Ladung zum Antritt der Freiheitsstrafe

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Das kommt mir doch so bekannt vor. Mich wuerde interessieren wo sich Dein Krimi abspielt. Mein bekannter Fall: Ein zu zu 13 Tagessaetze a 8 Euro wegen Betruges verurteilter aleinerziehender Vater eines Grundschulkindes bat um Ratenzahlung und Stundung, beides wurde abgelehnt. Stundung sei nicht moeglich und Ratenzahlung nicht vorgesehen so die Begruendung. Einladung zum Antritt der Freiheitsstrafe erhalten. Der Briefwechsel wurde etwas schaerfer, es wurde den hartherzigen Staatsanwalt vorgeworfen er spielte aus niederem Weweggruenden mit dem Leben unbeteiligter Kinder. Statt Zahlungserleichterung gabs ein weiteres Verfahren wegen (Beamten-) Beleidigung. Er gab die Hoffnung schon auch, meldete sich ab und mit der Addresse von der JVA beim Einwohnermeldeamt an. Doch er ging natuerlich nicht hin, und abgeholt hat man ihn auch nicht. Spaeter kam von der Stadt ein Bussgeldbescheid wegen Verstoss gegen des Meldegesetz 200 Euro. Und der Krimi ist noch nicht fertig. Ersteres Verfahren wegen Betruges ist in Revision. Bussgeld an Stadt in Inkasso. Und Verfahren wegen Beleidigung laeuft auch noch. Es gibt wohl Beamte die sich daran aufgeilen die Buerger untertaenigst zu demuetigen. http://www.gesetze-im-internet.de/stgb Mein Tipp: Briefe an Justiz immer unter Zeugen in deren Hausbriefkasten einwerfen, oder Einschreiben durch Post. Belege der Zahlung immer aufbewahren. Alle Rechtsmittel fristgerecht einlegen. Nerven bewahren kuemmere Dich um Dein Kind. Zahle die Geldstrafe abzueglich eines Tagessatzes plus ein Cent so schnell wie moeglich, unabhaegig, ob man Ratenzahlung gewaehrt oder nicht. Mache den Fall oeffentlich, wenn Du starke Nerven hast, denn das Gutsherrendenken und die Willkuer muss gestoppt werden.

Wipwip 
Beitragsersteller
 01.08.2011, 09:57

Hallo! Mein sog. Krimi läuft in München! Das ist wahrscheinlich wirklich reine Willkür. Mal schauen, was meine Anwältin erreichen kann. Mittlerweile hate ich ein neues Schreiben erhalten, in dem mir mitgeteilt wird, dass mir bereits im Mai eine Ratenzahlung von 130,00 Euro gewährt wurde, aber bis heute kein Zahlungseingang in dieser Höhe eingegangen sei. Aber ich habe ja die Raten in Höhe von 50,00 Euro (mehr kann ich mir im Monat nicht leisten) brav bezahlt.

Auf eine Ratenzahlung wird sich die Staatsanwaltschaft vermutlich nicht mehr einlassen. Das hättest Du früher regeln müssen. Jetzt wird es dafür zu spät sein. Das ganze Ding ist aber Verhandlungssache - wenn Du auf einen Schlag einen größeren Betrag auf den Tisch legen kannst, lassen die sich vielleicht noch mal auf einen letzten Versuch ein.

Alternativ hast Du auch noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Tilgung der Strafe durch gemeinnützige Arbeit zu stellen. Ein Tagessatz entspricht dabei 6 Stunden.

Trittst Du die Strafe nicht freiwillig an, ergeht irgendwann Haftbefehl. Mehr wirds dadurch aber nicht. So bald Du in der Lage bist, die Strafe zu zahlen (oder anteilig einen Teil der Strafe) brauchst Du die Strafe auch nicht mehr absitzen oder eben entsprechend der bezahlten Tagessätze weniger. Sofern Du noch nachweisen kannst, daß Du bereits Zahlungen auf die STrafe geleistet hast, sind diese anzurechnen.

  1. Irgendetwas musst du bei deinen Schreiben an die StA falsch machen, immer mit dem korrekten Aktenzeichen anschreiben.
  2. Das gilt auch für Überweisungen. Da du für Überweisungen vermutlich noch kein Kassenzeichen erhalten hast, aber trotzdem bereits unaufgefordert überwiesen hast, kann die Behörde diese Zahlungen vermutlich dir nicht zuordnen. Klasse...
  3. Du kannst dort auch anrufen und die Situation schildern, auf Ratenzahlung geht man dort i.d.R. immer ein, ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie du es schaffst, dass drei Schreiben unbeantwortet bleiben.
  4. Eine Ladung zum Strafantritt dieser Ersatzfreiheitsstrafe ist für dich verbindlich, etwa zwei bis acht Wochen nach Ablauf der Frist geht ein Haftbefehl raus.
  5. Kinder können nach Absprache mit der Justizvollzugsanstalt mitgebracht werden, aber da du ja zahlungswillig bist, wirst du es vielleicht ja doch noch gebacken bekommen... Wobei, naja es liegt an dir selbst. Es können auch Termine zur persönlichen Vorsprache vereinbart werden.
  6. Wenn du von der Polizei festgenommen worden bist, und die Geldstrafe dann mittlerweile voll aufbringen kannst, befreit das von der Haft.

Liebe Fragestellerin! Es tut mit zwar Leid, aber es ist bei Geldstrafen nunmal sooo, dass man die Tagessätze (die sich am Einkommen zur Zeit der Verurteilung orientieren) sofort und pünktlich zahlen muss! Es gibt da keine sonstigen Vergünstigungen, und wenn man nicht zahlt, muss man die ersatzweise angeordnete Haftstrafe antreten! Geh sofort zur Caritas oder einer andere Beratungsstelle! Viel Glück!

Wipwip 
Beitragsersteller
 29.07.2011, 11:49

Aber ich habe doch die Raten, die ich der Staatsanwaltschaft vorgeschlagen hatte, bezahlt. Auch wenn ich nie eine Antwort von denen erhalten habe.

HugoGuth  30.07.2011, 18:56
@Wipwip

DU kannst der Staatsanwaltschaft nichts vorschlagen! Das Gericht legt die Tagessätze fest! Sie zu, dass Du nen guten Anwalt kriegst! Alles Gute!

Hattest Du die Schreiben an die Staatsanwaltschaft per Einschreiben geschickt? Ansonsten bist Du hier ziemlich in Beweisnot.

Wenn Du erst gestern Geld überwiesen und am selben Tag die Ladung im Postkasten vorgefunden hast, kann ja bei der Staatsanwaltschaft noch kein Zahlungseingang verbucht sein. Wie auch? Hast Du Dir mal das Datum des Schreibens angesehen?

Wipwip 
Beitragsersteller
 29.07.2011, 10:07

Das ist mir schon klar, dass die Staatsanwaltschaft das nicht riechen kann, dass ich die Rate überweisen werde. Aber es war ja schließlich nicht die erste Rate. Darum verstehe ich die Ladung nicht so ganz.

rudelmoinmoin  29.07.2011, 10:15
@Wipwip

und ob das riechen kann,wenn die daten stimmen, die du angegeben hast, weil es in der akte sofort vermerkt wird, es steht sogar die tel. nr, vom -sachbearbeiter überall drauf

Ursula56  29.07.2011, 18:53
@rudelmoinmoin

Meine Frage hast Du aber noch immer nicht beantwortet. Gingen Deine Schreiben per Einschreiben raus?