Makler nötigt mich Kaution bei Abschluss des Mietvertrages- Monate vor Mietbeginn- in bar zu zahlen
Guten Tag. Ich habe mich auf die Wohnungsanzeige eines Maklers gemeldet und mir die angebotene Wohnung angeschaut. Vom Makler erhielt ich mündlich die Zusage und vorab per Fax den ausgefüllten- noch nicht unterschriebenen - Mietvertrag. Im Mietvertrag steht u.a. auch,dass vom Mieter eine Kaution gem. § 551 BGB zu zahlen ist, was folglich nach den gesetzlichen Vorschriften zu Beginn des Mietverhältnisses und in 3 Teilbeträgen wäre. Nun jedoch verlangt der Makler,dass ich zur Unterschrift des Mietvertrages bei der Hausverwaltung persönlich erscheine und in bar die volle Kaution mitbringe,obwohl der Mietvertrag erst in 3 Monaten beginnt. Auch eine Überweisung der Kaution wäre nicht möglich-nur sofort bar.Die Hausverwaltung möchte das so und wenn ich damit nicht einverstanden bin,dann bekomme ich die Wohnung nicht. Ich hätte die Wohnung gerne,aber kann so schnell nicht die Kaution plus noch Maklerprovison in bar aufbringen und darüber hinaus fühle ich mich genötigt und erpresst. Kann man rechtlich gegen solche Methoden etwas unternehmen ? Grüße Darewa
14 Antworten
Der Makler spielt mit falschen Karten. Seine Courtage steht ihm mit Mietvertragsabschluss zu (max. 2 Monatsnettomieten, sprich Grundmiete ohne Neben- und Heizkosten). Die Kaution kann auf Wunsch des Mieters (gesetzlich so vorgesehen) in drei Raten bezahlt werden, wobei die erste Rate zeitnah zum Mietbeginn fällig ist. Die Kaution errechnet sich aus max. drei Monatsnettomieten und sollte auf ein separates Kautionskonto gezahlt werden. Ich würde also zunächst direkt mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung (unter Vorlegung der Originalvollmacht des Eigentümers der Immobilie) Verbindung aufnehmen um in Erfahrung zu bringen, ob sie etwas von den Machenschaften des Maklers wissen. Ich vermute, dass er sich da was in die eigene Tasche wirtschaften will, zumal er als Makler die Gesetze kennen müsste. Den Mietvertrag würde ich als Mieter erst unterschreiben, nach dem der Vermieter unterschrieben hat. Dieser könnte ansonsten den MV noch manipulieren. Wenn der Makler sich weigern sollte, gesetzestreu zu handeln und dir die Wohnung deshalb nicht vermitteln will, kannst du ihn wegen versuchter Nötigung nach § 240 Strafgesetzbuch bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft anzeigen. Sichere dir unbedingt Zugen, die das bestätigen können!
Es ist immer schwierig, wenn Laien sich zu etwas auslassen. Weder Nötigung noch die Kaltmieten sind hier korrekt. Die MwSt wurde vergessen und gehört dazu sowie der Makler berechtigt ist, nach erfolgter Leistung umgehend Anzeige wegen Betruges zu erstatten. Vorsicht bei diesem Ratschlag!
Du bist mir ein seltsamer Jurist! Bei der Sachlage gehen sogar jedem Laien die Warnsignale an. Den Unsinn schreibst du hier, nicht ich. Du kannst nicht Courtage von Kaution unterscheiden! Die Courtage bezahlt man nicht, bevor der Vertrag zustande kam. Und das ist erst der Fall, wenn auch der Vermieter bzw. die bevollmächtigte Hausverwaltung den MV unterschrieben hat. Die Kaution ist bei Mietbeginn fällig und nicht Monate zuvor. Der Mieter ist berechtigt, diese in drei Raten zu zahlen und erst dann dazu verpflichtet, wenn er ein insolvenzfestes Konto benannt bekommt. Da kommt Barzahlung überhaupt nicht in Betracht. Grundlage für Berechnung der Courtage wie auch der Kaution ist die Netto- bzw. Kaltmiete, auch wenn du hier was anderes glauben machen willst. Jeder wirkliche Jurist weiß das, nur du nicht. Ich bleib dabei, die Sache stinkt gewaltig. Möglicherweise bist du der Makler?
IHR SOLLTET ENDLICH KAUTION (!) VON COURTAGE TRENNEN. DAS KANN DOCH NICHT SO SCHWER SEIN.
1) DIE COURTAGE DARF EIN MAKLER GENERELL BEI(!) ABSCHLUSS EINES VERTRAGES EINFORDERN. ER HAT JA ZUVOR ALLES (WERBUNG, TERMINE, TELEFON, AUTO) auf SEINE KOSTEN BEZUSCHUSST, damit DIE VERMITTLUNG KLAPPT.
2) DIE KAUTION IST FÜR DEN VERMIETER. DA HILFT AUCH KEIN FINANZAMT ODER
SONST ETWAS. DER MAKLER TRIFFT DIESE FORDERUG NICHT FÜR SICH, SONDERN
GIBT DEN WUNSCH DES EIGENTÜMERS NUR AN DEN MIETER WEITER! GRUNDSÄTZLICH: Wer auf BGB pocht (3 Raten) ist im Recht, wird ABER dann oft
bei SO EINEM VERMIETER NICHT AUSGEWÄHLT.
FÜR ALLE PANISCHEN: DER EIGENTÜMER KANN !!! mit der KAUTION NICHTS
MACHEN. Er muss eine Quittung und eine Anlage auf d. Sparbuch nachweisen. Meine Güte...
Vertragsabschluss heißt, beide Parteien haben den Vertrag unterschrieben! Nicht nur der Mieter! Erst dann ist die Courtage fällig.
Theoretisch kannst du rechtlich schon was machen, allerdings könnte sich der Vermieter ja dann "urplötzlich" für einen anderen Mieter entscheiden..
Das ist unüblich, aber rechtlich nicht anzufechten.
Mit der Hausverwaltung sprechen, und notfalls, wenn die nicht einlenken auf die Wohnung verzichten.
Das hört sich nach Schwarzgeld an.
Frag doch mal bei der Stadt an wem das Haus gehört. Und schildere Dein Problem.
Rechtlich nicht anfechtbar ? Aber es widerspricht doch eindeutig den Gesetzen des Mietrechts ( § 551 BGB).
Gewerbeaufsichtsamt - Finanzamt mal anrufen. Die wird das auch interessieren
Das ist kompletter Unsinn. Als Jurist muss Ich empfehlen, zu akzeptieren, das die gesetzlich zu vergütende Leistung eines Maklers im VORAUS erfolgt ist. Also bei Vertragsabschluss erledigt. Sobald der Interessent den Vertrag emfangen hat und isch weigert zu zahlen, könnte er damit rechnen gem. §263StGB VOM MAKLER angezeigt zu werden. Wenn er in der Autowerkstatt die Leistung, nämlich den reparierten Wagen an sich nimmt und ohne zu zahlen fährt, handelt es sich um einen ganz ähnlichen Fall. durchschnittlich investiert ein Makler 100te- 1000de von Euro an Werbung, Telefonaten & Fahrten, bis der Vertrag zustande kommt. Vorsicht beim Makler prellen.