Zahlung meiner Miete mit schuldbefreiender Wirkung
Hallo in die Runde,
es geht bei meiner Frage darum, ob ich meine monatliche Miete, mit schuldbefreiender Wirkung, z.B. an das zuständige AG, zahlen kann.
Sachverhalt:
Meine Vermieterin wird mittels einer Generalvollmacht von ihrem Vater vertreten. Dieser aber reagiert nicht, z.B. darauf, dass ich einen versperrbaren Kellerraum haben möchte, oder ich grundsätzlich mal mit meiner Vermieterin, welche ich bis heute noch nicht persönlich kenne, sprechen will.
Auch werden mir gegenüber (schriftliche) Aussagen getroffen welche unwahr sind. Die jeweiligen Schreiben sind zwar von meiner Vermieterin unterschrieben. Jedoch besteht meinerseits der Verdacht, dass dies nur Blankounterschriften sind und somit entsprechend von dem Bevollmächtigtem, "missbraucht" werden.
Nun zu meiner konkreten Frage:
Kann ich, um meine Vermieterin zu zwingen endlich mal persönlich mit mir zu sprechen, z.B. durch Zahlung meiner Miete an das Amtgericht, (Gerichtskasse), also mit schuldbe- freiender Wirkung, leisten. Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Ich stelle vor,wenn die monatliche Miete nicht mehr auf ihr Konto kommt, dann wird sie sich wohl bequemen müssen, mit mir zu sprechen.
Für eure Antworten schon mal vielen Dank.
mfg HeGe11
2 Antworten
Du kannst Deinen Vermieter nicht zwingen sich Dir vorzustellen. Du kannst ihn nur bitten. Du hast kein Recht auf "Answesenheit" des Vermieters.
Thema Keller: hier hast Du nur ein Anrecht auf das, was im Mietvertrag vereinbart wurde. Steht dort, dass Dir ein Keller zusteht, so ist das auch. Das Schloss musst Du selbst besorgen. Steht im Mietvertrag nichts von einem Keller, hast Du Pech gehabt.
Wende Dich doch mal an einen Mieterverein oder an einen Anwalt, die können Dir bestimmt weiter helfen.
Da solltest du mit einem Anwalt reden der sich da auskennt.