Schlägerei in Schule, nun Anzeige?
Hallo an alle die das hier lesen.
Ich (m17) habe seit längerem Stress mit einem Klassenkameraden (m18). Er beleidigt mich oft und schubst mich rum. Am Montag provozierte er mich damit indem er mich anschrie und beleidigte, bis ich vollkommen ausgetickt bin. Normalerweise bin ich keiner der zuschlägt etc weshalb mich meine Reaktion selbst überrascht hat. Ich schlug ihm mit der Faust auf die Backe einmal und drehte mich dann um und ging. Laut Aussage meines Kontrahenten tat mein Schlag ihm nicht weh. Für mich war bis gestern die Sache abgeschlossen bis er im Geheimen einer Klassenkameradin erzählte er wolle mich anzeigen, obwohl er der war der mich davor dauernd beleidigt und provoziert hat, wofür es sogar Zeugen gibt. Es nervt mich dass er sich nicht getraut hat mir das und ins Gesicht zu sagen dass er mich anzeigen will.
Ich frage mich nun ob er wirklich das machen würde und ob es sich fpr ihn wirklich lohnen würde. Meine Klasse meint es sei unnötig wegen so einer "Kleinigkeit" anzuzeigen. Wenn er mich wirklich anzeigen würde, würde es zu einem Verfahren kommen? Welche Strafe bekäme ich? Ich habe einmal eine Strafe bekommen wegen eines Drogenvergehens bekommen, dies steht nicht in meinem Führungszeugnis. Würde dieses Vergehen in meinem Führungszeignis stehen? Bzw wann würde es gelöscht werden? Er schubst mich und Freunde oft rum, oft rastet er selbst wegen Kleinigkeiten aus und einmal schlug er selbst einen Kumpel weIl er ihn bei einem Spiel rausgehauen hat, kann ich das als Gegenmittel benutzen eventuell?
Ich weiss dass es blöd von mir war ihn zu schlagen, Gewalt ist keine Lösung und ich habe es nicht vor dies zu tun.
Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und Antworten!
6 Antworten
Du kannst ihn anzeigen wegen Beleidigung, aber die Aussage "Er hat doch angefangen!" ist leider kein Argument! Diese "Gegenmittel" sind Behauptungen, die nicht nachgewiesen werden können und selbst wenn auch wegen zu geringer Schuld fallengelassen werden können. Ebenfalls erachte ich es als sinnlos, Probleme nur durch die Polizei lösen zu wollen.
Sprich mit deinen Eltern, deinen Lehrern oder mit deinem Rektor über den Zwischenfall und klärt das dann gemeinsam an einem Tisch! Ihr seid nicht im Kindergarten, Herrgott nochmal!
LG
naja man kann es theoretisch als Notwehr einstufen.
In der Theorie bleibt´s aber, in der Praxis wird´s anders aussehen!
Nein auch praktisch kann es notwehr sein.
Ich weiß nur nicht genau wann er zugeschlagen hat bzw ob Beleidigung und co zu dem zeitpunkt schon vorbei waren.
Das haben Klassenkameraden also mitbekommen. Bitte sie doch bitte darum, dazu ein paar Zeilen nach ihrer Erinnerung aufzuschreiben für den Fall der Fälle.
Für mich greifen hier mehrere Themen.
1. Zur Pubertät gehört neben
Die Welt der Erwachsenen erforschen
Die Welt der Erwachsenen hinterfragen
Die Welt der Erwachsenen infrage stellen
auch, sich auf Rangordnungskämpfe einzulassen.
Diese können sehr unterschiedlich ausgetragen werden. Es hängt durchaus eine Menge von den durch Erwachsene zur Verfügung gestellten Möglichkeiten ab.
Rangordnungskämpfe stärken soziale Kompetenz und zeigen den Menschen ihren Platz innerhalb einer Gruppe auf. Um im Erwachsenenleben bestehen zu können sind sie also durchaus sehr sinnvoll.
Das andere Thema betrifft hier mehr die soziale Umwelt.
Da ist zunächst mal die Klasse. In Deinem Alter können solche Sachen von der SMV durchaus sehr gut abgefangen werden.
Die SMV ist die Schüler-Mitverwaltung. Sie steht nach meiner Kenntnis in jedem Landesschulgesetz als Möglichkeit, Demokratie zu erlernen.
