Kein Unfall trotzdem Anzeige?
Es wird behauptet das ich vor etwa 2 Wochen jemanden die Vorfahrt weg genommen haben soll , anschließend den Mittelfinger gezeigt haben soll. Ich war mit meiner Frau wohl unterwegs, und der Kläger mit seinem Sohn. Das
Die Polizei hat mich vor paar Tagen angerufen gehabt , und mir mitgeteilt das die Kläger die Körperverletzung wohl zurück ziehen , also doch keine Körperverletzung mehr. Aber es steht trotzdem im Brief.
Nun gibt es 2 Ermittlungsverfahren gegen mich . Beleidigung und fahrlässige Körperverletzung . Es wurden also 2 online Anzeigen gegen mich gemacht.
Es ist aber nichts der gleichen passiert. Ich habe keinen Unfall gehabt, oder irgendjemandem die Vorfahrt weg genommen wodurch ein Schaden entstanden ist.
Soll ich auf die beiden Briefe antworten und reinschreiben das nichts dergleichen passiert ist, oder wie soll ich das formulieren?
5 Antworten
Mach auf keinen Fall irgendwelche Angaben zur Sache (wie z.B. "...ich habe niemandem die Vorfahrt genommen..."), das ist Dein gutes Recht. Die Ermittlungsbehörden müssen Dir alles beweisen (sog. Unschuldsvermutung), was ohne weitere Zeugen nicht möglich sein dürfte. Nimm Dir einen Anwalt (Rechtsschutzversicherung). Der regelt alles weitere.
Die Zeigenaussage des mitfahrenden Sohns ist sowieso praktisch nicht verwertbar, genauso wie die Deiner Frau.
Der Anwalt wird vermutlich die Einstellung des Verfahrens beantragen.
Keine Angaben zur Sache machen. Durch unüberlegte Antworten kannst Du Dich um Kopf und Kragen reden. Die Polizisten beherrschen ihr Geschäft.
Ok . Das wird dann aber teuer später ohne Rechtsschutzversicherung vor Gericht glaube ich . Also dann einen Anwalt zu nehmen. Wer zahlt dann alles? Der Verlierer quasi falls es schlecht kommt, ich ? Ok ich mache keine Angabe
Habe keine Rechtsschutzversicherung
Mittelfinger im Straßenverkehr ist teuer!
Ein Freund von mir nahm jemanden die Vorfahrt ,zeigte den Stinkefinger u war dann 6 Monate Fußgänger u 2000 Euro leichter .... der Kläger wollte 5000 Euro.....kein Unfall passiert!
Stinkefinger zeigen4000 €*
https://www.bussgeldkatalog.org/beleidigung-im-strassenverkehr/
Und wenn ich das selbe einfach von vielen behaupte werde ich ja reich
Wer den besser bezahlten Anwalt hat ja
Weil die Rechte sich ändern umso mehr Geld man hat?
Über Geld solltest du dich nicht beschweren, schließlich bist du bereit vor Gericht zu lügen - das gehört zweifelsfrei bestraft.
Der Anwalt der Gegenseite wird das entsprechend regeln.
Wer lügt
Und wenn ich das selbe einfach von vielen behaupte werde ich ja reich..
Schon vergessen was du geschrieben hast?
war ja auf die Ankläger bezogen , weil die das ja so machen
Genau ohne Beweise
War der Geschädigte am Tag des Unfalls beim Arzt Und hat den Unfall der Versicherung gemeldet hat er Beweise.
Das ich das war? Kamera Aufnahmen? Oder Zeugen? Nee
Der Geschädigte würde ohne Beweise gegen dich nicht mit Anwalt klagen- keine Sorge. :-D
Wer redet von einer Klage? Es ist ein Ermittlungsverfahren erstmal. Wenn der Staatsanwalt dann doch noch aus unerklärlichen Gründen , ohne Beweise ermitteln will, nehme ich mir einen Anwalt. Sonst kann ja jeder einfach was behaupten. Achja es wurde eine online Anzeige gestellt : D
Auf einmal hast du Geld für einen Anwalt?
