MieterRecht: Schlüsselübergabe NACH Mietbeginn?
Hallo!
Ich habe eine dringende Frage:
Wie in der Überschrift geschrieben ... ist es seitens des Vermieters/Vermittlungsfirma erlaubt, den Schlüssel erst NACH Mietbeginn auszuhändigen?
Wer kann mir kompetent und eine völlig sichere Antwort darauf geben?
Und wie kann ich mich am besten verhalten? (denn die Kaution habe ich schon überwiesen... sprich, ich kann von dem zu mieten wollenden Objekt nicht mehr wirklich zurück treten!?)
Vielen lieben Dank im Voraus denjenigen, die mir helfen!
Und ein wundervolles Weihnachtsfest für alle!! :-)
4 Antworten
Von einem Mietvertrag kann man gar nicht zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht gibt es im Mietrecht nicht.
Der Mietvertrag ist unterschrieben und somit muss ab dem Beginn des Mietvertrages dir auch die Mietsache zur Verfügung stehen. Wann beginnt lt. Vertrag das Mietverhältnis und wann soll der Schlüssel übergeben werden?
denn die Kaution habe ich schon überwiesen... sprich, ich kann von dem zu mieten wollenden Objekt nicht mehr wirklich zurück treten!?
Das kann man generell nicht.
Die Mietsache muß Dir ab vertraglich vereinbartem Mietbeginn zur Verfügung stehen.
Wann ist/war denn Mietbeginn?
Und wenn ich zu einem angebotenen Übergabe-Termin 2 Tage vor Mietbeginn keine Möglichkeit habe, den Termin wahr zu nehmen (was ich frühzeitig kommuniziert habe, dass ich in einem gewissen Zeitfenster nicht anwesend bin!)...
Auch dann kannst Du nicht vom Mietvertrag zurücktreten.
Das Du an den Angebotenen Terminen vor Mietbeginn nicht anwesend bist Dein Problem.
Es wurde Dir jedenfalls nicht Verweigert die Wohnung rechtzeitig in Besitz zu nehmen.
Zieh einfach bei der ersten Mietzahlung einen Tag ab und gut ist.
Wer schafft es schon, innerhalb 1-2 Tagen seine Wohnung einzugsfertig/bewohnbar zu haben?
Gaaaanz viele Mieter.
Zieh einfach bei der ersten Mietzahlung einen Tag ab und gut ist.
Auch wenn er die angebotene Moeglichkeit zur Uebernahme der Mietsache 2 Tage vor Mietbeginn nicht angenommen und somit die verspaetete Uebergabe selbst verschuldet hat?
Hab ich geschrieben das sie dazu berechtigt ist?;-)
Noe, hast du nicht, du altes Schlitzohr.
Wie in der Überschrift geschrieben ... ist es seitens des Vermieters/Vermittlungsfirma erlaubt, den Schlüssel erst NACH Mietbeginn auszuhändigen?Nein das ist nicht erlaubt.
Wohnung muss termingerecht übergeben werden 23.11.2012, 15:43 Uhr | dpa-tmn Mieter haben Anspruch darauf, dass ihnen die angemietete Wohnung termingerecht übergeben wird. Das gilt auch dann, wenn der vereinbarte Termin auf einen Sonn- oder Feiertag fällt. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Berlin hin (Az.: 65 S 219/10).
Kann der Mieter nicht zum vereinbarten Termin einziehen, hat er das Recht, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen, und kann Schadenersatz fordern, beispielsweise weil er Möbel einlagern musste.
Wer kann mir kompetent und eine völlig sichere Antwort darauf geben?
denn die Kaution habe ich schon überwiesen.
Sie hätten die Kaution in drei Teilen zahlen können.
sprich, ich kann von dem zu mieten wollenden Objekt nicht mehr wirklich zurück treten!?
Gibt es grundsätzlich nicht, nur anfechten oder kündigen.
Wie oben in dem Artikel steht, erfolgt die Übergabe nicht zum vereinbarten Mietbeginn, kann man fristlos kündigen.
Wer kann mir kompetent und eine völlig sichere Antwort darauf geben?
Anwalt für Miettrecht.
Fragesteller wurde aber angeboten die Wohnung schon 1 - 2 Tage vor Mietbeginn in Besitz zu nehmen.
Fragesteller wurde aber angeboten die Wohnung schon 1 - 2 Tage vor Mietbeginn in Besitz zu nehmen.
Dann kann natürlich nicht fristlos gekündigt werden.
Mit dem, im Mietvertrag eingetragenen Beginn, mußt Du auch das Mietobjekt nutzen können.
Und wenn ich zu einem angebotenen Übergabe-Termin 2 Tage vor Mietbeginn keine Möglichkeit habe, den Termin wahr zu nehmen (was ich frühzeitig kommuniziert habe, dass ich in einem gewissen Zeitfenster nicht anwesend bin!)...
kann es doch nicht wirklich zu meinen Lasten/meinem Nachteil gehen?
Wer schafft es schon, innerhalb 1-2 Tagen seine Wohnung einzugsfertig/bewohnbar zu haben?
Geschweigedenn, man möchte evtl. noch Arbeiten vornehmen?
Wie ist die Gesetzeslage?
Lieben Dank!