Darf ich einen Straftäter festhalten?

16 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Jungs hätten eine "Störung der Religionsausübung" begangen http://dejure.org/gesetze/StGB/167.html Das rechtfertigt ein Recht auf Vorläufige Festnahme nach § 127 StPO. Sofern Dir die Störer also nicht bekannt waren, besteht bis zur Feststellung der Personalien ein Recht auf vorläufige Festnahme.

sualki  25.12.2019, 20:30

Es stimmt,aber hier durch die Antwort kann jeder JETZT erkennen,das die Polizeibehörde auch hier rumschnüffelt,Daten erschleicht und speichert.Was für eine Niedertracht.Der Überwachungsstaat läßt Grüssen.Die DDR ....

Matzko  04.02.2012, 15:20

Völlig richtige Antwort!

Sofern man jemanden auf frischer Tat erwischt, und ihn auch zu fassen bekommt, darf man den Täter festhalten. Dies ist unter §27 (?) im StGB geregelt, dieser § nennt sich Jeder-Mann-Festnahmerecht. D.h. du darfst jeden Menschen festhalten, der etwas rechtswidriges gemacht hat. Du musst dich dabei nicht in Gefahr bringen und darfst den Täter auch nur der Situation angemessen behandeln. Dies bedeutet, du darfst zwar schon Notwehr anwenden und ihn auch etwas härter anfassen/festhalten, aber du darfst nicht auf ihn einschlagen etc.

Wenn du die Typen festhälst bis zum Eintreffen der Polizei, dann ist es weder Freiheitsberaubung noch Körperverletzung (solange man sie der Situation angemessen behandelt,wie ich oben schon schrieb.)

Fazit: Du darfst!!!

So viel von mir dazu...

lg, jakkily

Bergmanndocarmo  04.02.2012, 15:07

§127 , Abs. 1 StPO

In der Strafprozessordnung ist in §127 geregelt:

Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

Wichtig ist dabei, auch die Formulierung "...wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann,...", denn wenn die Personen bekannt sind, darf man sie nicht festnehmen, wenn sie gar nicht flüchten wollen, dann auch nicht.

Außerdem heißt es: "Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt...". Das bedeutet, dass eine wirkliche Staftat vorliegen muss (nicht nur irgendeine Ordnungswidrigkeit oder gar nur ein straffreies Ärgernis) und dass man den Täter auf frischer Tat (also während der Tat oder unmittelbar danach) antrifft. Wer den Täter Stunden später in der Straßenbahn erkennt, darf ihn nicht festnehmen, sondern sollte die Polizei rufen.

Da dir bei dem Gottesdienst so schnell auch kein Straftatbestand eingefallen ist, hast du richtig gehandelt, wenn du die Jugendlichen nicht festgenommen hast.

CherryBoy 
Beitragsersteller
 03.02.2012, 20:30

in dem Moment denke ich doch auch nicht darüber nach ... jetzt im Nachhinein würde ich Gotteslästerei und Hausfriedensbruch sagen.

Selbstverständlich ist es eine strafbare Handlung, die als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden kann, je nach Schwere, wenn eine religiöse Handlung (Gottesdienst ist eine religiöse Handlung) in irgend weiner Form gestört wird. Um die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit zu gewährleisten, ist in diesem Fall die Polizei zu Hilfe zu rufen und die Störungsverursacher dürfen von dir so lange festgehalten werden, ohne dass dir daraus später eine Vorwurf gemacht werden kann, bis die Polizei eintrifft. Ein ganz klares "JA", du darfst das!

Ja, "Jedermann" darf Straftäter festhalten, bis die Polizei kommt. Hier kann möglicherweise ein Hausfriedensbruch vorliegen, aber dazu muss der Hausherr, der Pfarrer, einen Platzverweis erteilt haben, also die Jugendlichen aufgefordert haben, die Kirche zu verlassen.