Würden wir die sinnlose Debatte weiterführen outest du dich irgendwann als Kaiser von China.
Die Polizei hat mich vor paar Tagen angerufen gehabt , und mir mitgeteilt das die Kläger die Körperverletzung wohl zurück ziehen
Das ist völliger Humbug.
Lass es mal gut sein.
Ach jetzt lüg ich wieder : D Warum soll ich sowas erfinden . Die wollten erst Körperverletzung mit anzeigen , dann doch nicht mehr. Kann damit zusammen liegen, das die nichts haben , oder nicht mehr KH waren , oder beides . Alleine sowas ist schon merkwürdig. Ich kann dir in 2 Wochen sagen, was dabei rausgekommen ist. Mit Beweis Foto . Glaub mir, das wird eingestellt zwecks Beweismangel
Die Polizei telefoniert mit dir- wie verifizierst du dich zweifelsfrei am Telefon? - Humbug, das läuft über Schriftverkehr (Post).
Eine Strafanzeige kann erstmal nicht einfach so (auch noch am Telefon) zurückgezogen werden. Warum wird hier recht gut zu dir passend erklärt:
https://kanzlei-mieth.de/faq/kann-ich-eine-strafanzeige-zurueckziehen/
Komisch , ich hab eine Nummer , die gehört der Polizei. Und eine Anrufliste , die zeigt das ich ca 5min mit dieser Nummer telefoniert habe. Warum soll ich lügen ? Ich kann das Beweisen. Und da war eine Dame dran, sie musste selber schmunzeln und meinte die haben die Körperverletzung zurück gezogen, also das steht wohl nicht mehr an.
Aber im Brief steht das noch.
Lass es mal gut sein.
ja. Siehste endlich ein das ich es Beweisen kann, das mir das gesagt wurde. Klar wurde ich erstmal aufgeklärt, das ich 2 Anzeigen bekomme, die online gestellt wurde usw usw . Aber das mit der KV meinte Sie auch.
Wenn du tatsächlich jemandem die Vorfahrt genommen hast, könnte der Beifahrer sich ein Schleudertrauma zugezogen haben. Dies müsste dann aber ärztlich dokumentiert worden sein.
Trotzdem steht natürlich der "Stinkefinger" im Raum. Wenn es zu einer Verhandlung kommt, liegt es am Richter, wem er glaubt.
Sollte ein Vorfall sein , müsste er nicht am selben Tag zur Polizei? Und die müsste mich auch informieren, dass was vorgefallen ist
Dann kann ich das ja auch von vielen behaupten, das die mir den Stinkefinger gezeigt haben
Ich würde da einen Anwalt zu Rate ziehen, es ist zwar Aussage gegen Aussage aber bevor etwas passiert würde ich das den Anwalt machen lassen, ging mit auch mal so, nach einem Besuch vom Anwalt hat dieser alles geklärt und ich kam komplett Schadens frei aus der Sache raus.
Hab leider keine Rechtsschutzversicherung
Zumindest die paar Euro für eine Beratung wäre I h trotzdem in die Hand nehmen wenn 2 Anzeigen gegen mich vorliegen.
Jetzt schon? Und wenn nix rauskommt? Lieber abwarten , und wenn der Staatsanwalt schreibt, kann man ja immer noch zu einem Anwalt, wäre das nicht sinnvoller? Weil der Typ hat 0 Beweise, er sagt er musste abbremsen bei 50kmh und hat sich angeblich dabei verletzt , aber im Nachhinein die Anzeige wegen Körperverletzung Doch noch Zurück gezogen . Jetzt steht quasi nur noch angeblich wohl die Beleidigung ( Stinkefinger zeigen ) . Wobei das ohne Beweise ist und Aussage gegen Aussage ist. Wenn die Staatsanwaltschaft darauf eingeht, kann das ja jeder x beliebige über andere behaupten usw..
