Kaution + Miete vor Mietvertrag

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bei diesem vermieter würde ich versuchen eine mietsicherheit in form von bankbürgschaft zu geben. es riecht leicht nach liquiditätsproblemen. die bürgschaft muss in einer summe zu mietbeginn greifen.

natürlich muss die kaution nur vertragsgemäß gezahlt werden. der vertrag hat jedoch seine grenzen in § 551 BGB.da heisst es wörtlich:"ist als sicherheit eine geldsumme bereitzustellen, so ist der mieter zu drei gleichen monatlichen teilzahlungen berechtigt die erste teilzahlung ist zu beginn des mietverhältnisses fällig"

wenn du also vor mietbeginn den schlüssel bekommst, kann man durchaus die erste rate leisten.aber ein anspruch des vermieters besteht erst zu mietbeginn.

sollte es nicht zu einer schlüsselübergabe kommen, weil du dich vertrags- und gesetzestreu verhältst kannst du den vermieter schadensersatzpflichtig machen.

indem du dies jetzt weisst hast du eine wesentlich bessere verhandlungsposition. viel glück.

obelhicks hat ja schon alles dazu gesagt (geschrieben), möchte auch noch folgendes hinzufügen:
Weist der Vermieter nicht die ordnungsgemäße Anlage der ersten Rate nach, kann der Mieter die Zahlung der übrigen 2 Raten zurückbehalten (AG Braunschweig WM 87, 257). Grundsätzlich hat der Mieter nämlich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ihm nachweist, dass die Mietkaution vom Vermietervermögen getrennt angelegt ist (LG Kiel WM 88, 266; AG Braunschweig WM 89, 17; AG Langenfeld WM 87, 350).

Diese Zwischensituation ist eigentlich fast der Normalfall, auch wenn das für die Mieter immer unangenehm ist. Der alte Vermieter wartet sicherheitshalber die letzte NK-Abbrechung ab, bevor er die Kaution zurückzahlt und auch der neue möchte abgesichert sein. Ich rate auch zu einer Mietkautionsbürgschaft - die kann man meistens auch für kurze Zeiträume (für den Übergang) abschließen und unkompliziert kündigen (natürlich sollte man sich hier vorher genau über die Bedingungen informieren).

Mach das, ruf erstmal an. Kaution kannst Du mit dem Vermieter vereinbaren, in 3 Monatsraten zu zahlen. Ist vom Gesetz her vorgegeben. Wenn Du einen Dispo hast, kannst Du ihn natürlich auch nutzen. Viel Spaß in Deiner neuen Wohnung.

Die Kaution kann in 3 monatlichen Raten gezahlt werden. Eine Zahlung der gesamten Kaution auf einmal braucht man nach dem Gesetz nicht zu leisten. Siehe hier:http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Kaution%20Mietsicherheit%20Mietbuergschaft%20Mietkaution%20Hoehe%20Zahlung%20Rueckzahlung%20Sicherheitsleistung.htm