Wie ist es auf dem Schöffengericht?
Was geht da ab? Wieviel kann man da erwarten? Was ist die Spezifik. Hat jemand Erlebnisse bzw. Erfahrungen als Angeklagter, Zeuge, Schöffe oder Richter und Staatsanwalt , auch als Zuschauer? Interessiert mich alles. Bitte um Information. Muß im Januar 2009 dort hin .
8 Antworten
Das Schöffengericht ist für Verbrechen zuständig. Das sind Straftaten, bei denen die eine Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe liegt. Es wird aber genauso nach der Strafporzeßordnung vorgegangen wie bei einem einuzelnen Richter, nur daß neben dem Richter noch 2 Schöffen sitzen, die auch Fragen stellen dürfen und in allen Entscheidungen (inkluse dem Urteil) gleichberechtigt mit dem Richter sind.
fast richtig denn im regelfall sind 4 entscheidungsträger anwesend. sprich 3 schöffen und die der richter. desweiteren ist die regel das dieses verfahren nur angewendet wird bei einer zu erwartenden haftstrafe zwischen 18 und 48 monaten . schöffen können auch im verfahren ausgeschlossen werden. ähnlich einem prozess vor einer jury bzw einem geschworenen gericht .
Am Amtsgericht: Ein Berufsrichter, zwei Laienrichter. (Erweitertes Schöffengericht: Zwei Berufsrichter, zwei Laienrichter.) Für Strafsachen zuständig, soweit nicht dem Einzelrichter zugewiesen.
Auf dem Schöffengericht kann man nichts erwarten. Als Schöffe urteilst Du gleichberechtigt mit dem Richter.
Ganz normal, wie in jedem Gericht: Fragen - Antworten - Zuhören - Argumente - Gegenargumente = alles ganz ruhig und gesittet auf keinen Fall so, wie man es von den Gerichtsschauen des Fernsehens kennt
Keiner zwingt Dich, fernzusehen.
Vielleicht solltest Du das mal bleiben lassen, als Vorbereitung, sozusagen.
@Praline - dann geh mal in ein richtiges Gericht, denn die Verhandlungen sind öffentlich - falls du aus Berlin kommen solltest, dann ist das ja für dich gut zu erreichen (so wie ich Berlin kenne)
Viele sind öffentlich - nicht alle.
Oh ja, das wäre fatal!
Wikipedia sagt hier Vieles:
Schöffengericht aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Das Schöffengericht ist in Deutschland ein Spruchkörper des Amtsgerichts in Strafverfahren.
Das Schöffengericht ist nach seiner Zuständigkeit zwischen dem Strafrichter beim Amtsgericht und der Strafkammer beim Landgericht angesiedelt. Es ist für die Verhandlung über Verbrechen zuständig, wenn die Straferwartung vier Jahre nicht übersteigt, und für Vergehen, wenn die Straferwartung zwischen zwei und vier Jahren liegt. Nicht zuständig ist das Schöffengericht, wenn wegen der besonderen Bedeutung die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Landgericht erhebt oder sonst die erstinstanzliche Zuständigkeit beim Landgericht oder Oberlandesgericht liegt, etwa in Staatsschutzsachen.
Die Strafgewalt des Schöffengerichts reicht wie die des Strafrichters bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Das Schöffengericht ist wie der Strafrichter nicht befugt, Urteile auszusprechen, welche die Anordnung einer Sicherungsverwahrung oder eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vorsehen.
In Jugendstrafsachen oder Jugendschutzsachen wird das Schöffengericht als Jugendschöffengericht tätig, wenn die Verhängung von Jugendstrafe zu erwarten ist.
Das Schöffengericht ist in der Regel mit zwei Schöffen und einem Berufsrichter besetzt. Wenn die zu verhandelnde Sache von besonderem Umfang ist, kann ein weiterer Berufsrichter hinzugezogen werden. Dieses Schöffengericht wird dann erweitertes Schöffengericht genannt. Die Voraussetzungen und Zuständigkeitsregelungen sind dieselben wie beim eigentlichen Schöffengericht.
Damit ist klar, dass das Schöffengericht nicht nur für Verbrechen, sondern auch für Vergehen zuständig ist. Das gilt auch für Jugendschöffengerichte.
Da geht es furchtbar chaotisch und frech zu. Neeee, der Hold - das ist ja einer. Er fordert zum Lügen auf und sowas. Da bekommt man ja Angst. Icke bin schon ganz fahrig, wenn ich die sehe im Fernsehen. Wo soll das noch hingehen?