Warum warten bis du vor Gericht stehst, meist reicht es aus wenn der Anwalt deine Aussage vernünftig aufschreibt (und das kann der viel besser als du) und die Sache wird eingestellt.
viele sagen , erstmal nicht Aussagen , was ich auch für besser halte. Weil erstmal muss ein Schreiben vom Staatsanwalt kommen. Dann weiß ich ja , das reagiert werden muss. Und diese 1 Stunde Beratung geht dann schnell. Kostet aber locker 400-500€
Gar nicht aussagen ist erstmal das einzige richtige.
Hö? Das sage ich doch auch
Das wollte ich mit meinem Kommentar ja auch nur bestätigen.
Das freut mich. Also abwarten bis was vom Staatsanwalt kommt
Wie online Anzeigen ?
Das verstehe ich nicht und da wäre ich nun mal generell vorsichtig. Denn das klingt mir nach Abzocke.
Wie das in Deutschland ist, weiss ich zwar nicht. Aber in der Schweiz, wird ein Protokoll aufgenommen. Also du kriegst eine Vorladung und kannst Stellung nehmen zu dem Vorfall.
Und hier bei dem Fall, kam es zu keinem wirklichen Vorfall. Es ist eine alltägliche Geschichte, dass jemand halt bremsen muss, weil ihm jemand die Vorfahrt weg nahm oder etwas übersehen hat.
So lange das zu keinem Unfall führt, passiert da nichts. Denn man darf ja den Vortritt auch nicht erzwingen, sprich muss stets achtsam sein.
Das mit dem Finger zeigen ist natürlich etwas primitiv aber es steht da Aussage, gegen Aussage.
Beherrsche dich in Zukunft mit solchen markigen Gesten. Aber die Polizei wird wohl kaum auf so einen Kindergarten eingehen.
Für mich klingt das eher, als ob der andere Autofahrer dich nun abzocken will....denn du müsstest eine Einladung aufs Revier bekommen und nicht einfach per Telefon oder übers Internet.
Die Polizei schickt keine E-Mails sondern Briefe per Post.
Also das ganze soll vor ca 2 Wochen geschehen sein. Und vor ein paar Tagen hat mich eine Dame von der Polizei angerufen. Sie hat mir dann gesagt , der Typ mich 2 mal anzeigt. Dies hat der Typ per Online Anzeige gemacht. Das ist in fast allen Bundesländern mittlerweile möglich, und wird dann gemacht, wenn es nicht so dringlich ist zB. Die Dame von der Polizei am Telefon meinte dann auch, das der Typ erst eine Anzeige wegen Körperverletzung machen wollte, dann aber die wohl zurück gezogen hat. Aber in dem einem Brief steht trotzdem noch Körperverletzung. So dann meinte die Dame zu mir, ob es ok ist für mich , ob Sie mir die Briefe schicken darf/soll. Und einige Tage später hatte ich 2 Briefe ( Anzeigen ) , da steht Ermittlungsverfahren. Ich kann persönlich Aussagen, oder verweigern , zugeben , nicht zugeben usw .
Ok, dann würde ich eine Aussage machen. Halt so wie du das gesehen hast.
Ich hab ja nichts gesehen. Das wird mir unterstellt. Meine Frau war zwar dabei, zählt ja wohl nicht als Zeugin. Bei dem Typen war sein Sohn wohl dabei. Am besten wäre glaube ich einfach abzuwarten. Und dann kann man immer noch ein Anwalt zuschalten falls der Staatsanwalt was schreibt.oder?
Ich denke kaum, dass da was Grosses auf dich zukommt. Am Ende ist der Anwalt teurer als das Strafgeld.
Denn du hast ja keine Rechtsschutzversicherung, wie ich gelesen habe.
ja genau . Ohne Beweise ein Strafgeld halte ich für sehr unwahrscheinlich
Ja, es steht Aussage gegen Aussage ohne relevante Zeugen, also der Aussage einer neutralen Person. Oder einem Schaden an einem Fahrzeug, das eine Version erhärten könnte.
Soll ich nichts antworten?Oder lieber reinschreiben das sowas nicht passiert ist, hab auch niemanden beleidigt usw . Hab ja keinen Anwalt