Innerhalb einer SMV-Stunde kann die Klasse seine Aggressionen gegen Dich zum Thema machen. Die Klasse kann hier der Ursache auf den Grund gehen und gemeinsam überlegen, wie diese Aggressionen gemeinsam abgestellt werden können.
Viele Schulen haben auch Schüler-Mediatoren. Sie können durchaus sehr viel bewirken in solchen Fällen.
Und dann gibt es wohl an jeder Schule Vertrauenslehrer. Wenn nicht sogar Sozialarbeiter oder spezielle Pädagogen. Auch an diese kann sich gewandt werden um diese Störung der Gemeinschaft abzustellen.
Das wären also Möglichkeiten auf Deiner Seite, diese Lästigkeit abzustellen. Unbekannte Begriffe kannst Du über die Suchfunktion des Browsers recherchieren.
Nutze solche Möglichkeiten. Denn auch im Erwachsenenleben wirst Du hier und da mal auf solche Menschen treffen. Hast Du Dich bereits darin geübt nach friedlichen Lösungen VOR EINER ESKALATION zu suchen, wirst Du sicher im Leben Pluspunkte machen können.
"Gewalt ist immer Ausdruck eines Mangels" - Friedrich Hacker
In diesem Alter, aber auch sonst oft genug, ist Ursache purer Neid. Denke ruhig mal darüber nach.
Was nun seinen Gedanken angeht, Dich anzeigen zu wollen:
Bisher hat er es nicht getan. Und wenn er denn demnächst mal zur Polizei geht und dort eine Strafanzeige aufgeben will, dann wird diese ihn nach Beweisen fragen.
Vielleicht nimmt die Polizei sogar die Strafanzeige entgegen. Dann kommt vielleicht von der Staatsanwaltschaft ein Brief in welchem Du aufgefordert wirst, dazu Stellung zu nehmen.
Dann hast Du Gedächtnisprotokolle von Klassenkameraden, welche Du in Kopie dort vorlegen kannst.
Ob ein Gericht dann so viel Zeit erübrigen kann um sich mit solch pubertärem Kinderkram zu beschäftigen sei dahin gestellt.
Im Grunde genommen gehört es zu den erzieherischen Pflichten der Eltern, ihren Kindern andere Formen der Rangordnungskämpfe zu vermitteln.
Wobei:
Eine gute Freundin ging früher auf ein reines Mädchen-Gymnasium. Dort gab es für die 6. - 9. Klasse einen sogenannten Kampf-Bereich. Bevor solch pubertäre Geschichten eskalierten gingen die Mädchen unter Aufsicht einer Lehrkraft da hin, lernten, sich nach angemessenen Regeln mal körperlich auseinander zu setzen und prügelten sich dann eben mal.
Es gab keine Verletzungen. Der Zusammenhalt innerhalb der Klassen wurde so gestärkt. Und tatsächlich konnte nach mancher solcher körperlichen Messerei eine lebenslange Freundschaft entstehen.
Spätestens ab der 10. Klasse waren dann Rangordnungskämpfe Sache der SMV.
So. Ich hoffe, ich konnte Deinen Mangel ein wenig beseitigen. Nutze von mir aufgezeigte Deeskalationsmöglichkeiten. Und zwar vollkommen unabhängig davon, ob nun ein Organ öffentlicher Ordnung auf den Plan tritt oder nicht.
Sei Du es DIR wert.
Im Grunde genommen macht er sich mit einer Anzeige nur Lächerlich und war auch höchstwahrscheinlich nur als angeben vor Klassenkameradin.
Da er hinlänglich in deiner Schule als aggressive Person gilt, wird die Anzeige mit einer Notwehr deinerseits laufen, also kein Eintrag und keine Strafe,
Dafür spricht in erster Linie das du ihm nur eine verpasst hast und dann gegangen bist. Die Drohungen und Beleidigungen unter Zeugen etc. gegenüber dir sprechen ebenfalls dafür - im Gegenzug kannst du allerdings auch eine Anzeige wegen Beleidigung stellen.
