Makler nötigt mich Kaution bei Abschluss des Mietvertrages- Monate vor Mietbeginn- in bar zu zahlen

14 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Makler spielt mit falschen Karten. Seine Courtage steht ihm mit Mietvertragsabschluss zu (max. 2 Monatsnettomieten, sprich Grundmiete ohne Neben- und Heizkosten). Die Kaution kann auf Wunsch des Mieters (gesetzlich so vorgesehen) in drei Raten bezahlt werden, wobei die erste Rate zeitnah zum Mietbeginn fällig ist. Die Kaution errechnet sich aus max. drei Monatsnettomieten und sollte auf ein separates Kautionskonto gezahlt werden. Ich würde also zunächst direkt mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung (unter Vorlegung der Originalvollmacht des Eigentümers der Immobilie) Verbindung aufnehmen um in Erfahrung zu bringen, ob sie etwas von den Machenschaften des Maklers wissen. Ich vermute, dass er sich da was in die eigene Tasche wirtschaften will, zumal er als Makler die Gesetze kennen müsste. Den Mietvertrag würde ich als Mieter erst unterschreiben, nach dem der Vermieter unterschrieben hat. Dieser könnte ansonsten den MV noch manipulieren. Wenn der Makler sich weigern sollte, gesetzestreu zu handeln und dir die Wohnung deshalb nicht vermitteln will, kannst du ihn wegen versuchter Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen. Sichere dir unbedingt Zugen, die das bestätigen können!

vide2012  27.04.2012, 17:47

Es ist immer schwierig, wenn Laien sich zu etwas auslassen. Weder Nötigung noch die Kaltmieten sind hier korrekt. Die MwSt wurde vergessen und gehört dazu sowie der Makler berechtigt ist, nach erfolgter Leistung umgehend Anzeige wegen Betruges zu erstatten. Vorsicht bei diesem Ratschlag!

vide2012  27.04.2012, 17:42

Das ist kompletter Unsinn. Als Jurist muss Ich empfehlen, zu akzeptieren, das die gesetzlich zu vergütende Leistung eines Maklers im VORAUS erfolgt ist. Also bei Vertragsabschluss erledigt. Sobald der Interessent den Vertrag emfangen hat und isch weigert zu zahlen, könnte er damit rechnen gem. §263StGB VOM MAKLER angezeigt zu werden. Wenn er in der Autowerkstatt die Leistung, nämlich den reparierten Wagen an sich nimmt und ohne zu zahlen fährt, handelt es sich um einen ganz ähnlichen Fall. durchschnittlich investiert ein Makler 100te- 1000de von Euro an Werbung, Telefonaten & Fahrten, bis der Vertrag zustande kommt. Vorsicht beim Makler prellen.

albatros  27.04.2012, 18:24
@vide2012

Du bist mir ein seltsamer Jurist! Bei der Sachlage gehen sogar jedem Laien die Warnsignale an. Den Unsinn schreibst du hier, nicht ich. Du kannst nicht Courtage von Kaution unterscheiden! Die Courtage bezahlt man nicht, bevor der Vertrag zustande kam. Und das ist erst der Fall, wenn auch der Vermieter bzw. die bevollmächtigte Hausverwaltung den MV unterschrieben hat. Die Kaution ist bei Mietbeginn fällig und nicht Monate zuvor. Der Mieter ist berechtigt, diese in drei Raten zu zahlen und erst dann dazu verpflichtet, wenn er ein insolvenzfestes Konto benannt bekommt. Da kommt Barzahlung überhaupt nicht in Betracht. Grundlage für Berechnung der Courtage wie auch der Kaution ist die Netto- bzw. Kaltmiete, auch wenn du hier was anderes glauben machen willst. Jeder wirkliche Jurist weiß das, nur du nicht. Ich bleib dabei, die Sache stinkt gewaltig. Möglicherweise bist du der Makler?

IHR SOLLTET ENDLICH KAUTION (!) VON COURTAGE TRENNEN. DAS KANN DOCH NICHT SO SCHWER SEIN.

1) DIE COURTAGE DARF EIN MAKLER GENERELL BEI(!) ABSCHLUSS EINES VERTRAGES EINFORDERN. ER HAT JA ZUVOR ALLES (WERBUNG, TERMINE, TELEFON, AUTO) auf SEINE KOSTEN BEZUSCHUSST, damit DIE VERMITTLUNG KLAPPT.

2) DIE KAUTION IST FÜR DEN VERMIETER. DA HILFT AUCH KEIN FINANZAMT ODER SONST ETWAS. DER MAKLER TRIFFT DIESE FORDERUG NICHT FÜR SICH, SONDERN GIBT DEN WUNSCH DES EIGENTÜMERS NUR AN DEN MIETER WEITER! GRUNDSÄTZLICH: Wer auf BGB pocht (3 Raten) ist im Recht, wird ABER dann oft bei SO EINEM VERMIETER NICHT AUSGEWÄHLT.
FÜR ALLE PANISCHEN: DER EIGENTÜMER KANN !!! mit der KAUTION NICHTS MACHEN. Er muss eine Quittung und eine Anlage auf d. Sparbuch nachweisen. Meine Güte...

albatros  27.04.2012, 18:26

Vertragsabschluss heißt, beide Parteien haben den Vertrag unterschrieben! Nicht nur der Mieter! Erst dann ist die Courtage fällig.

Theoretisch kannst du rechtlich schon was machen, allerdings könnte sich der Vermieter ja dann "urplötzlich" für einen anderen Mieter entscheiden..

Das ist unüblich, aber rechtlich nicht anzufechten.

Mit der Hausverwaltung sprechen, und notfalls, wenn die nicht einlenken auf die Wohnung verzichten.

Orchidee1  11.10.2009, 13:57

Das hört sich nach Schwarzgeld an.

Frag doch mal bei der Stadt an wem das Haus gehört. Und schildere Dein Problem.

Darewa 
Beitragsersteller
 07.10.2009, 11:01

Rechtlich nicht anfechtbar ? Aber es widerspricht doch eindeutig den Gesetzen des Mietrechts ( § 551 BGB).

Gewerbeaufsichtsamt - Finanzamt mal anrufen. Die wird das auch interessieren