Frage zum gericht als zeugin?
Hallo, ich brauche ganz dringend eure Hilfe. Vor 2 Jahren musste ich meinen damaligen Freund anzeigen wegen Körperverletzung. Da ich aber Angst vor ihm hatte und er sagte ich soll besser sagen dass ich nichts mehr weiß habe ich das dummerweise auch 2mal so gemacht. Nun steht die dritte Verhandlung an und ich habe mit meinem Anwalt gesprochen. Er sagte ich soll die Wahrheit sagen und brauche keine Angst haben.
Nun meine frage es ist noch kein Urteil gefallen deswegen ja auch eine weitere Verhandlung. Werde ich eine Strafe bekommen? Und wenn ja welche?
Ich danke euch im vorraus.
Lg
4 Antworten
Werde ich eine Strafe bekommen?
Kommt darauf an. Solange du bei einer Verhandlung im Zeugenstand bist, und noch nicht entlassen, kannst du eine mögliche Falschaussage korrigieren. Sobald du als Zeuge entlassen bist, ist eine Falschaussage strafbar, Mindeststrafe bei uneidlicher Falschaussage 3 Monate Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei eidlicher Falschaussage ist die Mindeststrafe schon 1 Jahr.
Kommst du jetzt im dritten Anlauf mit einer abweichenden Aussage (jetzt mit der Wahrheit), muss du das schon gut begründen können. Der Versuch des Angeklagten, dich zu beeinflussen und dich zu bedrohen, ist hilfreich. Der Staatsanwalt kann von einem Ermittlungsverfahren gegen dich wegen Falschaussage absehen. Er muss es aber nicht.
Wenn dein Anwalt pfiffig ist, wird er die jetzt belastende Aussage entsprechend verkaufen. Ich würde die Wahrheit sagen, wurscht, was passiert.
Vielen Dank für die wirklich hilfreiche Antwort.
Nein, wirst Du nicht. Sei ehrlich und sag, dass er Dich bedroht und eingeschüchtert hat.
Ich habe ja nichts falsches gesagt sondern nur gesagt dass ich nichts weiß. Aber habe trotzdem Angst..
Ich denke dein Anwalt kann dir bessere Rechtshilfe leisten als wir.
ob dir jetzt noch einer was glauben wird.. eine Falschaussage vor Gericht ist Meineid.. du hast bewußt gelogen.. und jetzt bei der 3. Verhandlung wird man dich fragen, warum dir das jetzt erst einfällt..
alles in allem bist du jetzt ziemlich unglaubwürdig..
eine Falschaussage vor Gericht ist Meineid.
Zunächst einmal ist es eine uneidliche Falschaussage, bei nachträglicher Vereidigung, und nur dann, ist es eine eidliche Falschaussage. Der Unterschied ist mindestens 9 Monate Freiheitsstrafe.