Gruß
Es ist keine Notwehr. Ansonsten stimme ich dir zu. :)
Da derjenige ihn anschrie und beleidigte - also schon dort Rechtswidrig gehandelt hat - gilt dies bei einer aggressiven und gewaltbereiten Person als bedrohliche Situation für Leib und Leben.
Um diesen rechtswidrigen Angriff von sich abzuwenden, musste er sich verteidigen, und griff zu dieser Notwehrmaßnahme - diese Reaktion wäre ggf. auch als eine übertriebene Notwehr anzusehen. In beiden Fällen würde es Straffrei ausgehen
Ist wie immer im Gesetz eine reine Sache der Auslegung. ;-D
Gruß
Es kann Notwehr sein.
Die persönliche Ehre ist ein Rechtsgut, welches selbstverständlich auch notwehrfähig ist. Trotzdem ist die Frage nicht einfach zu beantworten, denn mit der Feststellung, dass die Ehre ein notwehrfähiges Rechtsgut ist, ist es nicht getan.
Erstens braucht man eine Notwehrlage, das heißt einen gegenwärtigen rechtwidrigen Angriff. Der rechtswidrige Angriff liegt vor (siehe oben), fraglich ist, ob er auch gegenwärtig ist. Das kann man zumindest dann bejahen, wenn der begründete Verdacht steht, dass die Beleidigung noch nicht vorbei ist, sondern noch weitere Beleidigungen folgen werden.
Zweitens muss das Notwehrmittel auch geeignet sein, den Angriff abzuwehren. Man muss also diskutieren, ob eine Backpfeife geeignet ist, eine Beleidigung zu beenden. Darauf will ich jetzt mal keine Antwort geben, darüber kann man geteilter Meinung sein. man könnte sich auf den Standpunkt stellen, dass es nach einer Backpfeife erst recht weitere Beleidgungen gibt, das Notwehrmittel daher ungeeignet ist. Man könnte aber auch sagen, dass die Erwartung bestand, dass der Angreifer nach der Backpfeife weitere Beleidigungen unterlässt.
Drittens muss die Notwehrhandlung (also die Backpfeife) von einem Verteidigungswillen getragen sein. Der Grund für die Backpfeife muss also lediglich die Abwehr des Angriffs sein und nichts sonst. Handlungen, die auf Rache oder Selbstjustiz basieren, sind keine Notwehrhandlung! Die Einlassung, dem Opfer sei "der Kragen geplatzt" ist daher also zumindest grenzwertig. In diesen Fällen sollte man die Einlassung lieber einem Anwalt überlassen, denn man redet sich grade in diesen Fälleen durchaus um Kopf und Kragen.
Letztlich muss das ganze auch verhältnismäßig sein. Bei einer einfachen Backpfeife ist das aber das geringste Problem.
Zitat von justice005 (http://www.123recht.net/Notwehr-bei-Beleidigung-__f349341.html)
Ja solche Menschen sind schlimm. Den Streit suchen
'' Sei man Mann 1 gegen 1.Aber lebe mit der Konter ich zeige dich an !!! ''
Ja er kann dich anzeigen. Eintrag in die akte und eine Geldstrafe von einer gewissen Summe X. Und vielleicht ein Schaden der entstanden sein könnte.
Aber wenn das passiert, würde ich dagegen angehen und den mit rechtlichen Mitteln zerstören.
Er hat ja keinen Schaden erlitten und keine Wunde, laut eigener Aussage hat ihm mein Schlag nichtmal weh getan... ja solche Menschen sind die schlimmsten, ich könnte mich so über ihn aufregen😠. Würde es was bringen wenn mein Freund ihm sagt dass wenn er mich anzeigt, dass mein Freund ihn auch anzeigen wird wegen der Schlägerei die sie vor ein paar Monaten auch hatten? Dafür gab es schliesslich auch genug Zeugen...
Kannst ihn ja auch anzeigen.
Beleidigung
Für eine „einfache“ Beleidigung sieht § 185 StGB eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor.
Es ist ein Unterschied, ob man jemandem grundlos eine gegeben hat oder, ob dieser einen angeschrien, mit Beleidigungen provoziert und herumgeschubst hat. Und sofern es keine Zeugen gibt, was aus der Frage nicht hervorgeht, wird der Angegriffene seinen Vorwurf genau wenig beweisen können, wie der Angreifer. :)