Müssen beide Mieter bei der Schlüsselübergabe einer Wohnung anwesend sein?

5 Antworten

Der Vermieter hat zum Mietbeginn die Pflicht an die Mieterpartei die Mietwohnung herauszugeben und damit auch die Wohnungs- und Hausschlüssel, eventuell auch die Kellerschlüssel.

Der Vermieter lässt sich durch den Hausmeister vertreten. Die Mieterpartei, hier aus 2 Mietern bestehend, bevollmächtigt sich gegenseitig die Mietwohnung zu übernehmen. Also reicht ein Mieter der Mieterpartei zur Übernahme der Wohnung.

Über die Herausgabe der Wohnung durch den Vermieter sollte ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt werden, am besten in 2-facher Ausfertigung mit den Unterschriften des Übergebenden und des Übernehmenden. Das ist zwar keine Pflicht aber trotzdem ein Akt der Beweissicherung bei Mängeln. Ein glaubwürdiger Zeuge des Mieters sollte zu mindest anwesend sein.

Die Übergabe der Kautionssumme vor dem Mietbeginn war wohl etwas voreilig.

Lysandra13  19.07.2019, 11:06

Der Vermieter lässt sich durch den Hausmeister vertreten? Soso

meist macht es die Hausverwaltung oder der Eigentümer, der Hausmeister wohl in ganz seltenen fällen

Gerhart  19.07.2019, 12:46
@Lysandra13

Was soll denn dieser Käsekommentar? Es ist vollkommen schnurz, wer aus der Vermieter - oder Hausverwalterecke die Mietwohnung herausgibt, Hauptsache er legitimiert sich gegenüber dem Mieter und unterschreibt das Ü-Protokoll. Der Mieter im Besitz der Wohnungsschlüssel wird somit Besitzer der Wohnung und hat den vereinbarten Mietpreis daraufhin zu entrichten.

Lysandra13  19.07.2019, 13:13
@Gerhart

Du als Experte solltest einfach nicht schreiben, dass sich der Vermieter durch den Hausmeister vertreten lässt...

Gerhart  19.07.2019, 16:24
@Lysandra13

Wenn DU mir nachweist, dass nur der Vermieter/Eigentümer die Wohnung an den Mieter zum Mietbeginn herausgeben darf, streue ich Asche auf mein Haupt und zerreiße mein Gewand.

Lysandra13  19.07.2019, 16:28
@Gerhart

Wenn du mir zeigst wo ich das geschrieben habe....

Gerhart  19.07.2019, 16:41
@Lysandra13

So,so, dann schreibe ich doch einfach, dass der Vermieter sich bei der Herausgabe der Mietsache durch seinen Hausmeister vertreten lassen kann. Spuck anderen in die Suppe!

Lysandra13  19.07.2019, 16:43
@Gerhart

Schade, dass du als community Experte es nicht erträgst, dass man dich berichtigt...

schönen Abend noch und genieß die sonne

Gerhart  19.07.2019, 16:44
@Lysandra13

Oh, ich vertrage schon berechtigte Kritik. Leider ist deine Kritik nicht berechtigt.

Lysandra13  19.07.2019, 16:44
@Gerhart

Schönen Abend

Es genügt wenn einer anwesend ist

beim übergabeprotokoll sehr genau sein und auch kleine Mängel mit ins Protokoll nehmen.. evtl auch Fotos machen..

4 Augen sehen mehr als zwei, aber wenn es bei dir nicht geht...

evtl kann er noch seinen Vater mitnehmen

Feentisch 
Beitragsersteller
 18.07.2019, 16:46

Dankeschön!

Es reicht, wenn ein Mieter zur Wohnungs- und Schlüsselübergabe erscheint und für den anderen mit unterschreibt.

Lediglich für eine spätere Wohnugskündigung müssen beide unterschreiben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Feentisch 
Beitragsersteller
 18.07.2019, 16:48

Danke :)

Klar reicht es, wenn dein Freund da ist ohne dich. Der MV ist unterschrieben und nun ist der Besitzübergang durch Übergabe an den / die Mieter.

Wenn du der Hauptmieter bist, dann schreibe deinem Freund eine Vollmacht, dass er die Schlüssel in Empfang nimmt.

Sowas wie "Ich, <dein Name>, ermächtige hiermit >Name deines Freundes>, die Schlüssel für unsere gemeinsame Wohnung in der <Straße, Hausnummer> entgegen zu nehmen. Datum, Unterschrift. Fertig.

Feentisch 
Beitragsersteller
 18.07.2019, 16:47

Dann machen wir das zur Sicherheit denke ich. Danke.