Euro betrug dort musste ich dann auch einen Betrag von 50€ an den Laden zahlen.2 wochen später bekam ich dann eine vorladung von der polizei wo ich dann auch hinging es hieß das solche ersttaten meist fallen gelassen werden und nicht vor Gericht gehen doch jetzt kommt es wohl dich zu einem gericht.Das war meine erste Tat ich bin vorher nie bei der Polizei etc. Aufgefallen und verstehe nicht richtig warum es nun zu einer Gerichtsverhandlung kommt.Und wie sollte ich mich am besten während so einer Gerichtsverhandlung verhalten?
12 Antworten
Wenn die Staatsanwaltschaft ein Verfahren eröffnen will, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. Das ist normal.
Als Erst-Täter solltest Du den Vorfall zugeben und Reue zeigen. So kommst Du am Besten raus aus der Sache.
und verstehe nicht richtig warum es nun zu einer Gerichtsverhandlung kommt.
Tja, die Ladenbesitzer und hier v.a. die großen Konzerne, die sich die zunächst anfallenden Gerichtskosten auch leisten können, lassen sich halt nicht mehr auf der Nase herumtanzen. Denen gehen die ganzen Diebstähle sowas auf den Sack, dass hier auch mal durchgegriffen wird, was ich auch richtig finde.
Und wie sollte ich mich am besten während so einer Gerichtsverhandlung verhalten?
Na wie wohl? Bereue es, verspreche es nicht wieder zu tun. Dann ist die Verhandlung schnell vorbei und das Strafmaß vielleicht auch nicht so hoch wie wir uns das alle wünschen würden.
Mehr als nur ein paar lächerliche Sozialstunden, die widerwillig abgeleistet werden.
Was denn konkret mehr wünschen wir uns denn?
Was willst du von mir? Strafen müssen weh tun und mehr werde ich dazu hier nicht mehr schreiben, da kannst du mich noch sooft damit löchern.
Aha, also Prügelstrafe oder Knast? Für einen Ladendiebstahl? Und das wünschen wir uns?
Ach Gottchen, wer redet von der Prügelstrafe? Man kann es auch übertreiben.
Du hast von weh tun geredet. Aber auch Knast dürfte irgendwie übertrieben sein, denken wir.
Ach so ein Freizeitarrest wäre nicht falsch. Der Fragesteller hat ja genau davor Angst und in den meisten Fällen wirkt der auch. Bei den unbelehrbaren hast du damit ohnehin keine Chancen, aber die meisten lachen dich ja sowieso aus, wenn du ihnen "nur" Sozialstunden gibst. 48 Stunden so ohne Handy und anderes Spielzeug bringt so einige zum Nachdenken, außer natürlich, wie erwähnt, die unbelehrbaren, aber die haben ohnehin viel mehr am Kerbholz.
Genau, das wird die enorme kriminelle Karriere verhindern, die ein Ladendiebstahl normalerweise nach sich zieht. Das sehen wir anders.
Und was schwebt dir so vor, damit dieser junge Mann nicht danz abdriftet? Zur Zeit hat er ja enorme Angst vor den Folgen, aber wenn dann ohnehin nichts passiert, ist die Gefahr durchaus gegeben.
Wo er schon extrem weit in die Schwerkriminalität geraten ist, denke ich, da hilft nur erschiessen. Ansonsten ist mir immer noch nicht klar, warum du Sozialstunden für unangemessen hälst.
Wie gesagt, man kann es auch übertreiben.
Jetzt hälst du Sozialstunden für übertrieben?
Bis zu dieser Frage habe ich dich respektiert und für intelligent gehalten, da du in vielen Dingen nicht unrecht hast. Daher bin ich auch davon ausgegangen, dass du weißt worauf sich meine Antwort bezieht. Lass mich bitte nicht daran zweifeln :)
Naja, ich habe dich zumindest für so intelligent gehalten, ein gewisses Mass an Sarkasmus zu erkennen.
Lass mich bitte nicht daran zweifeln :)
Ach das war sarkastisch gemeint? Hätte ich nur besser darauf geachtet mit welchem Unterton du es in die Tasten getippt hast :D
Tut mir leid, dass das zu hoch für dich war. Nächstes Mal schreibe ich es dran.
Ja bitte Herr und Meister des Sarkasmus.
Für dich tu ich das doch gern.
Ich bin halt immer für Überraschungen gut.
Es hat nichts mit deiner Türkischstämmigkeit zu tun, aber der Staatsanwalt ist halt der Meinung das man besser ein Verfahren eröffnet.
Du solltest einfach offen und ehrlich erzählen was und warum es dazu gekommen ist. Solange sonst nichts vorgefallen ist wird dir keiner den Kopf abreissen.
Die 50€ an das Bauhaus waren keine Strafe sondern eine "Aufwandsentschädigung" für die Kosten des Detektives etc.
Du begehst eine Straftat und verstehst nicht richtig warum es zu einer Gerichtsverhandlung kommt?
Finde den Fehler...
Da Du unter das Jugendstrafrecht fällst, wird es wohl vermutlich auf Sozialstunden hinauslaufen...
Deine Tat tust du einfach bei der Polizei oder gegenfalsl vor Gericht einfach zugeben und zeigst Reue.
Damit hast du du es auch schnell hinter dir gebracht und ersparst dir und anderen auch jede Menge Zeit.
Als Erstätter wird sowas üblicherweise eingestellt. Die Staatsanwaltschaften sind halt überlastet und wenn man alles fallen lässt hat man das ganze Zeug schnell wieder vom tisch.
Bei einer möglichen Gerichtsverhandlung wirst du als Erstäter meist zu Sozialstunden verurteilt. das heißt du darfst dann am Wochenende z.b. im Krankenhaus arbeiten.
Was für Gerichtskosten sollen denn für den Anzeigesteller anfallen? So etwas gibt es nicht.
Wie wünschen wir uns alle denn das Strafmaß für Ladendiebstahl?