Darf ich Jemanden schlagen wenn dieser mich solange provoziert hat das ich ausgerastet bin
Seit einiger Zeit geht mir ein Junge in meiner Klasse ziemlich auf die nerven. Er nimmt mir meine Sachen weg, malt mich mit Kreide an, haut mich teilweise leicht und beleidigt mich.
Aber das war mir eigentlich immer recht egal. Ich hab immer nur gesagt er soll aufhören bis er mich letzte Woche an einem Tag so stark provoziert hat das ich ihm einfach ohne nachzudenken ins Gesicht geschlagen hab.
Ich bin nicht stolz darauf, aber mich würde interessieren ob das nun strafbar ist
Danke schon mal für die Antwort mfg dennis
18 Antworten
Wie alt seid ihr denn? Grundsätzlich sollte man sich nicht provozieren lassen und über solchen Dingen stehen. Gegebenenfalls kann man auch Lehrer und Eltern darüber informieren. Die können dann auf den Quälgeist einwirken. Ob das strafbar ist? Unter Umständen handelt es sich um eine Körperverletzung.
Ich denke dass dies im Umfeld einer schule passiert ist, also Minderjährige. Laut Strafrecht können die nicht dafür belangt werden, da dies auch noch im Affekt passiert ist, wird absolut nichts passieren
Ob es strafbar ist, werden wir nicht beurteilen können. Dazu müsste man die Situation genau kennen und was du unter provozieren verstehst. Jemanden schlagen ist Körperverletzung. Rechtfertigen kann man das nur in einer Notwehrsituation. Ob das eine war, lässt sich schwer sagen.
Wenn die Sache sich aber über einen längeren Zeitraum hinzo, würde ich annehmen, dass du früher einen Weg (ohne Gewalt) hättest suchen sollen, um ihn in die Schranken zu verweisen.
natürlich machst Du Dich strafbar, wenn Du jemanden schlägst. Egal ob er Dich provoziert oder nicht. wenn er Dich zuerst schlägt, dann ist das Notwehr, aber wenn Du zuerst zuschlägst und er zeigt Dich an, dann ist und bleibt das Körperverletzung
Das stimmt nicht. "Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeck"
Das trifft so aber auch nicht auf jeden Fall zu...
Jemand anderes zu verletzen ist strafbar! Allerdins auch: ihn mit Kreide zu beschmutzen o.ä.! Da ist dein Klassenlehrer gefragt. Wende dich an ihn!
Provozieren und schlagen sind beide nicht so ganz.... Ich kann dich aber verstehen. Am besten du suchst dir Hilfe wenn das nicht aufhört. Von Freunden, vom Klassenlehrer, dem Schuldirektor... Das weiBt du selst am besten an wen du dich da wenden könntest. Ich wünsche dir viel Kraft!